02.11.2020

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

Was soll die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited können und was soll bei GmbH und AG reformiert werden? Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppel-Interview.
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RPCK / Brandl & Talos: Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppelinterview zur Austria Limited
(c) RPCK / Brandl & Talos: Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppelinterview zur Austria Limited

Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited. Dabei ist keineswegs alles geklärt. Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen. Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

Roman, braucht es Deiner Ansicht nach die Austria Limited?

Rericha: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Einführung einer neuen Gesellschaftsform ein starkes Signal an – auch internationale – Gründer sein und den Wirtschaftsstandort entscheidend stärken. Österreich liegt in Rankings zur Attraktivität als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich für Unternehmensgründungen und Investoren könnte sehr positive volkswirtschaftliche Effekte nach sich ziehen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Rechtsformen gerade für Startups mit zahlreichen Herausforderungen verbunden sind, die mit einer neuen Rechtsform beseitigt werden könnten.

Keyvan, du hast zuletzt den Standpunkt vertreten, dass man das Ziel auch mit einer umfassenden GmbH-Reform erreichen könnte…

Rastegar: Nach unserer Studie 2017 hatte der gesetzlich dafür geschaffene und unabhängige „austrian council“ die für die Regierung verbindliche Empfehlung ausgesprochen, dass dringender Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen besteht. Dazu gehört die Reform der GmbH und des Firmenbuchs und der ersatzlose Abbau von vielen bürokratischen und formellen Hürden. Der Regierungsbeschluss, eine neue Rechtsform einzuführen, ist eine ausgezeichnete Entwicklung.

Anders gesagt: es geht es weniger darum, ob die GmbH-Reform oder Austria Limited besser ist. Beide Ansätze sind gut und verfolgen gleiche Ziele, nämlich Bürokratie und Formerfordernisse abzuschütteln, das Firmenbuch grundlegend zu modernisieren und Eigenschaften für Kapitalgesellschaften vorzusehen, ohne die Unternehmen am modernen Wirtschaftsleben kaum sinnvoll teilnehmen können, wie das Schaffen von Anteilsklassen für Investoren und Mitarbeiter. Schließlich gibt es ein Bekenntnis zur englischen Sprache am Firmenbuch, die vollkommen logisch ist. Wer in einer global vernetzten Wirtschaft von der restlichen Welt verlangt, englische Dokumente beglaubigt auf Deutsch zu übersetzen, darf sich nicht wundern, wenn Österreich als Standort wenig attraktiv wirkt.

brutkasten-Roundtable zur Austria Limited

Im brutkasten-Interview hat sich Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer auch für eine GmbH-Reform ausgesprochen. Bei dir klingt das aber anders…

Rastegar: Das ist richtig. Eine der wesentlichen Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung war, die notariellen Formvorschriften bei der GmbH weitestgehend abzuschaffen. Diese Empfehlung ist das logische Gegenteil der Position von Herrn Umfahrer.

Nun ist die Austria Limited laut Regierung beschlossene Sache. Was sollte Deiner Meinung nach unbedingt beachtet werden?

Rastegar: Das ist richtig, im Regierungsprogramm steht sowohl, dass eine neue Rechtsform einzuführen ist, als auch, dass die GmbH und AG zu reformieren sind. Die eigentliche Frage ist, was zuerst umgesetzt werden kann. Wie auch Justizministerin Alma Zadić im Interview mit dem Brutkasten klargestellt hat, wird das kein Schnellschuss sein. Der Begriff „Austria Limited“ war im Übrigen nur ein Arbeitstitel, und ein geschickter Ansatz, die Reform anzustoßen und dem üblichen Gegenwind den Wind aus den Segeln zu nehmen, wonach dieses oder jenes mit den bestehenden Rechtsformen nicht darstellbar wäre.

Zu Deiner eigentlichen Frage: Ganz wichtig ist, dass es nicht darum geht, was bei der Rechtsform erlaubt sein wird. Das ist das falsche Denken. Warum soll ausgerechnet im Gesellschaftsrecht das Meiste verboten sein und nur wenige Dinge erlaubt? Das ist ja auch sonst nicht so in der Rechtsordnung. Es muss – und bei den international erfolgreichen Rechtsformen ist das auch so – grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen und der Fokus sollte darauf liegen, welche Punkte man ausnahmsweise, beispielsweise um Gläubiger oder Minderheitseigentümer zu schützen, rechtlich so zwingend vorgibt, dass sie nicht vertraglich geändert werden können.

