29.11.2021

Austrian Startups kritisiert Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung der Regierung mit Gegenvorschlag

Für Startups gibt es derzeit in Österreich keine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu beteiligen.
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Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp
Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp

In der jüngsten Steuerreform hat die Regierung in Österreich eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ab 1. Jänner 2022 von bis zu 3000 Euro pro Jahr ermöglicht. Für die Startup-Szene allerdings kein Grund zu jubeln, denn die Gewinnbeteiligung ist an die Gewinne des Vorjahres geknüpft und die können Startups selten vorweisen. Gleichzeitig sei der Betrag sehr niedrig angesetzt. Das kritisiert der Think-tank Austrian Startups, der gemeinsam mit der Steuerberatung Mazars einen Gegenentwurf ausgearbeitet hat. Dazu habe man sich Modelle aus anderen Ländern wie Frankreich, Portugal, Estland oder Großbritannien genau angesehen. „Mitarbeiter:innen sollen Investor:innen gleichgestellt werden, denn sie investieren ja ihre Arbeitskraft und ihr Engagement“, betonte Peter Wundsam von Mazars Austria.

Dieses Modell wünschen sich Startups für die Mitarbeiterbeteiligung

Der Vorschlag zur steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligung nach Mazars sieht so aus:

  • Bei Gewährung der Beteiligung von Mitarbeiter:innen sollen keine Steuern anfallen. Der Hintergrund ist die Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligung, wie sie derzeit gestaltet ist. „Will ein Unternehmen Mitarbeiter:innen beteiligen, muss es zuerst den Unternehmenswert ermitteln lassen und danach echte Kapitalanteile bzw. Substanzgenussrechte oder echte stille Beteiligungen gewähren“, erklärt Wundsam. Die so gewährten Anteile sind in diesem Moment auch steuerpflichtig und zwar bemessen an dem ermittelten Unternehmenswert.
  • Damit dieser Vorteil hauptsächlich von Startups genutzt wird, soll er nur Unternehmen gewährt werden, die jünger als 15 Jahre sind (nach Vorbild Portugal), nicht bösennotiert und Mitarbeiter:innen pro Kopf mit maximal 20 Prozent beteiligen.
  • Die Besteuerung soll erst bei Verkauf der Anteile erfolgen und zwar nach der Kapitalertragssteuer und nicht nach der Lohnsteuer – ungeachtet der Behaltedauer.
  • Jährliche Ausschüttungen sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei sein.
  • Gab es keine jährlichen Ausschüttungen, kann ein Betrag von 3000 Euro pro Jahr der Haltedauer als Freibetrag beim Verkauf realisiert werden. Maximal sollen fünf Jahre kumuliert werden können, also würde der maximale Freibetrag beim Verkauf der Anteile 15.000 Euro betragen.

Neue Gesellschaftsform in Diskussion

Derzeit arbeitet die Regierung auch an einer neuen Gesellschaftsform, die die Beteiligung von Mitarbeiter:innen erleichtern soll. In Diskussion standen dabei bereits die „Austrian Limited“ oder die „Flexible Kapitalgesellschaft“, die unter den Kürzeln FlexCo oder FlexKap firmiert. Wann und ob diese Gesellschaftsform tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Austrian-Startups-Chairman Markus Raunig nutzte die Präsentation des Mazars-Modells zur Mitarbeiterbeteiligung einmal mehr, um darauf hinzuweisen, dass die Regierung mehr Maßnahmen für Startups umsetzen müsse.

