02.11.2020

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

Was soll die angekündigte neue Gesellschaftsform Austria Limited können und was soll bei GmbH und AG reformiert werden? Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppel-Interview.
/artikel/austria-limited-rastegar-rericha
RPCK / Brandl & Talos: Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppelinterview zur Austria Limited
(c) RPCK / Brandl & Talos: Keyvan Rastegar und Roman Rericha im Doppelinterview zur Austria Limited

Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited. Dabei ist keineswegs alles geklärt. Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen. Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

Roman, braucht es Deiner Ansicht nach die Austria Limited?

Rericha: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Einführung einer neuen Gesellschaftsform ein starkes Signal an – auch internationale – Gründer sein und den Wirtschaftsstandort entscheidend stärken. Österreich liegt in Rankings zur Attraktivität als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich für Unternehmensgründungen und Investoren könnte sehr positive volkswirtschaftliche Effekte nach sich ziehen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Rechtsformen gerade für Startups mit zahlreichen Herausforderungen verbunden sind, die mit einer neuen Rechtsform beseitigt werden könnten.

Keyvan, du hast zuletzt den Standpunkt vertreten, dass man das Ziel auch mit einer umfassenden GmbH-Reform erreichen könnte…

Rastegar: Nach unserer Studie 2017 hatte der gesetzlich dafür geschaffene und unabhängige „austrian council“ die für die Regierung verbindliche Empfehlung ausgesprochen, dass dringender Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen besteht. Dazu gehört die Reform der GmbH und des Firmenbuchs und der ersatzlose Abbau von vielen bürokratischen und formellen Hürden. Der Regierungsbeschluss, eine neue Rechtsform einzuführen, ist eine ausgezeichnete Entwicklung.

Anders gesagt: es geht es weniger darum, ob die GmbH-Reform oder Austria Limited besser ist. Beide Ansätze sind gut und verfolgen gleiche Ziele, nämlich Bürokratie und Formerfordernisse abzuschütteln, das Firmenbuch grundlegend zu modernisieren und Eigenschaften für Kapitalgesellschaften vorzusehen, ohne die Unternehmen am modernen Wirtschaftsleben kaum sinnvoll teilnehmen können, wie das Schaffen von Anteilsklassen für Investoren und Mitarbeiter. Schließlich gibt es ein Bekenntnis zur englischen Sprache am Firmenbuch, die vollkommen logisch ist. Wer in einer global vernetzten Wirtschaft von der restlichen Welt verlangt, englische Dokumente beglaubigt auf Deutsch zu übersetzen, darf sich nicht wundern, wenn Österreich als Standort wenig attraktiv wirkt.

brutkasten-Roundtable zur Austria Limited

Im brutkasten-Interview hat sich Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer auch für eine GmbH-Reform ausgesprochen. Bei dir klingt das aber anders…

Rastegar: Das ist richtig. Eine der wesentlichen Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung war, die notariellen Formvorschriften bei der GmbH weitestgehend abzuschaffen. Diese Empfehlung ist das logische Gegenteil der Position von Herrn Umfahrer.

Nun ist die Austria Limited laut Regierung beschlossene Sache. Was sollte Deiner Meinung nach unbedingt beachtet werden?

Rastegar: Das ist richtig, im Regierungsprogramm steht sowohl, dass eine neue Rechtsform einzuführen ist, als auch, dass die GmbH und AG zu reformieren sind. Die eigentliche Frage ist, was zuerst umgesetzt werden kann. Wie auch Justizministerin Alma Zadić im Interview mit dem Brutkasten klargestellt hat, wird das kein Schnellschuss sein. Der Begriff „Austria Limited“ war im Übrigen nur ein Arbeitstitel, und ein geschickter Ansatz, die Reform anzustoßen und dem üblichen Gegenwind den Wind aus den Segeln zu nehmen, wonach dieses oder jenes mit den bestehenden Rechtsformen nicht darstellbar wäre.

Zu Deiner eigentlichen Frage: Ganz wichtig ist, dass es nicht darum geht, was bei der Rechtsform erlaubt sein wird. Das ist das falsche Denken. Warum soll ausgerechnet im Gesellschaftsrecht das Meiste verboten sein und nur wenige Dinge erlaubt? Das ist ja auch sonst nicht so in der Rechtsordnung. Es muss – und bei den international erfolgreichen Rechtsformen ist das auch so – grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen und der Fokus sollte darauf liegen, welche Punkte man ausnahmsweise, beispielsweise um Gläubiger oder Minderheitseigentümer zu schützen, rechtlich so zwingend vorgibt, dass sie nicht vertraglich geändert werden können.