Diese Flexibilität beim Ausgestalten einer Gesellschaft ist eine der notwendigen Bedingungen einer erfolgreichen modernen Wirtschaft und damit auch einer blühenden Venture Capital- und Startup-Szene.

Roman, worauf sollte Deiner Meinung nach besonders geachtet werden?

Rericha: Die Gründung einer Austria Limited sollte möglichst einfach und schnell möglich sein. Besonders wichtig wäre auch, dass der Gesellschaftsvertrag in englischer Sprache abgeschlossen werden darf, um die Austria Limited auch international attraktiv zu machen. Bei der Festsetzung des Mindeststammkapitals sollte darauf geachtet werden, dass wir uns im EU-Umfeld nicht zu weit abheben, wir stehen ja schließlich im harten Wettbewerb um die besten Gründer.

Schließlich müssen wir auch endlich attraktive gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Mitarbeiteranteilen schaffen, um in Österreich weiter wettbewerbsfähig sein zu können. Die Einführung von stimmrechtslosen Anteilen gepaart mit Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wären ein pragmatischer Lösungsansatz.

Und warum ginge das nicht mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen?

Rericha: Die angestrebte Signalwirkung wäre mit einer GmbH-Reform wohl nicht zu erreichen. Vor allem aber haben sich gerade auch mittelständische Unternehmen für die GmbH entschieden, weil für sie die bei der GmbH vorhandenen Vorgaben passen. Würde man die GmbH nun weitgehend umbauen, würde man deren Erwartungshaltung enttäuschen und sie im Nachhinein zwangsverpflichten. Um das zu vermeiden, sollte bewusst eine neue Rechtsform geschaffen werden.

In der öffentlichen Diskussion wurde gegen eine neue Rechtsform vorgebracht, dass diese viel Rechtsunsicherheit bringen würde. Ich gehe davon aus, dass man sich bei der Austria Limited nicht vehement an der UK oder US Limited orientieren, sondern auf bestehende Regelungsprinzipien, die das österreichische Recht kennt, zurückgreifen wird und im Ergebnis viele – in der Praxis – geübte Prinzipien der GmbH – etwa betreffend Kapitalerhaltung – zur Anwendung gelangen werden. Damit wird man auch auf der vorhandenen Rechtsprechung und Lehre zur GmbH und AG weitestgehend aufbauen können.

Und welche Punkte müsste man bei den bestehenden Kapital-Gesellschaftsformen reformieren, damit es „fair“ bleibt?

Rastegar: Wie gesagt steht beides im Regierungsprogramm und ist tatsächlich alles längst überfällig. Man muss die GmbH flexibilisieren und die AG auch. Man muss das Steuerrecht reformieren und fairer gestalten. Man muss das Firmenbuch umfassend reformieren, das betrifft alle Rechtsformen. Wichtig ist, dass zeitnah etwas geschieht, ungeachtet der Reihenfolge.

Rericha: Das ist nicht unbedingt eine Frage der Fairness. Schon jetzt gibt es in Österreich unterschiedliche Gesellschaftsformen, die unterschiedliche Regelungsansätze verfolgen und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können. Ziel der neuen Gesellschaftsform sollte es sein, für eine besondere Zielgruppe, nämlich innovative Gründer, eine auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsform zu schaffen. Wo dies angebracht erscheint, könnten natürlich auch Regelungen, die sich in der neuen Rechtsform bewähren, bei anderen Kapitalgesellschaftsformen implementiert werden. Ein Beispiel dafür wären etwa die Regelungen zur virtuellen Gesellschafterversammlung, die sich gerade im vergangenen halben Jahr bewährt haben und sicherlich auch bei der GmbH und der AG dauerhaft verankert werden könnten. Dabei sollte es jedoch, wie erwähnt, zu keinem kompletten Umbau der bestehenden Gesellschaftsformen kommen, weil diese in vielen Fällen weiterhin gut passen werden.        

Die Austria Limited ist ja dezidiert für Startups gedacht. Wenn es mit dem starken Wachstum klappt, bleibt dann die spätere Umwandlung in eine AG ein Thema?

