15.04.2021

Ausfallsbonus für März und April erhöht: „Mit 4 Klicks bis zu 80.000 Euro“

Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzausfall beantragt werden und wurde für März und April von 15 auf 30 Prozent erhöht.
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Finanzminister Gernot Blümel über Neuerungen beim Ausfallsbonus - Digitalsteuer
Finanzminister Gernot Blümel (c) BMF/Wenzel

Der erstmals im Jänner präsentierte Ausfallsbonus wird für die Monate März und April von 15 auf 30 Prozent erhöht – das gab Finanzminister Gernot Blümel heute bekannt. Der Antrag für März kann ab morgen, 16. April, via FinanzOnline gestellt werden. Bezugsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent, unabhängig von der Branche und davon, ob sie erzwungenen Schließungen unterliegen.

Ausfallsbonus und Fixkostenzuschuss zusammen bis zu 80.000 Euro pro Monat

Gemeinsam mit den 15 Prozent Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können für die zwei Monate also 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden. Weil auch die Obergrenze für den Bonusteil des Ausfallsbonus für die beiden Monate von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben wird, können insgesamt bis zu 80.000 Euro pro Monat auf einmal beantragt werden. Das sei „mit vier Klicks“ möglich, betont Blümel. Das Geld lande direkt am Konto der betroffenen Unternehmen.

„Mit dem Ausfallsbonus haben wir ein sehr effektives und breitenwirksames Hilfsprogramm gestartet. Aktuell haben wir bereits etwa 160.000 Anträge mit einem Volumen von fast einer Milliarde Euro erhalten. Davon sind rund 110.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 700 Millionen Euro ausgezahlt worden. Im Durchschnitt landeten 7.000 Euro pro Monat innerhalb von zehn Tagen bei den Antragstellern am Konto“, sagt der Finanzminister. Durch die aktuelle Erhöhung stelle man insgesamt 230 Millionen Euro mehr zu Verfügung, rechnet er vor.

10 Prozent des BIP für Covid-Hilfsmaßnahmen

In Summe haben man bislang in der Krise über alle Instrumente mehr als 34,6 Milliarden Euro an Hilfen zugesagt oder ausbezahlt. Allein 38 Prozent davon seien der Kurzarbeit zuzurechnen. Man komme so auf zehn Prozent des BIP für Covid-Hilfsmaßnahmen, womit man auf Platz 1 in der EU liege. Von der Opposition und Interessensvertretungen wurde jedoch in den vergangenen Monaten wiederholt die Verteilung der Gelder und die Ausgestaltung der Hilfsinstrumente kritisiert. Die Kritikpunkte sind dabei sehr unterschiedlich. Während der KSV1870 etwa bekrittelt, dass ohnehin angeschlagene Unternehmen durch die Maßnahmen künstlich am Leben gehalten werden, beklagte die aaia erst gestern viel zu geringe Unterstützungen im Startup-Bereich.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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