Diese Flexibilität beim Ausgestalten einer Gesellschaft ist eine der notwendigen Bedingungen einer erfolgreichen modernen Wirtschaft und damit auch einer blühenden Venture Capital- und Startup-Szene.

Roman, worauf sollte Deiner Meinung nach besonders geachtet werden?

Rericha: Die Gründung einer Austria Limited sollte möglichst einfach und schnell möglich sein. Besonders wichtig wäre auch, dass der Gesellschaftsvertrag in englischer Sprache abgeschlossen werden darf, um die Austria Limited auch international attraktiv zu machen. Bei der Festsetzung des Mindeststammkapitals sollte darauf geachtet werden, dass wir uns im EU-Umfeld nicht zu weit abheben, wir stehen ja schließlich im harten Wettbewerb um die besten Gründer.

Schließlich müssen wir auch endlich attraktive gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Mitarbeiteranteilen schaffen, um in Österreich weiter wettbewerbsfähig sein zu können. Die Einführung von stimmrechtslosen Anteilen gepaart mit Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wären ein pragmatischer Lösungsansatz.

Und warum ginge das nicht mit einer Reform der bestehenden Gesellschaftsformen?

Rericha: Die angestrebte Signalwirkung wäre mit einer GmbH-Reform wohl nicht zu erreichen. Vor allem aber haben sich gerade auch mittelständische Unternehmen für die GmbH entschieden, weil für sie die bei der GmbH vorhandenen Vorgaben passen. Würde man die GmbH nun weitgehend umbauen, würde man deren Erwartungshaltung enttäuschen und sie im Nachhinein zwangsverpflichten. Um das zu vermeiden, sollte bewusst eine neue Rechtsform geschaffen werden.

In der öffentlichen Diskussion wurde gegen eine neue Rechtsform vorgebracht, dass diese viel Rechtsunsicherheit bringen würde. Ich gehe davon aus, dass man sich bei der Austria Limited nicht vehement an der UK oder US Limited orientieren, sondern auf bestehende Regelungsprinzipien, die das österreichische Recht kennt, zurückgreifen wird und im Ergebnis viele – in der Praxis – geübte Prinzipien der GmbH – etwa betreffend Kapitalerhaltung – zur Anwendung gelangen werden. Damit wird man auch auf der vorhandenen Rechtsprechung und Lehre zur GmbH und AG weitestgehend aufbauen können.

Und welche Punkte müsste man bei den bestehenden Kapital-Gesellschaftsformen reformieren, damit es „fair“ bleibt?

Rastegar: Wie gesagt steht beides im Regierungsprogramm und ist tatsächlich alles längst überfällig. Man muss die GmbH flexibilisieren und die AG auch. Man muss das Steuerrecht reformieren und fairer gestalten. Man muss das Firmenbuch umfassend reformieren, das betrifft alle Rechtsformen. Wichtig ist, dass zeitnah etwas geschieht, ungeachtet der Reihenfolge.

Rericha: Das ist nicht unbedingt eine Frage der Fairness. Schon jetzt gibt es in Österreich unterschiedliche Gesellschaftsformen, die unterschiedliche Regelungsansätze verfolgen und für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können. Ziel der neuen Gesellschaftsform sollte es sein, für eine besondere Zielgruppe, nämlich innovative Gründer, eine auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsform zu schaffen. Wo dies angebracht erscheint, könnten natürlich auch Regelungen, die sich in der neuen Rechtsform bewähren, bei anderen Kapitalgesellschaftsformen implementiert werden. Ein Beispiel dafür wären etwa die Regelungen zur virtuellen Gesellschafterversammlung, die sich gerade im vergangenen halben Jahr bewährt haben und sicherlich auch bei der GmbH und der AG dauerhaft verankert werden könnten. Dabei sollte es jedoch, wie erwähnt, zu keinem kompletten Umbau der bestehenden Gesellschaftsformen kommen, weil diese in vielen Fällen weiterhin gut passen werden.        

Die Austria Limited ist ja dezidiert für Startups gedacht. Wenn es mit dem starken Wachstum klappt, bleibt dann die spätere Umwandlung in eine AG ein Thema?

Rericha: Wie bereits für die GmbH sollte es auch für die Austria Limited möglich sein, eine Umwandlung in eine AG vorzunehmen.

