15.04.2021

Ausfallsbonus für März und April erhöht: „Mit 4 Klicks bis zu 80.000 Euro“

Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzausfall beantragt werden und wurde für März und April von 15 auf 30 Prozent erhöht.
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Finanzminister Gernot Blümel über Neuerungen beim Ausfallsbonus - Digitalsteuer
Finanzminister Gernot Blümel (c) BMF/Wenzel

Der erstmals im Jänner präsentierte Ausfallsbonus wird für die Monate März und April von 15 auf 30 Prozent erhöht – das gab Finanzminister Gernot Blümel heute bekannt. Der Antrag für März kann ab morgen, 16. April, via FinanzOnline gestellt werden. Bezugsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent, unabhängig von der Branche und davon, ob sie erzwungenen Schließungen unterliegen.

Ausfallsbonus und Fixkostenzuschuss zusammen bis zu 80.000 Euro pro Monat

Gemeinsam mit den 15 Prozent Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können für die zwei Monate also 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden. Weil auch die Obergrenze für den Bonusteil des Ausfallsbonus für die beiden Monate von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben wird, können insgesamt bis zu 80.000 Euro pro Monat auf einmal beantragt werden. Das sei „mit vier Klicks“ möglich, betont Blümel. Das Geld lande direkt am Konto der betroffenen Unternehmen.

„Mit dem Ausfallsbonus haben wir ein sehr effektives und breitenwirksames Hilfsprogramm gestartet. Aktuell haben wir bereits etwa 160.000 Anträge mit einem Volumen von fast einer Milliarde Euro erhalten. Davon sind rund 110.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 700 Millionen Euro ausgezahlt worden. Im Durchschnitt landeten 7.000 Euro pro Monat innerhalb von zehn Tagen bei den Antragstellern am Konto“, sagt der Finanzminister. Durch die aktuelle Erhöhung stelle man insgesamt 230 Millionen Euro mehr zu Verfügung, rechnet er vor.

10 Prozent des BIP für Covid-Hilfsmaßnahmen

In Summe haben man bislang in der Krise über alle Instrumente mehr als 34,6 Milliarden Euro an Hilfen zugesagt oder ausbezahlt. Allein 38 Prozent davon seien der Kurzarbeit zuzurechnen. Man komme so auf zehn Prozent des BIP für Covid-Hilfsmaßnahmen, womit man auf Platz 1 in der EU liege. Von der Opposition und Interessensvertretungen wurde jedoch in den vergangenen Monaten wiederholt die Verteilung der Gelder und die Ausgestaltung der Hilfsinstrumente kritisiert. Die Kritikpunkte sind dabei sehr unterschiedlich. Während der KSV1870 etwa bekrittelt, dass ohnehin angeschlagene Unternehmen durch die Maßnahmen künstlich am Leben gehalten werden, beklagte die aaia erst gestern viel zu geringe Unterstützungen im Startup-Bereich.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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