25.04.2022

Austrian Startup Monitor: Ö-Startups wollen dieses Jahr 10.000 Jobs schaffen

Der Austrian Startup Monitor 2021 wurde heute von AustrianStartups, WU Gründungszentrum und AIT präsentiert. Das sind die wichtigsten Ergebnisse.
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(c) Austrian Startup Monitor 2021
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Mehr als 530 Startup-Gründer:innen und CEOs aus 445 Unternehmen wurden vergangenes Jahr dafür befragt, nun ist er präsentiert worden: Der Austrian Startup Monitor 2021. Erstellt wurde die Studie wieder gemeinsam von AustrianStartups, WU Gründungszentrum und AIT Austrian Institute of Technology. Insgesamt sind mehr als 2.800 Startup-Gründungen – mehr als die Hälfte davon in Wien – seit 2010 in die Studie eingeflossen. Neben der Abfrage von Zahlen zu Gründungsteams, Geschäftsmodellen, Internationalisierungsstrategien und Finanzierung von Startups wurde abermals ein besonderer Fokus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie gelegt.

Soziale und ökologische Aspekte immer wichtiger, Anteil der Gründerinnen stagniert

„Die Zahlen zeigen, dass Startups als neue Leitbetriebe nicht nur ein wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Österreich geworden sind, sondern sich dabei auch zunehmend gesellschaftlichen Problemen widmen – mittlerweile arbeitet fast jedes zweite Startup an einem sozialen oder ökologischen Problem“, fasst Markus Raunig, Vorstand von AustrianStartups, die Kernergebnisse zusammen. Im letztgenannten Bereich spiele Female Entrepreneurship eine entscheidende Rolle, betont WU Gründungszentrum-Direktor Rudolf Dömötör.

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Dabei stagniert der Anteil der Gründerinnen seit drei Jahren auf niedrigem Niveau (17 Prozent). Nur neun Prozent der Startups werden von Einzelunternehmerinnen oder einem rein weiblichen Gründungsteam geführt. Diese verfolgen laut Austrian Startup Monitor 2021-Ergebnissen deutlich stärker als rein männliche Gründungsteams ökologische und soziale Ziele. Mehr als 35 Prozent der Startups haben zumindest eine Frau im Gründungsteam. Die Gründerinnen sind im Allgemeinen etwas jünger und haben deutlich weniger Gründungserfahrung.

Aktuell 25.000 Beschäftigte – 10.000 sollen hinzukommen

Ein weiteres Kernergebnis: Trotz – oder auch gerade wegen – der Covid-19-Krise planen viele Startups dieses Jahr Neueinstellungen. Acht von zehn Startups haben vor, zusätzliche Mitarbeiter:innen einzustellen. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der österreichischen Startups sollen demnach deutlich über 10.000 neue Mitarbeiter:innen eingestellt werden. Die durchschnittliche Mitarbeiter:nnenanzahl hat auch im Vergleich zum im Vorjahr erhobenen Zahlen erneut zugenommen. Zugleich ist auch der Anteil der Mitarbeiterinnen gestiegen und beträgt aktuell 36 Prozent. Startups beschäftigen nun im Schnitt 12,3 Mitarbeiter:innen, während es 2020 noch 9,4 waren. Der österreichische Startup-Sektor umfasst damit aktuell mehr als 25.000 Beschäftigte.

(c) Austrian Startup Monitor 2021
(c) Austrian Startup Monitor 2021

Nach wie vor die wichtigste Branche ist IT und Softwareentwicklung. Der Anteil ist in den letzten Jahren sukzessive gesunken und macht aktuell 29 Prozent aus. In den Branchen Bildung sowie Konsumgüter werden besonders viele Startups gegründet, bei denen Mitgründerinnen involviert sind. Künstliche Intelligenz liegt nach wie vor auf Platz 1 bei den Innovations- und Technologietrends. An Bedeutung gewonnen haben erneuerbare Energien, Energiespeicher, Blockchain, 3D-Druck und FoodTech. Dabei spielen auch akademischen Spin-offs eine immer größere Rolle, deren Anteil an allen Startup-Gründungen bei 22 Prozent liegt und in den letzten drei Jahren gestiegen ist. Die Technischen Wissenschaften bilden dabei die wichtigste Disziplin, auf der Spin-offs basieren.

Austrian Startup Monitor 2021: Einschätzung der aktuellen Geschäftslage verbessert

Was die Perspektiven betrifft, blicken die Teilnehmer:innen im Vergleich zum Vorjahr optimistischer in die Zukunft – insbesondere auch in Branchen, die zunächst besonders stark von der Corona-Krise betroffen waren. Im Vergleich zum Vorjahr zeichnet sich eine leichte Verbesserung der Einschätzung der aktuellen Geschäftslage ab. 47 Prozent der Startups sind der Meinung, dass die aktuellen Geschäftsbedingungen gut oder sogar sehr gut sind. Der Anteil der Unternehmen, die die aktuelle Geschäftslage als schlecht oder sehr schlecht ansehen, ist von rund 13 Prozent im Jahr 2020 auf nur noch rund neun Prozent gesunken. Insgesamt haben die heimischen Startups zuletzt einige Erfolge vorzuweisen und planen weiterhin Großes. So ist der Anteil der Startups, die bereits internationale Märkte erschlossen haben und Exportumsätze erzielen, Trotz eines leichten Rückgangs gegenüber dem Vorjahr; mit 70 Prozent weiterhin sehr hoch.

(c) Austrian Startup Monitor 2021

Beim Anteil risikokapitalfinanzierter Startups setzte sich der Trend des Vorjahres fort und er stieg 2021 weiter auf 57 Prozent. Bei der jeweils letzten Finanzierungsrunde gab es erstmals einen substanziellen Anteil von Startups mit einer Bewertung von mehr als 25 Millionen Euro. Dieses Thema steht auch bei den Wünschen der Szene im Vordergrund. Bessere Anreizsysteme für die private Risikokapitalfinanzierung ist mit 53 Prozent die wichtigste Forderung an die Politik, gefolgt von Steuererleichterungen (52 Prozent), insbesondere einer Senkung der Lohnnebenkosten, und einer Verbesserung der Möglichkeiten für Mitarbeiter:innenbeteiligungen (42 Prozent).

Diese Institutionen finanzierten den Austrian Startup Monitor 2021

Finanziert wurde die Studie neben dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der Wirtschaftskammer Österreich, der Österreichischen Notariatskammer und dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung auch durch einige zentrale Institutionen aus den Bundesländern: die Wirtschaftsagentur Wien, die tecnet equity NÖ Technologiebeteiligungs-Invest GmbH, der Gründerservice der Wirtschaftskammer Oberösterreich, der Science Park Graz und die Standortagentur Tirol.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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