05.06.2024
RAUMFAHRT

Astronaut Scott Parazynski über die Kunst des Fundraisings

Scott Parazynski ist ausgebildeter Arzt, Astronaut – und nun auch Serial Entrepreneur. Mit brutkasten hat der US-Amerikaner darüber gesprochen, wieso seine neueste Berufung als Startup-Gründer die bisher härteste ist.
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Scott Parazynski beim Training zu seiner Zeit als NASA-Astronaut. (c) Picryl

Scott Parazynski war auf dem Everest, hat als Unfallarzt gearbeitet und heikle Missionen im All bestritten – allesamt prekäre Situationen, die viel Mut und noch mehr Vorbereitungen erfordern. Umso erstaunlicher, dass der „AstroDoc“, wie er sich auf Social Media nennt, sein jetziges Dasein als Startup-Unternehmer als den schwierigsten Abschnitt seiner bisherigen Karriere bezeichnet.

Scott Parazynski am diesjährigen Wiener Exporttag

Gründer von Fluidity, OnwardAir und Jabs Medtech, zusätzlich noch Co-Gründer und Teammitglied von mehreren anderen Startups: Scott Parazynski hat innerhalb einer knappen Dekade mehr Gründungserfahrung gesammelt als viele Unternehmer:innen in ihrem ganzen Leben.

„Mit dem breiten Skillset, der Menge an Leute, die man involvieren muss, und dem nötigen Durchhaltevermögen ist Entrepreneurship bestimmt gleichauf mit den Herausforderungen, die sich einem stellen, wenn man Astronaut wird oder ein Medizinstudium absolviert“, so Parazynski. Am diesjährigen Exporttag der WKÖ am 18. Juni in Wien spricht der 62-Jährige über seine Startups – und woher er seinen Unternehmergeist hat.

Von drei Dollar am Konto zu achtzigtausend Dollar schweren Investments

Sein erstes Startup, Fluidity Technologies, gründete Parazynski im Jahr 2016. Mittlerweile wurde es verkauft; was bleibt, sind die vielen Lektionen, die er für weitere Gründungen mitnehmen konnte. Als “Bumps in the Night” bezeichnet er die unvorhersehbaren Hürden, mit denen er und sein Team mit Fluidity oft unerwartet zu kämpfen hatten.

Zum Beispiel während der Series-A-Runde, als bürokratische Verzögerungen zu weiteren Verstrickungen führten, bis das fünfköpfige Team nur noch knapp drei US-Dollar auf dem Bankkonto hatte. Auf die Frage: „Was nun, Boss?“, antwortete Parazynski: „Wir rufen jede einzelne Person an, die wir in unserem Leben je getroffen haben, erzählen ihnen von Fluidity und versuchen, Investments zu holen.“ Und siehe da: innerhalb von 48 Stunden schaffte es das Team, ein Netzwerk an Interessenten zu knüpfen, das in kürzester Zeit mit rund 80.000 US-Dollar Fluidity wieder liquide machte.

Kapitalgeber:innen den Hof machen

Nach Fluidity gründete er letztes Jahr das Tech-Startup OnwardAir, das sich auf chirurgische Robotik, Transportation und Evakuierung spezialisiert, und das MedTech Jabs, das darauf abzielt, die Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern zu verbessern. Mittlerweile haben vor allem Business Angels in diese Startups investiert.

Die Investmentsuche bezeichnet Parazynski als „den schwierigsten Teil eines jeden Startups“. Laut ihm reiche eine gute Idee nicht aus, um erwarten zu können, dass Investor:innen ihr Geld nach einem werfen. Man müsse sie hofieren, um sie werben – eine Kunst, in der Parazynski, wie er selbst sagt, mittlerweile recht gut geworden sei.

USA ≠ USA

In Europa, wo Startups oft Schwierigkeiten mit Fundraising haben, hält sich nach wie vor das Bild von den USA als das Land, in dem Milch und Honig in Form von Risikokapital fließen – aber wie sieht Parazynski das? „Ich glaube, das ist regional unterschiedlich“, sagt er. „In Silicon Valley, Boston und einigen anderen Orten an den Küsten gibt es viel Geld, das guten Ideen zur Verfügung steht. In Texas hier ist es etwas schwieriger.“ Laut ihm würden Kapitalgeber:innen vor allem in ihnen vertraute Themen investieren – in Houston sei das vor allem Energie. Für Parazynskis Ideen in den Bereichen Tech, Raumfahrt und Gesundheitswesen sei nicht annähernd so viel Kapital da.

„Ein doofes kleines Spiel, das ich mit mir selbst spiele“

Parazynskis Strategie, um seine Startups trotzdem abzusichern: „Ich habe mir zu Herzen genommen, immer für Regentage abgesichert zu sein“, sagt er. Das bedeute, Reservepolster einzurichten und Plan A bis F auszuarbeiten – auch wenn es unangenehm sei, Worst-Case-Szenarien durchzudenken. „Ich bereue es nicht, dieses Leben gewählt zu haben“, sagt der Ex-Astronaut. „Es ist eine große Entschädigung zu sehen, wie neue Technologien das Leben von Menschen verändern.“

Mittlerweile, so Parazynski, sehe er die Welt durch eine Linse, mit der er ständig versuche, Probleme zu finden, die eine Lösung brauchen. „Das ist ein doofes kleines Spiel, das ich mit mir selber spiele“, sagt er. Ein Spiel, das wahrscheinlich nie zu Ende gehen wird – man darf also gespannt sein, welche Züge seine nächsten sein werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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