27.10.2020

Austria Limited: Status und Ausblick im brutkasten-Roundtable

Der brutkasten veranstaltet am 28.10. um 18:30 einen Online-Roundtable mit dem Titel “Austria Limited: Status und Ausblick”. Die Teilnahme ist kostenlos.
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(c) beigestellt

Die Austria Limited ist eine Neuerung, die von der österreichischen Startup-Community mit viel Spannung erwartet wird. Justizministerin Alma Zadić hatte zuletzt in einem Gespräch mit dem brutkasten zwar betont, dass die Einführung der neuen Gesellschaftsform noch Zeit brauchen werde, zugleich können sich aber auch die verschiedenen Player des Ökosystems mit ihren Vorstellungen einbringen. Dementsprechend sind die Expertinnen und Experten nun am Zug – und zwar mit Hochdruck. 

Der brutkasten veranstaltet daher am 28.10. um 18:30 einen Online-Roundtable mit dem Titel “Austria Limited: Status und Ausblick”. Namhafte Expertinnen und Experten skizzieren hier ihre Erkenntnisse und mögliche Lösungswege für die angesprochenen Problemstellungen der Startup-Szene.

Die Panelistinnen und Panelisten

  • Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
  • Dr. Keyvan Rastegar, LLM ist der Gründer des Wiener Büros von RPCK Rastegar Panchal und berät zu Venture Capital, Gesellschaftsrecht / M&A und Immobilienrecht
  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

Teilnahme am Event zur Austria Limited

Die Live-Teilnahme ist kostenlos und online via Hopin möglich, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Hopin-Chat direkt Fragen an das Panel stellen. Parallel dazu wird der Online-Roundtable auf den Social Media-Kanälen des brutkasten (Facebook, YouTube) sowie auf derbrutkasten.com übertragen. 

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Freundschaft, Freundschaft im Job
(c) Stock.Adobe/charmedlightph - Freundschaften am Arbeitsplatz können positive Effekte auslösen.

Liebeleien am Arbeitsplatz, Intimitäten auf Weihnachtsfeiern und Work-Husbands und -Wives sind ein längst bekanntes Metier der Arbeitswelt. Was aber kaum thematisiert wird, sind Freundschaften im Job. Dies hat nun der willhaben-Jobmarktplatz geändert und 1.050 User:innen zum Thema “Freundschaft am Arbeitsplatz” befragt.

Team-Building für Freundschaften hilfreich

Aus der Umfrage lässt sich herauslesen, dass drei Viertel der Arbeitnehmer:innen in ihrem derzeitigen Job Freundschaften geschlossen haben – konkret meinten 10,2 Prozent “eine” und 66,5 Prozent “mehrere” Freundschaft(en) über ihre Arbeit gefunden zu haben. Als besonders gesellig erweisen sich dabei Kärntner:innen, Steirer:innen und Wiener:innen.

Um Kolleg:innen näher kennenzulernen, zeigten sich vor allem vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin organisierte Team-Building-Maßnahmen und gemeinsame Unternehmungen hilfreich. Mit 58,1 Prozent hat mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck, dass Freundschaften bei ihrem derzeitigen Job gefördert werden.

Das Feierabend-Getränk

Auf der anderen Seite ist es aber auch das ein oder andere Feierabend-Getränk, das aus Arbeitskolleg:innen Freund:innen werden lässt. Auch hier sind es etwa drei Viertel der Befragten, die der Thematik positiv gegenüberstehen. Im Detail empfinden es 22,1 Prozent als “sehr angenehm” und wichtig für den Teamgeist und weitere 51 Prozent als “eher angenehm”. Dem gegenüber steht jedoch etwa ein Viertel der willhaben-Nutzer:innen, die mit “eher unangenehm, ich nehme selten teil” geantwortet haben oder solche Aktivitäten überhaupt vermeiden.

Bemerkenswert ist zudem, dass nicht nur der direkte Kontakt Freundschaften fördern kann. In Zeiten der Digitalisierung spielen sie sich zu einem gewissen Teil in den sozialen Netzwerken ab. Ein Viertel der Befragten nimmt eine Anfrage immer an, wenn sich ein/e Arbeitskolleg:in in den sozialen Medien vernetzen will. Weitere 52,5 Prozent “nehmen die Anfrage an, wenn sie sich mit der Person gut verstehen”. 11,3 Prozent nutzen keine sozialen Netzwerke.

Bei Vorgesetzten sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Arbeitnehmer:innen zeigen sich hier aufgeschlossen, wenn auch etwas zögerlicher. Während die überwiegende Mehrheit offen ist, Führungspersonal auf Instagram und Co. zu adden, ist der Anteil jener, die dies eher bzw. gänzlich ausschließt, mit 29,3 Prozent merklich höher als bei Kolleg:innen, die sich beruflich auf derselben hierarchischen Ebene befinden.

Folgen der Freundschaft

Doch was sind die Folgen davon, sich mit Kolleg:innen zu befreunden? Am häufigsten genannt wurden dabei “besserer Teamzusammenhalt” (77,4 Prozent), “mehr Spaß während des Arbeitstages” (77,2 Prozent) sowie “höhere Zufriedenheit und Wohlbefinden bei der Arbeit” (72,4 Prozent). Gefolgt von zwei Faktoren in puncto Produktivität, nämlich “schnellere Problemlösung durch gegenseitige Unterstützung” (63,9 Prozent) und “erhöhte Motivation” (57,5 Prozent).

Als Kehrseite der Medaille und als Problemfall wird die Bevorzugung einzelner Kolleg:innen (51,6 Prozent) genannt, auch “Schwierigkeiten, berufliche und persönliche Grenzen zu wahren” (44,8 Prozent) sowie “Ablenkung und reduzierte Produktivität” (40,3 Prozent) werden hier als Nachteil angeführt.

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Austria Limited: Status und Ausblick im brutkasten-Roundtable

  • Die folgenden Expertinnen und Experten werden diskutieren.
  • Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
  • Dr. Keyvan Rastegar, LLM ist der Gründer des Wiener Büros von RPCK Rastegar Panchal und berät zu Venture Capital, Gesellschaftsrecht / M&A und Immobilienrecht
  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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  • Dr. Keyvan Rastegar, LLM ist der Gründer des Wiener Büros von RPCK Rastegar Panchal und berät zu Venture Capital, Gesellschaftsrecht / M&A und Immobilienrecht
  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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  • Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
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  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
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  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

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  • Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
  • Dr. Keyvan Rastegar, LLM ist der Gründer des Wiener Büros von RPCK Rastegar Panchal und berät zu Venture Capital, Gesellschaftsrecht / M&A und Immobilienrecht
  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)

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  • Hon.-Prof. LStA Dr. Sonja Bydlinski, MBA, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium
  • Mag. Philip Vondrak, Rechtsanwalt, Startup-Investor und Steuerberater ist der Co-Founder und Partner bei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte und berät uA Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Steuerrecht
  • Laura Egg, GF von AAIA (Austrian Angel Investors Association)