05.10.2020

Austrian Growth Capital Fund: Neuer 200 Mio. Euro-Fonds für KMU und Scaleups

Raiffeisen Bank International (RBI) und C-Quadrat starten mit dem Austrian Growth Capital Fund ein Finanzierungsvehikel für Wachstumsunternehmen.
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(c) RBI Johann Strobl, Vorstandsvorsitzendender Raiffeisen Bank International; Valerie Brunner, Leiterin institutionelle Kunden, Raiffeisen Bank International; Alexander Schütz, Vorstandsvorsitzender C-Quadrat - bei der Präsentation des Austrian Growth Capital Fund
(c) RBI Johann Strobl, Vorstandsvorsitzendender Raiffeisen Bank International; Valerie Brunner, Leiterin institutionelle Kunden, Raiffeisen Bank International; Alexander Schütz, Vorstandsvorsitzender C-Quadrat - bei der Präsentation des Austrian Growth Capital Fund

„Die Regierung und die Banken haben zu Beginn der Krise einen ersten wichtigen Schritt gesetzt und die Liquidität der österreichischen Unternehmen gesichert. Wir müssen jetzt sehr rasch den nächsten Schritt ermöglichen, um die Eigenkapitalaustattung innovativer Wachstumsunternehmen zu stärken“, sagt Raiffeisen Bank International (RBI)-Vorstandsvorsitzender Johann Strobl. Gemeinsam mit dem Projektpartner C-Quadrat initiiere man daher den Austrian Growth Capital Fund. Bereits vor einigen Jahren hatte die RBI mit Elevator Ventures ein Investmentvehikel für Startups gestartet.

Bis zu 200 Mio. Euro für Wachstumsunternehmen

„Wir wollen einen schlagkräftigen österreichischen Mittelstands-Private Equity-Fonds auf die Beine stellen und damit einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Eigenkapitalbedarf von wachstumsstarken KMU zu schließen. Diese Initiative soll als ein Baustein zur Stärkung österreichischer KMU verstanden werden, und wir sind auch bereit uns an weiteren Initiativen zu beteilige“, so Strobl weiter.

Der Fonds hat ein Zielvolumen von „bis zu 200 Millionen Euro“. Er soll in Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Instrumente in vorwiegend österreichische mittelständische Unternehmen investieren. „Der Investitionsfokus des Austrian Growth Capital Fund liegt auf Minderheits- und in ausgewählten Fällen auch Mehrheitsbeteiligungen an wachstumsstarken Scaleups und KMU in Österreich bzw. mit starkem Österreichbezug. Die Zielunternehmen sollten dabei aus einer nachhaltigen Wettbewerbsposition mit klaren Wachstums- und Wertsteigerungsmöglichkeiten kommen sowie ESG-Kriterien erfüllen“, heißt es von der RBI. Die ersten Investnments sollen im ersten Halbjahr 2021 getätigt werden.

Austrian Growth Capital Fund: RBI und C-Quadrat setzen auf Wirtschaftsaufschwung

Die RBI werde dabei als Ankerinvestor agieren und werbe gemeinsam mit C-Quadrat und der Kathrein Privatbank aktiv um weitere institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen, Stiftungen, Family Offices und staatliche Investoren. „C-Quadrat stellt die Unabhängkeit des Fondsmanagements sicher und verfügt über ein Team mit hervorragendem Track Record im KMU-Private Equity-Geschäft“,  erklärt Valerie Brunner, Leiterin Institutionelle Kunden der RBI.

Zugrunde liege der Strategie auch die Erwartung eines kommenden Wirtschaftsaufschwungs, betonen beide Partner. „Es gibt kaum Private Equity-Investoren mit lokaler Präsenz am Standort Wien und es fehlt an professionellem Kapital mit dem gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs eine hohe Rendite erzielbar ist“, so Alex Schütz, Vorstandsvorsitzender von C-Quadrat über den Austrian Growth Capital Fund.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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Austrian Growth Capital Fund: Neuer 200 Mio. Euro-Fonds für KMU und Scaleups

  • Gemeinsam mit dem Projektpartner C-Quadrat initiiert die RBI den Austrian Growth Capital Fund.
  • Der Fonds mit einem Zielvolumen von „bis zu“ 200 Millionen Euro soll in Wachstumsunternehmen aus Östereich investieren.
  • Die ersten Investnments sollen im ersten Halbjahr 2021 getätigt werden.
  • Die RBI werde dabei als Ankerinvestor agieren und werbe gemeinsam mit C-Quadrat und der Kathrein Privatbank aktiv um weitere institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen, Stiftungen, Family Offices und staatliche Investoren.
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