Rericha: Wie bereits für die GmbH sollte es auch für die Austria Limited möglich sein, eine Umwandlung in eine AG vorzunehmen.

Rastegar: Es ist wie erwähnt so, dass der Regierungsbeschluss auch eine Startup-gerechte Rechtsform vorsieht. Richtig umgesetzt kann die Reform für alle Unternehmer nützlich sein. Also sowohl für innovative Startups als auch für alle bestehende Unternehmen. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und schafft unsere Arbeitsplätze. Jeder Unternehmer verdient diese Reformen.

Und ja, dass eine neue Kapitalgesellschaftsform Umgründungen wie eine Umwandlung können muss, ist selbstverständlich. Die Aktiengesellschaft muss attraktiver werden. Derzeit erfolgen Umwandlungen in AGs meist nur dann, wenn es sein muss, und die Flucht ins Ausland ist ein realer Trend. Die AG ist leider nicht so toll im Rennen – die ca. 1300 Aktiengesellschaften werden weniger und weniger. 2019 wurden nur sechs Stück neu gegründet. Genau deshalb muss auch die AG dringend reformiert werden, nicht zuletzt um unsere Börse zu stärken.

Abschließend: Es herrscht nicht überall Zuversicht, dass es mit der tatsächlichen Umsetzung der Austria Limited so schnell geht. Was glaubt ihr, wann damit zu rechnen ist?

Rericha: Wie schnell die Einführung einer neuen Rechtsform möglich ist, hängt wohl auch entscheidend vom politischen Willen ab. In Anbetracht der momentanen wirtschaftlichen Lage sollten jedenfalls rasch Maßnahmen ergriffen werden. Die Einführung der Austria Limited wäre jedenfalls eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Je früher sie gesetzt wird, desto besser.

Rastegar: Das wird schon seine Zeit benötigen, aber ich bleibe nach wie vor vorsichtig optimistisch, dass hier ein ernsthafter politischer Wille da ist, Reformen umzusetzen, die offenkundige Wettbewerbs- und Standortnachteile für unsere Unternehmen beseitigen, so auch für unsere Venture Capital- und Startup-Szene. Von Vorteilen ist da noch lange keine Rede. Wichtig ist, dass inhaltlich auch wirklich etwas bewegt wird und viele Hindernisse und historische Altlasten ersatzlos abgeschafft werden, und nicht nur minimale Anpassungen als Reformen verkauft werden. Ich gehe aber davon aus, dass alle interessierten Marktteilnehmer am Ball bleiben und fordern werden, dass die Reformbestrebungen vorankommen und Ergebnisse erzielt werden.

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Startup Barometer, EY
© Envato/MorphoBio

Nach einem Rückgang im Vorjahr auf 110 Millionen Euro verzeichnete das erste Halbjahr 2026 ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 472 Millionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 362 Millionen Euro beziehungsweise 329 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025, so die zentrale Erkenntnis des EY Start-up Barometer 2026.

Höchstes Volumen in einem ersten Halbjahr seit 2022

„Nach mehreren herausfordernden Jahren sehen wir erstmals wieder eine breite Bewegung in die richtige Richtung. Das jüngste Halbjahr war nicht nur aufgrund einzelner Großfinanzierungen erfolgreich, sondern weil sich zahlreiche positive Entwicklungen gleichzeitig beobachten lassen: mehr Finanzierungsrunden, deutlich größere Tickets, mehr internationale Investor:innen und wieder mehr Zuversicht im Markt. Das österreichische Startup-Ökosystem zeigt damit eindrucksvoll, dass es trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nichts von seiner Innovationskraft verloren hat“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich.

Mit den heurigen Ergebnissen wurde das höchste Volumen in einem ersten Halbjahr seit dem Rekordwert von 2022 erzielt, als 884 Millionen Euro investiert worden waren. Parallel dazu stieg die Zahl der Finanzierungsrunden um 19 Abschlüsse von 78 auf insgesamt 97 an, was einem Plus von 24 Prozent entspricht.

Getragen von der hohen Anzahl an Abschlüssen markiert das jüngste Halbjahr damit in Bezug auf das Finanzierungsvolumen das dritterfolgreichste erste Halbjahr der österreichischen Startup-Historie, ordnet der Barometer die Ergebnisse ein.

