04.10.2024
NEUE VC-FONDS

Atomico: Frische 1,24 Mrd. US-Dollar für VC schüren Hoffnung auf Aufschwung in Europa

Der Londoner VC Atomico setzt mit seinem "bislang größten Fundraising" zwei neue Fonds auf - einer davon für die Spätphase.
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Das Atomico-Team | (c) Atomico
Das Atomico-Team | (c) Atomico

Klarna, Lilium, DeepL – beim in London ansässigen VC Atomico sucht man nicht lange nach richtig bekannten – europäischen – Portfolio-Unternehmen. Die Statistik spricht für sich: Seit dem Start 2006 investierte der VC in 155 Unternehmen in 15 europäischen Ländern. Nicht weniger als ein Sechstel davon erreichte eine Unicorn-Bewertung.

485 Mio. US-Dollar für die Frühphase, 754 Mio. für die Spätphase

Zumindest innerhalb Europas ist Atomico also einer der ganz großen Namen. Und das wird mit zwei neuen Fonds nun deutlich unterstrichen. 485 Millionen US-Dollar stellt der VC für den Fonds „Venture VI“ zu Verfügung, der „hauptsächlich Series A-Investments, gelegentlich aber auch Seed-Investments“ tätigen soll. 754 Millionen fließen in den Fonds „Growth VI“, der die Phasen von Series B bis vor dem IPO abdecken soll. Mit insgesamt 1,24 Milliarden US-Dollar sei es das bislang größte Fundraising in der Geschichte des VCs, heißt es von der Beteiligungsgesellschaft in einer Aussendung.

Klarer Europa-Fokus

Der geografische Fokus bleibt dabei klar: „Unsere beiden neuen Fonds werden die ambitioniertesten Gründer:innen Europas bei ihrer Mission unterstützen, die Welt besser zu machen“, heißt es von Atomico. „Es ist kein Geheimnis, dass wir uns schon immer für europäische Technologien eingesetzt haben, und die neuen Fonds kommen in einer Zeit, in der das Drei-Billionen-Dollar-Ökosystem in Europa beginnt, mit seinen globalen Pendants zu konkurrieren. Auf Europa entfallen inzwischen fast 30 Prozent der weltweiten Early-Stage-Finanzierung und es entstehen mehr neue Unternehmen als in jeder anderen Region.“

Auch Atomico-CEO Niklas Zennström unterstreicht den Europa-Fokus in einem Statement: „Die europäische Technologie wird erwachsen. Um diese Chance zu nutzen, sind Ehrgeiz, Eifer und Engagement der Gründer:innen erforderlich. Sie brauchen Investoren mit der Erfahrung und der Perspektive, über die Marktzyklen hinauszusehen. Die Daten zeigen, dass Europa in der Frühphase mit einer Vielzahl neuer Startups weltweit führend ist. Unsere neuen Fonds bringen ihnen die nötige Feuerkraft, um sich zu verbessern und globale Größe zu erreichen – von Europa aus.“

Atomico-Fonds als positives Zeichen in der VC-Krise

Diese Ansagen schüren auch Hoffnungen über die beiden neuen Atomico-Fonds hinaus. Denn Europa steckt nach wie vor in einer VC-Krise, die 2022 nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine ihren Ausgang nahm. Und während sich in den USA seitdem wieder Zeichen der Erholung zeigten, wird es am alten Kontinent nur sehr zaghaft besser.

Österreich etwa erreichte auch im ersten Halbjahr 2024 laut EY einen neuen Negativrekord bei Startup-Investments seit Beginn der Krise. Nicht nur in der Spätphase, in der Europa immer schon deutlich schwächer war, als die USA, sondern zuletzt auch in der Frühphase läuft es nicht gut. Dass Atomico also genau jetzt seine bislang größte Summe aufstellt und diese in Europa investieren will, kann nur als positives Zeichen gewertet werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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