07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

“Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern”, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: “Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern”.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Das refurbed-Founderteam Kilian Kaminski, Peter Windischhofer und Jürgen Riedl (c) refurbed

Refurbed ist längst eine etablierte Marke im deutschsprachigen Raum. Während zu Beginn vor allem gebrauchte und generalüberholte Smartphones und Laptops auf der Plattform angeboten wurden, hat das Unternehmen sein Sortiment kontinuierlich erweitert. Mittlerweile bietet refurbed auch Produkte wie Wintersportbekleidung und E-Bikes an.

Nun geht das Scaleup eine Partnerschaft mit der Supermarktkette Hofer ein. Kund:innen des hauseigenen Mobilfunkanbieters Hofer-Telekom (HoT) können ab sofort online refurbed-Smartphones erwerben.

refurbed soll HoT zu mehr Kundenbindung und -zuwachs verhelfen

Die Partnerschaft verfolgt das Ziel, Kund:innen „nicht nur die besten Mobilfunk-Tarife, sondern auch die besten Smartphones zum besten Preis” anzubieten, heißt es in der Aussendung. Über die HoT-Website können ab sofort generalüberholte Smartphones von Apple und Samsung zu einem „sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis“ erworben werden. Für refurbed ist das die erste Kooperation in dieser Form.

Horst Leitner, CEO von Hofer, erklärt: „Wir wollen einen weiteren Beitrag zur Kundenbindung leisten und auch das Potenzial für zusätzliches Kundenwachstum nützen, denn beides läuft in der Mobilfunkbranche oft über den Faktor Endgerät, sprich attraktives Smartphone“. Derzeit hat HoT nach eigenen Angaben fast 1,5 Mio. Kund:innen.

refurbed zertifizierte sich als B-Corp-Unternehmen

Das 2017 in Wien gegründete Scaleup refurbed hat sich als Marktplatz für generalüberholte Produkte im deutschsprachigen Raum etabliert –  bekannt wurde es durch den Vertrieb von gebrauchten Smartphones. Nach eigenen Angaben sind refurbed-Produkte bis zu 40 Prozent günstiger und deutlich nachhaltiger als Neugeräte. Die Geräte werden in bis zu 40 Schritten erneuert, sodass sie wie neu ausschauen und einwandfrei funktionieren würden.

Das Konzept des Scaleups rund um das Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski findet auch bei den Investoren Anklang. Im vergangenen Jahr konnte refurbed durch ein Investment von 54 Millionen Euro seine Firmenbewertung verdoppeln. Im September dieses Jahres erhielt das Unternehmen zudem die B-Corp-Zertifizierung, wie brutkasten berichtete. Diese zeichnet Unternehmen aus, die besonders auf die Balance zwischen Gewinn und positiver Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt achten.

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