Somit belebe sich der österreichische Venture-Capital-Markt nach einer längeren Schwächephase wieder deutlich: Laut EY werden Fonds zunehmend aktiver, die Investitionsbereitschaft steigt und größere Finanzierungsrunden kehren zurück. Österreich habe die Talsohle später erreicht als andere europäische Märkte, profitiere nun aber umso stärker von der Erholung. Gleichzeitig seien heimische Startups heute fokussierter, kapitaleffizienter und internationaler aufgestellt. Erfolgreiche Exits sowie der Dachfonds könnten diesen positiven Trend zusätzlich verstärken, auch wenn Haas vor einer Goldgräberstimmung warnt: „Die vergangenen Jahre haben Spuren hinterlassen und viele Startups mussten lernen, deutlich kapitaleffizienter zu arbeiten. Diese Entwicklung ist jedoch nicht negativ. Viele Unternehmen sind heute robuster, fokussierter und nachhaltiger aufgestellt als noch vor wenigen Jahren.“

Zwei 100-Mio.-Deals

Mit den erwähnten 97 Abschlüssen markiert das Halbjahr nicht nur eine Erholung, sondern sogar einen neuen historischen Höchstwert bei der Anzahl der registrierten Deals. Verantwortlich für das hohe Investitionsvolumen waren maßgeblich zwei Groß-Investments in der Größenordnung von jeweils 100 Millionen Euro.

„Vor wenigen Quartalen kaum vorstellbar“

Im März 2026 sicherte sich das Startup Gropyus 100 Millionen Euro, gefolgt von Waterdrop, das im Mai einen Deal im exakt gleichen Umfang verbuchte. Dahinter folgen der Batterie-Technologie-Spezialist Aviloo (30 Millionen Euro), das Raumfahrtunternehmen Enpulsion (22,5 Millionen Euro), die Fitness-Plattform Reps (20,2 Millionen Euro) sowie das Wiener HealthTech-Scaleup nyra health (20 Millionen Euro). Getrieben durch diese Abschlüsse stieg die durchschnittliche Höhe einer Finanzierungsrunde auf rund 6,3 Millionen Euro an und erreichte damit den höchsten Wert in einem ersten Halbjahr seit 2022.

Die durchschnittliche Finanzierungssumme schwankte im Zeitraum von 2020 bis 2026 zwischen Werten von zwei Millionen Euro und 12,8 Millionen Euro. In den ersten Halbjahren der Jahre von 2021 bis 2024 lag die durchschnittliche Höhe einer Finanzierungsrunde jeweils klar über der Vier-Millionen-Euro-Marke. Im ersten Halbjahr 2025 war dieser Wert erstmals seit 2020 wieder unterschritten worden. Im jüngsten Halbjahr ist er, auch dank der beiden Groß-Deals, mit einem Wert von 6,3 Millionen Euro, nun wieder deutlich übertroffen worden, konkretisiert der Bericht.

Und ergänzt: „Dass gleich zwei Unternehmen Finanzierungen in dreistelliger Millionenhöhe abschließen konnten, wäre noch vor wenigen Quartalen kaum vorstellbar gewesen. Solche Abschlüsse erhöhen die internationale Sichtbarkeit des österreichischen Standorts erheblich“, so Haas. „Die Rückkehr großer Finanzierungsrunden ist ein wichtiges Signal, weil sie zeigt, dass Investor:innen wieder bereit sind, Wachstum in größerem Umfang zu finanzieren. Gerade Scaleups benötigen substanzielle Kapitalbeträge, um internationale Märkte zu erschließen und globale Wettbewerbsfähigkeit aufzubauen.“

Auch die Zahl der Abschlüsse mit einem Volumen von mehr als zehn Millionen Euro kletterte deutlich von lediglich zwei im Vorjahreszeitraum auf neun an. Die Anzahl der kleineren Deals mit einem Umfang von bis zu einer Million Euro blieb indes mit 37 Abschlüssen stabil.

Dachfonds wichtiger Schritt

Parallel zur verbesserten Marktentwicklung gibt es auch positive wirtschaftspolitische Signale. Insbesondere die Umsetzung des Dachfonds wird innerhalb des österreichischen Innovationsökosystems als wichtiger Schritt gesehen.

