23.03.2023

350 Startup-Investor:innen aus Österreich befragt: Das sind die Ergebnisse

Für den Austrian Investing Report 2022 führten aaia, AVCO, aws, WU und EcoAustria gemeinsam eine umfassende Umfrage durch.
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(c) Alexander MŸller | www.alexander-mueller.at"

Nicht weniger als 350 heimische Startup-Investori:nnen bzw. deren Vertreter:innen wurden zwischen Ende November und Mitte Jänner für eine großangelegte Umfrage gewonnen. Hinter dem Austrian Investing Report 2022 stehen drei der relevantesten heimischen Institutionen auf dem Gebiet: Die Austrian Angel Investors Association (aaia), die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) die Austria Wirtschaftsservice (aws). Umgesetzt wurde die Studie vom WU Entrepreneurship Center und dem Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria.

Generell weniger Investments, aber bei Institutionellen mehr Kapitaleinsatz geplant

Auffällig und für die beteiligten Institutionen Anzeichen für ein „schwieriges Investitionsumfeld“ ist vor allem ein Kernergebnis: Sowohl Angel Investor:innen als auch institutionelle Investoren planen dieses Jahr weniger neue Beteiligungen als im Vorjahr. Während die institutionellen aber gleichzeitig ihren Kapitaleinsatz erhöhen wollen, planen die Angels eine Verringerung (sie Grafiken).

Grafik: Austrian Investing Report 2022

Investment-Präferenzen: So ticken die Startup-Investor:innen Österreichs

Ansonsten wurden für den Austrian Investing Report 2022 vor allem die Investment-Präferenzen der heimischen Investor:innen abgefragt. Demnach sehen mehr als 82 Prozent der Befragten das Geschäftsmodell als Entscheidungskriterium für Investitionen, fast 73 Prozent die Technologie. Als oberstes Motiv steht für Investor:innen die Rendite im Vordergrund (21 Prozent). Ähnlich häufig werden aber auch die Unterstützung der Gründer:innen (18 Prozent), der Spaß an der Zusammenarbeit (17 Prozent) und die Weitergabe von Knowhow (12 Prozent) als Motive genannt. Klar ablesbar ist auch ein Fokus auf Startup-Investments im Inland: Mehr als 56 Prozent der Beteiligungen werden an österreichischen Unternehmen gehalten.

Grafik: Austrian Investing Report 2022

Klare Unterschiede zwischen Angels und Institutionellen in mehreren Bereichen

Klare Unterschiede zwischen Angel Investor:innen und institutionellen Investor:innen gibt es laut Studie bei der Diversifizierung der Anlageformen. So entfallen bei Angels etwa 21 Prozent des investierten Vermögens auf Startups, Scaleups und Spin-offs, 31 Prozent auf Immobilien, 21 Prozent auf Aktien bzw. Anleihen und 14 Prozent auf KMU und bestehende Unternehmen. Institutionelle Investor:innen agieren hingegen mit stärkerem Fokus auf Startups, Scaleups und Spin-offs. Rund 77 Prozent ihres investierten Vermögens entfällt auf diese Gruppen.

Kontakt zu Co-Investor:innen laut Austrian Investing Report 2022 häufig über persönliche Netzwerke

Unterschiede zwischen Angel Investor:innen und institutionellen Investor:innen gibt es auch bei der Auswahl der Kooperationspartner:innen bei Co-Investments. Angel Investor:innen kooperieren stärker mit anderen Angels (58 Prozent) und institutionelle Investor:innen häufiger mit anderen institutionellen Investor:innen (33 Prozent). Für die Auswahl der Partner:innen sind laut Austrian Investing Report 2022 insbesondere persönliche (47 Prozent), berufliche (34 Prozent) aber auch kuratierte Netzwerke (17 Prozent) ausschlaggebend. Ein Fünftel der Befragten investiert übrigens bevorzugt alleine.

Ausblick & Investmenttrends für 2023

Vor dem Hintergrund der derzeitig angespannten Finanzierungslage für Startups wird auch ein Ausblick für 2023 gegeben. Dabei zeigt sich laut den Studienautor:innen: Angel Investor:innen planen, ihre Anzahl an Investments um durchschnittlich 14,3 Prozent zu reduzieren (von 2,8 im letzten Jahr auf 2,4 Investments in 2023). Im Vergleich dazu planen institutionelle Investor:innen ihre Investments, um nur 6,4 Prozent zu reduzieren (von 5,6 in 2022 auf 5,3 in 2023).

Neben der „Anzahl an Investments“ wurde zudem abgefragt, wie sich das Investmentvolumen entwickeln wird. Während Angel Investor:innen 2023 im Durchschnitt 9,6 Prozent weniger Kapital in Unternehmen investieren werden (2023: EUR 380.000; 2022: EUR 420.000), planen institutionelle Investor:innen in 2023 sich mit 14,2 Prozent mehr Kapital an Unternehmen zu beteiligen im Vergleich zu 2022 (2022: EUR 6,5 Mio.; 2023: EUR 7,57 Mio.). Dazu heißt es im Report: „Bei allerdings ebenfalls weniger geplanten Investments deutet diese Steigerung darauf hin, entweder in späterphasige Unternehmen zu investieren oder aufgrund der aktuellen makroökonomischen Lage, Unternehmen durch mehr Kapital längere Runways zu ermöglichen.“

Beide Investor:innengruppen erwarten 2023 ihre Anzahl an Exits steigern zu können. Angel Investor:innen planen, für 2023 im Schnitt 0,7 Unternehmensbeteiligungen erfolgreich zu veräußern. Dies entspricht etwa einer Verdreifachung im Vergleich zu 2022 (0,25).

Schwierige Finanzierungslage & Forderungen

Insbesondere frühphasige Unternehmen werden es laut Rudolf Dömötör, Direktor WU Gründungszentrum, schwerer haben, ein Investment zu erhalten als reifere Unternehmen. Der Grund: Angel Investor:innen, die tendenziell in frühphasige Unternehmen investieren, planen für 2023 weniger Investments als 2022.

Auch aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister bestätigt, dass sich die Finanzierungslage insbesondere für jüngere Unternehmen zuspitzt. „Für innovative Jungunternehmen wird es herausfordernder, in frühen Phasen Kapital einzusammeln. Dies sehen wir nicht nur in unserer täglichen Arbeit als Förderbank des Bundes, sondern bestätigt auch der Austrian Investing Report“, so Sagmeister. Insbesondere Förderprogramme wie Pre-Seed und Seedfinancing würden vermehrt nachgefragt. 52,8 Prozent der Angel Investor:innen als auch 49,6 Prozent der institutionellen Investor:innen gaben übrigens im Report an, dass ca. 50 Prozent ihrer Beteiligungen eine staatliche Förderung erhalten haben.

Im Zuge der Präsentation der Studienergebnisse bekräftigte die aaia und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) einmal mehr ihre Forderung nach der Einführung eines Beteiligungsfreibetrags. Ein derartiger könnte auf Investor:innen-Seite laut Christiane Holzinger, aaia Boardmember und Business Angel, insbesondere bei Erstinvestments das gestiegene Investitionsrisiko teilweise abfedern. Auch weniger Bürokratie beim Gründen sowie eine Mitarbeiterbeteiligung könnten Abhilfe schaffen, wie Amelie Groß, Vizepräsidentin der WKÖ anmerkte. „Am vorbörslichen Kapitalmarkt ist es nicht Fünf vor Zwölf, sondern bereits Fünf nach Zwölf – Österreich muss hier die Weichen für ein entsprechendes Finanzierungsumfeld schaffen“, so Holzinger abschließend.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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