17.08.2020

ATX-Unternehmen betreiben im DACH-Vergleich die wenigsten Innovationsprogramme

Die Unternehmen des ATX betreiben im Vergleich zu DAX und MDAX-Unternehmen in Deutschland und SMI-Unternehmen in der Schweiz die wenigsten Startup- und Innovationsprogramme. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der deutschen Unternehmensberatung mm1.
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ATX-Unternehmen
(c) der brutkasten

Eine aktuelle Studie der deutschen Unternehmensberatung mm1 liefert für Österreich ein ernüchterndes Ergebnis: Österreichische ATX-Unternehmen betreiben im DACH-Vergleich die wenigsten Innovationsprogramme. Im Rahmen der DACH-Studie wurden die Geschäftsberichte aller 130 Unternehmen des DAX, MDAX, ATX und SMI hinsichtlich Startup- und Innovationsprogrammen untersucht.

ATX-Unternehmen im DACH-Vergleich

Unter den 130 Unternehmen der deutschen, österreichischen und schweizer Aktienindizes
konnten die Studienautoren insgesamt 143 Programme identifizieren. Diese lassen sich den vier Kategorien “Inkubator”, “Accelerator”, “Venture Capital” und “Kooperation” zuordnen.

(c) mm1 Studie

Deutschland weist laut den Studienautoren insgesamt die meisten Programme auf – der DAX beinhaltet allerdings auch zehn Unternehmen mehr als die Indizes ATX und SMI (jeweils 20), der MDAX 30 Unternehmen mehr.

Allerdings ist auch die durchschnittliche Zahl der Programme beim DAX deutlich höher: So weisen die DAX-Unternehmen im Schnitt ca. 1,7 unternehmenseigene Programme auf, die MDAX-Unternehmen hingegen nur 0,6. In der Schweiz sind es durchschnittlich 0,7, in Österreich 0,4. Am häufigsten werden VCs betrieben, Inkubatoren wurden vergleichsweise wenige identifiziert.

Bei über 70 Prozent der DAX-Unternehmen existieren spezielle Programme für Startup- und Innovationsaktivitäten. Schwerpunkt liegt auf der Skalierung bestehender Produkt- und Geschäftsideen (VCs). Die Programme in Österreich machen laut der Studie nur ca. zehn Prozent der Gesamtprogramme (alle Indizes) aus, am häufigsten wird hier an unternehmensübergreifenden Kooperationsprogrammen teilgenommen. Gleiches gilt für die Schweiz, wobei die SMI-Unternehmen im DACH-Vergleich mit 17 Kooperationsprogrammen am häufigsten diese Form der Startup-Kooperation nutzen.

Die Details zu Österreich

Von den 20 Unternehmen des österreichischen ATX betreiben laut mm1 nur sechs unternehmenseigene Startup- und Innovationsprogramme (insgesamt drei Inkubatoren, ein Accelerator und vier VCs). Raiffeisen Bank und UNIQA weisen jeweils zwei Programme auf, Andritz, Lenzing, A1 und Erste Group jeweils eins. 70 Prozent der Unternehmen betreiben allerdings keinen eigenen Inkubator, Accelerator oder VC, so mm1.

Insgesamt gibt es vier unternehmensübergreifende Kooperationsprogramme, an denen mehrere der ATX-Unternehmen teilnehmen: Am Programm Innovation to company der Wirtschaftskammer Wien beteiligen sich bspw. A1 Telekom Austria, die Österreichische Post sowie die Raiffeisen Bank International. An der Plattform Industrie 4.0 Österreich nehmen A1 Telekom Austria, Andritz, Österreichische Post und voestalpine teil.


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Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 28. Januar 2019
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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