„Der Dachfonds ist weit mehr als ein einzelnes Förderinstrument. Er sendet ein wichtiges Signal an nationale und internationale Investor:innen, dass Österreich Innovation, Unternehmertum und Wachstum aktiv unterstützen möchte. Solche Signale sind im internationalen Wettbewerb um Kapital von enormer Bedeutung“, sagt Haas. Entscheidend sei nun jedoch die konkrete Umsetzung: „Wenn es gelingt, zusätzliches privates Kapital zu mobilisieren und Finanzierungslücken in der Wachstumsphase zu schließen, kann daraus ein echter Hebel für den Standort entstehen. Jetzt kommt es darauf an, den positiven politischen Willen rasch in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.“

Darüber hinaus brauche Österreich weiterhin bessere Rahmenbedingungen für institutionelles Venture Capital, attraktivere Mitarbeitendenbeteiligungsmodelle sowie zusätzliche Maßnahmen zur Mobilisierung privaten Kapitals.

Der Sektor-Blick

Dank der beiden erwähnten Mega-Deals verzeichneten die Sektoren E-Commerce und PropTech die höchsten Kapitalzuflüsse. Dem Bereich E-Commerce flossen insgesamt 122 Millionen Euro zu, während Startups aus dem PropTech-Segment 107 Millionen Euro erhielten. Dahinter folgten der Sektor Software & Analytics mit 58 Millionen Euro sowie der Gesundheitsbereich (Health) mit 56 Millionen Euro.

Bei der reinen Anzahl der Abschlüsse zeigte sich jedoch ein anderes Bild: Hier lag der Bereich Software & Analytics mit 30 Finanzierungsrunden erneut unangefochten an der Spitze. Auf dem zweiten Platz folgte der Sektor Health mit 19 Runden, während E-Commerce und Energy mit acht respektive sieben Deals die Ränge drei und vier belegten – PropTech fällt bei dieser Betrachtung auf Platz acht zurück. Der stärkste Rückgang an Finanzierungsrunden wurde im Bereich AdTech (minus vier Deals) registriert.

Exits fallen auf

Neben den zahlreichen Finanzierungsrunden sorgten im ersten Halbjahr 2026 auch erfolgreiche Exits wie jene von Tractive und Emmi AI für positive Impulse im österreichischen Startup-Ökosystem. Laut EY sind solche Exits mindestens ebenso wichtig wie neue Investments, da sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Startups unterstreichen, attraktive Renditen für Investor:innen ermöglichen und als Vorbilder für neue Gründer:innen dienen. Gleichzeitig fließen Erfahrung, Netzwerke und Kapital aus erfolgreichen Exits häufig wieder in das heimische Ökosystem zurück.

„Fast alle erfolgreichen internationalen Startup-Standorte zeichnen sich durch einen funktionierenden Kreislauf aus Gründungen, Wachstum, Exits und Reinvestitionen aus. Je mehr erfolgreiche Exits wir sehen, desto stärker wird dieser Kreislauf auch in Österreich“, so Haas.

Wien das Startup-Zentrum

Laut dem Startup-Barometer bleibt die Bundeshauptstadt weiterhin das Zentrum der heimischen Startup-Szene: Acht der zwölf größten Abschlüsse des Halbjahres stammten von Wiener Unternehmen. Mit 55 Finanzierungsrunden entfielen 57 Prozent aller österreichischen Deals auf Wiener Startups.

Auch beim Investitionsvolumen dominierte Wien: Rund drei Viertel des investierten Kapitals, konkret 76 Prozent beziehungsweise 360 Millionen Euro, flossen in die Hauptstadt.

Auf dem geteilten zweiten Platz bei der Anzahl der Deals folgten die Steiermark und Oberösterreich mit jeweils 13 Finanzierungsrunden.

Beim Finanzierungsvolumen belegte hingegen Niederösterreich mit 53 Millionen Euro und einem Marktanteil von elf Prozent den zweiten Platz, gefolgt von Tirol, das sich mit 23 Millionen Euro einen volumenbezogenen Marktanteil von fünf Prozent und damit den dritten Rang sicherte.

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AI Summaries

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

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  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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