07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

“Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern”, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: “Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern”.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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