Rastegar: Es ist wie erwähnt so, dass der Regierungsbeschluss auch eine Startup-gerechte Rechtsform vorsieht. Richtig umgesetzt kann die Reform für alle Unternehmer nützlich sein. Also sowohl für innovative Startups als auch für alle bestehende Unternehmen. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und schafft unsere Arbeitsplätze. Jeder Unternehmer verdient diese Reformen.

Und ja, dass eine neue Kapitalgesellschaftsform Umgründungen wie eine Umwandlung können muss, ist selbstverständlich. Die Aktiengesellschaft muss attraktiver werden. Derzeit erfolgen Umwandlungen in AGs meist nur dann, wenn es sein muss, und die Flucht ins Ausland ist ein realer Trend. Die AG ist leider nicht so toll im Rennen – die ca. 1300 Aktiengesellschaften werden weniger und weniger. 2019 wurden nur sechs Stück neu gegründet. Genau deshalb muss auch die AG dringend reformiert werden, nicht zuletzt um unsere Börse zu stärken.

Abschließend: Es herrscht nicht überall Zuversicht, dass es mit der tatsächlichen Umsetzung der Austria Limited so schnell geht. Was glaubt ihr, wann damit zu rechnen ist?

Rericha: Wie schnell die Einführung einer neuen Rechtsform möglich ist, hängt wohl auch entscheidend vom politischen Willen ab. In Anbetracht der momentanen wirtschaftlichen Lage sollten jedenfalls rasch Maßnahmen ergriffen werden. Die Einführung der Austria Limited wäre jedenfalls eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Je früher sie gesetzt wird, desto besser.

Rastegar: Das wird schon seine Zeit benötigen, aber ich bleibe nach wie vor vorsichtig optimistisch, dass hier ein ernsthafter politischer Wille da ist, Reformen umzusetzen, die offenkundige Wettbewerbs- und Standortnachteile für unsere Unternehmen beseitigen, so auch für unsere Venture Capital- und Startup-Szene. Von Vorteilen ist da noch lange keine Rede. Wichtig ist, dass inhaltlich auch wirklich etwas bewegt wird und viele Hindernisse und historische Altlasten ersatzlos abgeschafft werden, und nicht nur minimale Anpassungen als Reformen verkauft werden. Ich gehe aber davon aus, dass alle interessierten Marktteilnehmer am Ball bleiben und fordern werden, dass die Reformbestrebungen vorankommen und Ergebnisse erzielt werden.

Deine ungelesenen Artikel:
21.10.2026

„SHAPE Austria“: Neuer Ausgründungsrahmen für mehr Spinoffs aus Geistes-, Sozialwissenschaften und Künsten

Deep Tech, Life Science, Patente: Darauf war das österreichische Spinoff-System bisher ausgelegt. Mit „SHAPE Austria" liegt nun ein Ausgründungsrahmen für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste vor. New-Venture-Scouting-Gründer Werner Wutscher erklärt im Gespräch mit brutkasten, warum diese Disziplinen eine andere Sprache, andere Strukturen und andere Kennzahlen brauchen.
/artikel/shape-austria-ausgruendungsrahmen-geisteswissenschaften-kuenste
21.10.2026

„SHAPE Austria“: Neuer Ausgründungsrahmen für mehr Spinoffs aus Geistes-, Sozialwissenschaften und Künsten

Deep Tech, Life Science, Patente: Darauf war das österreichische Spinoff-System bisher ausgelegt. Mit „SHAPE Austria" liegt nun ein Ausgründungsrahmen für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste vor. New-Venture-Scouting-Gründer Werner Wutscher erklärt im Gespräch mit brutkasten, warum diese Disziplinen eine andere Sprache, andere Strukturen und andere Kennzahlen brauchen.
/artikel/shape-austria-ausgruendungsrahmen-geisteswissenschaften-kuenste
Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Austria Limited: „Es muss grundsätzlich Gestaltungsfreiheit herrschen“

  • Im Sommer wurde sie angekündigt, nun arbeiten Expertinnen und Experten an der Umsetzung der Austria Limited.
  • Dabei ist keineswegs alles geklärt.
  • Und sowohl in der Startup-Szene als auch unter Juristen ist man sich nicht ganz einig, wie die neue Gesellschaftsform genau ausgestaltet sein soll – das konnte man etwa beim brutkasten-Roundtable zum Thema gut sehen.
  • Im Doppel-Interview haben wir die beiden schon lange in der Startup-Szene engagierten Wirtschaftsjuristen Keyvan Rastegar, Gründer RPCK | Rastegar Panchal und Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos zu ihrer Meinung befragt.