Bisher nur drei Forderungen der Startup-Szene umgesetzt

Von 36 Empfehlungen von Austrian Startups hätten es immerhin 18 ins Regierungsprogramm geschafft. Nur drei davon seien bisher umgesetzt, gab Raunig zu bedenken. Dabei handelt es sich um die Unternehmensgründung per Videokonferenz, ein Sandbox-Modell, das FinTechs die Entwicklung und Erprobung von Finanzinnovationen unter temporär gelockerten Regularien ermöglicht und die „Entrepreneurship Week“, die unternehmerisches Denken an Schulen vermittelt. Aus Raunigs Sicht gibt es besonderen Handlungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Card, um Fachkräfte aus dem EU-Ausland einfacher nach Österreich holen zu können, dem Zugang zu Wachstumskapital und bei bürokratischen Hürden. Die Pandemie solle keine Ausrede sein, denn die habe die Dringlichkeit, innovative unternehmen zu fördern, nur noch erhöht.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber

Mit dem „Agenturen Leitbild 2030“ möchten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke die Förderagenturen nun stärker an der Industriestrategie 2035 ausrichten. Betroffen sind zum einen die Agenturen des Bundes, aws und FFG, und zum anderen die Austrian Business Agency sowie die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, beide im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Das neue Leitbild soll in neun Schritten umgesetzt werden.

„Mit dem Agenturen Leitbild 2030 werden unsere Förderprogramme treffsicherer, wir steigern den Service und beseitigen Förderbürokratie. Damit fördern wir Zukunft, Arbeitsplätze und Wohlstand – einfacher, schneller und wirksamer“, sagt Hattmannsdorfer. Hanke ergänzt: „Eine moderne Förderlandschaft muss sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Forschung orientieren – mit einfachen Zugängen, klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Angeboten.“

Vereinfachte Förderbeantragung

Ein zentraler Umsetzungsschritt des „Agenturen Leitbild 2030“ ist die Vereinfachung der Förderbeantragung. So wird es in Zukunft einen gemeinsamen Zugang geben, wodurch der Erstkontakt für Unternehmen erleichtert werden soll. Zudem setzt das Wirtschaftsministerium auf einen „Once Only“-Ansatz, wodurch gewisse Daten nur einmal angegeben werden müssen. Dadurch sollen die Förderbürokratie abgebaut und der Antragsprozess vereinfacht werden.

Fokus auf Schlüsseltechnologien und „Made in Europe“

Weiters sollen sich Förderungen auf die in der Industriestrategie vorgestellten Schlüsseltechnologien konzentrieren. Das sind u.a. Künstliche Intelligenz und Dateninnovation oder Chips, elektronische Komponenten und Systeme. Hattmannsdorfer betonte zudem einen klaren Fokus auf „Made in Europe“. „Das heißt, Unternehmen, die bei uns andocken im Bereich der Forschungsförderungen, im Bereich auch der angewandten Förderungen, müssen verpflichtet werden zu einem ‚Made in Europe‘-Ansatz'“, erklärt der Wirtschaftsminister.

Durch das „Agenturen Leitbild 2030“ werde auch die Marktüberleitung zwischen den vier Agenturen besser. „Es sollen nicht die Firmen durch den Förderdschungel durchnavigieren müssen nach dem Motto: ‚Welches Programm ist jetzt für mich passend?'“, sagt Hattmannsdorfer.

Große Unternehmen als Anker für Startups

Laut Hanke werden auch Startups im Zuge der neuen Strategie berücksichtigt. „Für mich ist auch wichtig, dass diese großen Unternehmen wie eine Asfinag, wie eine ÖBB, als Anker dienen für all die Startups, die im Innovationsbereich im Kleinen großartig sind“ erklärt der Innovationsminister. Scaleups sollen in Österreich bleiben und hierzulande größere Aufträge abarbeiten können.

„Input-Output-Relation“ verbessern

Das Ziel der Neuausrichtung der Förderagenturen ist es laut dem Wirtschaftsminister, die „Input-Output-Relation“ in Österreichs Forschung und Entwicklung zu verbessern. Man zähle laut Hattmannsdorfer zu Europas Top-Nationen in puncto Forschungsausgaben, sei aber im Rückstand, die Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu bekommen. Österreich solle sich zu einem Hochtechnologie-Standort entwickeln, Ideen dürften dabei „nicht im Labor bleiben oder nicht in Drittstaaten abwandern, sondern sollen möglichst rasch in die wirtschaftliche Umsetzung kommen“.

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