15.04.2021

Ausfallsbonus für März und April erhöht: „Mit 4 Klicks bis zu 80.000 Euro“

Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzausfall beantragt werden und wurde für März und April von 15 auf 30 Prozent erhöht.
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Finanzminister Gernot Blümel über Neuerungen beim Ausfallsbonus - Digitalsteuer
Finanzminister Gernot Blümel (c) BMF/Wenzel

Der erstmals im Jänner präsentierte Ausfallsbonus wird für die Monate März und April von 15 auf 30 Prozent erhöht – das gab Finanzminister Gernot Blümel heute bekannt. Der Antrag für März kann ab morgen, 16. April, via FinanzOnline gestellt werden. Bezugsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent, unabhängig von der Branche und davon, ob sie erzwungenen Schließungen unterliegen.

Ausfallsbonus und Fixkostenzuschuss zusammen bis zu 80.000 Euro pro Monat

Gemeinsam mit den 15 Prozent Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können für die zwei Monate also 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden. Weil auch die Obergrenze für den Bonusteil des Ausfallsbonus für die beiden Monate von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben wird, können insgesamt bis zu 80.000 Euro pro Monat auf einmal beantragt werden. Das sei „mit vier Klicks“ möglich, betont Blümel. Das Geld lande direkt am Konto der betroffenen Unternehmen.

„Mit dem Ausfallsbonus haben wir ein sehr effektives und breitenwirksames Hilfsprogramm gestartet. Aktuell haben wir bereits etwa 160.000 Anträge mit einem Volumen von fast einer Milliarde Euro erhalten. Davon sind rund 110.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 700 Millionen Euro ausgezahlt worden. Im Durchschnitt landeten 7.000 Euro pro Monat innerhalb von zehn Tagen bei den Antragstellern am Konto“, sagt der Finanzminister. Durch die aktuelle Erhöhung stelle man insgesamt 230 Millionen Euro mehr zu Verfügung, rechnet er vor.

10 Prozent des BIP für Covid-Hilfsmaßnahmen

In Summe haben man bislang in der Krise über alle Instrumente mehr als 34,6 Milliarden Euro an Hilfen zugesagt oder ausbezahlt. Allein 38 Prozent davon seien der Kurzarbeit zuzurechnen. Man komme so auf zehn Prozent des BIP für Covid-Hilfsmaßnahmen, womit man auf Platz 1 in der EU liege. Von der Opposition und Interessensvertretungen wurde jedoch in den vergangenen Monaten wiederholt die Verteilung der Gelder und die Ausgestaltung der Hilfsinstrumente kritisiert. Die Kritikpunkte sind dabei sehr unterschiedlich. Während der KSV1870 etwa bekrittelt, dass ohnehin angeschlagene Unternehmen durch die Maßnahmen künstlich am Leben gehalten werden, beklagte die aaia erst gestern viel zu geringe Unterstützungen im Startup-Bereich.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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