23.03.2023

350 Startup-Investor:innen aus Österreich befragt: Das sind die Ergebnisse

Für den Austrian Investing Report 2022 führten aaia, AVCO, aws, WU und EcoAustria gemeinsam eine umfassende Umfrage durch.
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(c) Alexander MŸller | www.alexander-mueller.at"

Nicht weniger als 350 heimische Startup-Investori:nnen bzw. deren Vertreter:innen wurden zwischen Ende November und Mitte Jänner für eine großangelegte Umfrage gewonnen. Hinter dem Austrian Investing Report 2022 stehen drei der relevantesten heimischen Institutionen auf dem Gebiet: Die Austrian Angel Investors Association (aaia), die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) die Austria Wirtschaftsservice (aws). Umgesetzt wurde die Studie vom WU Entrepreneurship Center und dem Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria.

Generell weniger Investments, aber bei Institutionellen mehr Kapitaleinsatz geplant

Auffällig und für die beteiligten Institutionen Anzeichen für ein “schwieriges Investitionsumfeld” ist vor allem ein Kernergebnis: Sowohl Angel Investor:innen als auch institutionelle Investoren planen dieses Jahr weniger neue Beteiligungen als im Vorjahr. Während die institutionellen aber gleichzeitig ihren Kapitaleinsatz erhöhen wollen, planen die Angels eine Verringerung (sie Grafiken).

Grafik: Austrian Investing Report 2022

Investment-Präferenzen: So ticken die Startup-Investor:innen Österreichs

Ansonsten wurden für den Austrian Investing Report 2022 vor allem die Investment-Präferenzen der heimischen Investor:innen abgefragt. Demnach sehen mehr als 82 Prozent der Befragten das Geschäftsmodell als Entscheidungskriterium für Investitionen, fast 73 Prozent die Technologie. Als oberstes Motiv steht für Investor:innen die Rendite im Vordergrund (21 Prozent). Ähnlich häufig werden aber auch die Unterstützung der Gründer:innen (18 Prozent), der Spaß an der Zusammenarbeit (17 Prozent) und die Weitergabe von Knowhow (12 Prozent) als Motive genannt. Klar ablesbar ist auch ein Fokus auf Startup-Investments im Inland: Mehr als 56 Prozent der Beteiligungen werden an österreichischen Unternehmen gehalten.

Grafik: Austrian Investing Report 2022

Klare Unterschiede zwischen Angels und Institutionellen in mehreren Bereichen

Klare Unterschiede zwischen Angel Investor:innen und institutionellen Investor:innen gibt es laut Studie bei der Diversifizierung der Anlageformen. So entfallen bei Angels etwa 21 Prozent des investierten Vermögens auf Startups, Scaleups und Spin-offs, 31 Prozent auf Immobilien, 21 Prozent auf Aktien bzw. Anleihen und 14 Prozent auf KMU und bestehende Unternehmen. Institutionelle Investor:innen agieren hingegen mit stärkerem Fokus auf Startups, Scaleups und Spin-offs. Rund 77 Prozent ihres investierten Vermögens entfällt auf diese Gruppen.

Kontakt zu Co-Investor:innen laut Austrian Investing Report 2022 häufig über persönliche Netzwerke

Unterschiede zwischen Angel Investor:innen und institutionellen Investor:innen gibt es auch bei der Auswahl der Kooperationspartner:innen bei Co-Investments. Angel Investor:innen kooperieren stärker mit anderen Angels (58 Prozent) und institutionelle Investor:innen häufiger mit anderen institutionellen Investor:innen (33 Prozent). Für die Auswahl der Partner:innen sind laut Austrian Investing Report 2022 insbesondere persönliche (47 Prozent), berufliche (34 Prozent) aber auch kuratierte Netzwerke (17 Prozent) ausschlaggebend. Ein Fünftel der Befragten investiert übrigens bevorzugt alleine.

Ausblick & Investmenttrends für 2023

Vor dem Hintergrund der derzeitig angespannten Finanzierungslage für Startups wird auch ein Ausblick für 2023 gegeben. Dabei zeigt sich laut den Studienautor:innen: Angel Investor:innen planen, ihre Anzahl an Investments um durchschnittlich 14,3 Prozent zu reduzieren (von 2,8 im letzten Jahr auf 2,4 Investments in 2023). Im Vergleich dazu planen institutionelle Investor:innen ihre Investments, um nur 6,4 Prozent zu reduzieren (von 5,6 in 2022 auf 5,3 in 2023).

Neben der “Anzahl an Investments” wurde zudem abgefragt, wie sich das Investmentvolumen entwickeln wird. Während Angel Investor:innen 2023 im Durchschnitt 9,6 Prozent weniger Kapital in Unternehmen investieren werden (2023: EUR 380.000; 2022: EUR 420.000), planen institutionelle Investor:innen in 2023 sich mit 14,2 Prozent mehr Kapital an Unternehmen zu beteiligen im Vergleich zu 2022 (2022: EUR 6,5 Mio.; 2023: EUR 7,57 Mio.). Dazu heißt es im Report: “Bei allerdings ebenfalls weniger geplanten Investments deutet diese Steigerung darauf hin, entweder in späterphasige Unternehmen zu investieren oder aufgrund der aktuellen makroökonomischen Lage, Unternehmen durch mehr Kapital längere Runways zu ermöglichen.”

Beide Investor:innengruppen erwarten 2023 ihre Anzahl an Exits steigern zu können. Angel Investor:innen planen, für 2023 im Schnitt 0,7 Unternehmensbeteiligungen erfolgreich zu veräußern. Dies entspricht etwa einer Verdreifachung im Vergleich zu 2022 (0,25).

Schwierige Finanzierungslage & Forderungen

Insbesondere frühphasige Unternehmen werden es laut Rudolf Dömötör, Direktor WU Gründungszentrum, schwerer haben, ein Investment zu erhalten als reifere Unternehmen. Der Grund: Angel Investor:innen, die tendenziell in frühphasige Unternehmen investieren, planen für 2023 weniger Investments als 2022.

Auch aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister bestätigt, dass sich die Finanzierungslage insbesondere für jüngere Unternehmen zuspitzt. “Für innovative Jungunternehmen wird es herausfordernder, in frühen Phasen Kapital einzusammeln. Dies sehen wir nicht nur in unserer täglichen Arbeit als Förderbank des Bundes, sondern bestätigt auch der Austrian Investing Report”, so Sagmeister. Insbesondere Förderprogramme wie Pre-Seed und Seedfinancing würden vermehrt nachgefragt. 52,8 Prozent der Angel Investor:innen als auch 49,6 Prozent der institutionellen Investor:innen gaben übrigens im Report an, dass ca. 50 Prozent ihrer Beteiligungen eine staatliche Förderung erhalten haben.

Im Zuge der Präsentation der Studienergebnisse bekräftigte die aaia und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) einmal mehr ihre Forderung nach der Einführung eines Beteiligungsfreibetrags. Ein derartiger könnte auf Investor:innen-Seite laut Christiane Holzinger, aaia Boardmember und Business Angel, insbesondere bei Erstinvestments das gestiegene Investitionsrisiko teilweise abfedern. Auch weniger Bürokratie beim Gründen sowie eine Mitarbeiterbeteiligung könnten Abhilfe schaffen, wie Amelie Groß, Vizepräsidentin der WKÖ anmerkte. “Am vorbörslichen Kapitalmarkt ist es nicht Fünf vor Zwölf, sondern bereits Fünf nach Zwölf – Österreich muss hier die Weichen für ein entsprechendes Finanzierungsumfeld schaffen”, so Holzinger abschließend.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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