22.06.2016

Franchising: Aufs sichere Pferd zu setzen ist nicht verkehrt

Wenn die passende Idee fürs eigene Business fehlt oder man von einem bereits bestehenden Konzept überzeugt ist, kann man auch an Franchising denken.
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(c) Foto: Jahan Saber

Gründungswillige sind oft auf der Suche nach der einen erfolgversprechenden Idee, um durchzustarten. Ebenfalls eine Möglichkeit ist es, in ein Franchise-Unternehmen einzusteigen. Ebendies hat auch der junge Wiener Unternehmer Lukas Lenzinger gemacht. Er war von der im Jahr 2009 gegründeten kroatischen Fast- Food-Kette Surf’n’Fries derart begeistert, dass er das Konzept kurzerhand nach Österreich holte. Seit Anfang September verkauft der Jungunternehmer seine Pommes Frites an zwei Standorten in Wien, in der Lugner City und im Donauzentrum. Zusätzlich ist Surf’n’Fries Austria bei fast allen namhaften Festivals und etlichen anderen Großveranstaltungen in Österreich vertreten.

+++ Surf’n’Fries: Von der Pommfree-Bar zu 2 Filialen im Einkaufszentrum +++

Know-how und starke Marke

Übersetzt bedeutet Franchising in etwa so viel wie Lizenzvergabe oder Nutzungsrechtverleihung. Ein bereits bestehendes Unternehmen „verleiht“ sein Geschäftskonzept und seine Marke an Gründer und hebt dafür regelmäßig Gebühren ein. „Man bekommt eine Anleitung zum Arbeiten“, sagt Lenzinger über das System. Der Franchise-Nehmer profitiert von einem bereits ausgearbeiteten Unternehmens- und Marketingkonzept, kann auf Know-how der Mutterfirma zurückgreifen und arbeitet mit einer Marke mit (wahrscheinlich) starker Corporate Identity. Er kann sich daher völlig auf den Kunden konzentrieren.

Redaktionstipps

Versteckte Gebühren

Franchise-Gebühren setzen sich aus einer Entry-Fee und laufenden Gebühren zusammen. Die Abgaben sind allerdings teilweise unangemessen hoch, hier sollten junge Unternehmer aufpassen. „Oft wird vom Franchise-Geber eine Marketing-Fee eingehoben. Diese sollte zweckgebunden fürs Marketing verwendet werden. Das passiert aber so gut wie nie“, weiß Lenzinger von Konkurrenz-Unternehmen. Weiters rät Lenzinger künftigen Franchise- Nehmern, unbedingt auf das „Book of Standard“ und ein Mitarbeiterhandbuch zu bestehen, also auf Transparenz zwischen Franchise-Geber und -Nehmer Wert zu legen. Auch der laufende Support müsse geklärt sein, sonst verzichte man auf den grundlegenden Franchisevorteil. Anfänglich wurden die Pommes frites, die bei Surf’n’Fries übrigens als Hauptspeise serviert werden, aus einem Food-Truck heraus verkauft. Im vergangenen Jahr wurden an 120 Eventtagen sieben Tonnen Erdäpfel verkauft. Über die Restaurantsuche zeigt sich der Unternehmer enttäuscht. „Die Suche nach den Lokalitäten stellte sich als langwierig und mühsam heraus. Drei bis vier Mal wären wir uns mit Vermietern schon einig gewesen, dann hat uns die Hausverwaltung wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht. In Wien wird man als Gastronom manchmal behandelt, als leite man ein Atomkraftwerk“, so Lenzinger. Die aktuell 13 Angestellten sollen im kommenden Jahr 50 Tonnen Erdäpfel
verkaufen.

Das eigene Franchise-Unternehmen

Wer nicht im Namen einer bestehenden Marke agieren möchte, kann sein eigenes Franchise-Unternehmen aufziehen. Doch selbst wenn bereits bei der Unternehmensgründung feststeht, zusätzlich ein Franchise-System zu integrieren, spricht einiges dafür, die beiden Konzepte nacheinander und nicht parallel durchzuführen. Einerseits beansprucht die Kundenakquise in der Frühphase eines Startups viel Zeit, in der sich die Mitarbeiter am Unternehmensaufbau beteiligen sollten. Andererseits spricht ein etabliertes Unternehmen Franchise-Nehmer eher an als ein Ideen-Zustand. Sobald Routine in den täglichen Arbeitsabläufen eingekehrt ist und sich das Angebot dem Markt angepasst hat, kann das Businessmodell potenziellen Franchise-Nehmern angeboten werden.

Ziel eines Franchise-Systems sollte die Expansion sein, ohne dabei den eigenen Erfolg durch „selbst kreierte Konkurrenz“ zu minimieren. Deshalb sollte man sich von Anfang an Gedanken machen, in welchen Regionen und Ländern man sein Geschäft erweitern möchte. Darüber hinaus kann der Franchise-Geber vom lokalen Know-how der Franchise-Nehmer vor Ort profitieren: Landeseigene Gesetze, die momentane Wirtschaftslage und Sprachbarrieren sind Faktoren, die maßgeblich den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens mitbestimmen.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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