26.07.2021

Auslage unter Wasser: Division 4 und die Rückkehr der Schaufenster

In Zeiten des e-Commerce und mit der Pandemie im Genick ist das Strawanzen durch Einkaufsstraßen zu einer Mangelware geworden. Das Netz mit seinen Shops bietet beinahe alles, was man benötigt. Analoges Shopping und der stationäre Handel sind daher mitunter von Kreativität und Innovation abhängig. Wie Division 4 und "Die Schaufensterinnen" mit ihrem aktuellen Projekt zeigen.
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Schaufenster, Division 4, gerngross, Meer
(c) Robert Fritz - Division 4 und Patricia Fontanesi wollen mit dem "Schaufenster unter Wasser" die Möglichkeiten der kreativen Auslage zeigen.

Es ist die Ära der Onlineshops. Was vorher US-Giganten wie Amazon vorbehalten war, hat mit dem Pandemiebeginn eine Wandlung erfahren, die getrieben war vom Zwang der Digitalisierung und einem allgemeinen Fokus auf Shopping im Netz. Viele Unternehmen in Österreich verfügen nun über Online-Shops, „Click & Collect“-Funktionen, Payment-Solutions oder Lieferservices. Selbst die Politik wurde hellhörig und versuchte mit dem einen oder anderem Projekt, siehe Kaufhaus Österreich, mehr oder weniger erfolgreich auf diesen Digitalisierungszug aufzuspringen. Während die Digitalministerin von Online-Bummeln sprach, wurde das tatsächliche Flanieren durch Einkaufstraßen, auch coronabedingt, zurückgedrängt. Das Schaufenster an sich schien an Bedeutung verloren zu haben, sieht man sich die Auslagen in diversen Bezirken an. Ein Umstand, den Patricia Fontanesi von „Die Schaufensterinnen“ und Alexander Zoubek, Division 4 Geschäftsführer, anders sehen. Und das Schaufenster als Kommunikationskanal etablieren wollen.

Bunmmler sehen nämlich aktuell lauf der Mariahilferstraße in Wien eine über zehn Meter lange Schaufenster Front „unter Wasser“, die zum Shopping-Center Gerngross gehört und den Projektnamen „Meer ist gern GROSS“ trägt. Gezeigt wird eine Meereskulisse wie aus „Findet Nemo“ oder der kleinen Meerjungfrau Arielle, inklusive Taucher und Fische, lila Korallenriffe und Riesenhaie, so die Idee.

Schaufenster als Geschichtenerzähler

Entwickelt wurde das Projekt von der Agentur Division 4. Geschäftsführer Alexander Zoubek dazu: „Für jede Story gibt es den richtigen Kommunikationskanal. Diesmal war es für uns ein riesiges Schaufenster, das uns eine wunderbare Bühne für ‚Meer ist gern GROSS‘ geliefert hat. Wir wollen mit unserer Schaufenstergestaltung in eine andere Welt bringen und die Gerngross-Kunden dazu einladen mit uns abzutauchen. Gerade weil das Reisen derzeit nur eingeschränkt möglich ist, wollen wir in diese andere Welt entführen und beim ‚windows-shopping‘ Geschichten erzählen.“

Schaufenster
(c) Fontanesi – Patricia Fontanesi: „Schaufenster sind eine große Möglichkeit sein Geschäft zu positionieren.“

Verantwortlich für die Umsetzung des Schaufensterprojekts war Patricia Fontanesi von „Die Schaufensterinnen“. Der Werbegestalterin ging es hier in erster Linie darum, eine sommerliche Auslagengestaltung zu finden, mit der sich viele Shops repräsentieren lassen, wie sie sagt: „Vor allem auch etwas Exotisches und Ausgefallenes zu finden, da Reisen momentan eingeschränkt sind.“

Unterschätzte Möglichkeiten für stationären Handel?

Laut Fontanesi unterschätzt der heimische Einzelhandel im internationalen Vergleich die Möglichkeiten des Schaufensterkonzepts, da es ihnen zu kostspielig sei. Sie verwehrt sich gegen die Idee, das Schaufenster als Relikt alter Zeiten zu beachten, nicht bloß, weil es ihr Metier ist, sondern weil der stationäre Handel damit auch Impulse setzen kann. „Schaufenster sprechen auf einer emotionalen Ebene an, regenauch an, neue Produkte sehen zu wollen und stärken das Kaufvorhaben“, sagt sie. „Es stellt eine große Chance dar, seine Marke und sein Geschäft zu positionieren. Wien wacht da langsam auf.“

Schaufenster
(c) Robert Fritz – Die Agentur Division 4 möchte mit der Aktion auch Awareness für den Meeresschutz schaffen.

Neben der „Wiederbelebung“ des Schaufensters steht hinter dieser Aktion auch ein Umweltaspekt. Das Meer ist laut Zoubek ein bedrohtes Ökosystem, das Hilfe braucht. Deshalb war es Division 4 auch ein Anliegen, mit diesen Bildern auf die neue Meeresschutzausstellung im „Haus des Meeres“ aufmerksam zu machen.

Awareness für ein fragiles System

„Jeder, der schon einmal mit dem Kopf unter Wasser geschwommen, geschnorchelt oder getaucht ist, kennt das: Die Unterwasserwelt hat ihren ganz eigenen und besonderen Reiz und ist eine Welt für sich. Gleichzeitig ist das Meer mit seinen Bewohnern mehr denn je bedroht. Daher war die Kooperation mit dem Haus des Meeres naheliegend, nicht nur, weil es sich unweit des Gerngross befindet. Bunte exotische Fische, leuchtende Korallen und Haie in einer tiefblauen Unterwasserkulisse – all das bringt uns zum Träumen und lässt uns an unbeschwerte Sommertage denken. Es ist aber auch wichtig, daran zu denken, wie fragil dieses System ist und dass wir alle es in der Hand haben, das Meer und seine Bewohner zu schützen“, so Zoubek.

Anmerkung: Das „Haus des Meeres“ eröffnete im Juli dieses Jahres im neuen Glaszubau ein komplettes Stockwerk unter dem Titel „Wir und das Meer“ und möchte damit ein Statement setzen: „Schützen wir, was wir lieben!“, lautet es laut Aussendung. „Zudem werden in Zukunft auch Führungen angeboten, um den Besuchern das Meer als sensibles Ökosystem, das durch Überfischung und Verschmutzung unter starkem Druck steht, näher zu bringen. Bilder, Videos und viele interaktive Spiele sollen sowohl Erwachsene als auch Kinder mit allen Sinnen an den Schutz der Meere und ihrer Bewohner heranführen.„

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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