09.12.2019

ASI und Fineway: Zwei Startups revolutionieren das Geschäft der Reisebüros

Vor wenigen Wochen sorgte ein 19jähriger Niederösterreicher mit einem Online-Reisebüro für Zugreisen für Aufsehen. ASI und Fineway sind zwei weitere Anbieter, welche das Business der Reisebüros auf den Kopf stellen.
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Fineway
Die Fineway-Gründer Markus Bohl und Markus Feigelbinder hatten bereits Gründungserfahrung, bevor sie das Startup 2015 gründeten. (c) Fineway

Die Reiseportale ASI und Fineway stellen ihre Buchungsplattformen sowohl Privatkunden als auch anderen Onlineplattformen und Reisebüros zur Verfügung.  Über die Portale können individualisierte Pauschalreisen gebucht werden. Beide Startups verzeichneten im aktuellen Jahr ein stabiles Wachstum – mit Konzepten, die einiges Neues aber auch viel Altes haben.

ASI will Gäste, denen Nachhaltigkeit, Natur und Kultur wichtig ist

ASI sitzt seit seiner Gründung in Tirol und bietet Outdoor-Erlebnisreisen in mehr als 80 Ländern an. ASI-Geschäftsführer Ambros Gasser hat das Unternehmen von seinem Vater übernommen, das ursprünglich 1963 als Alpinschule gegründet wurde. Das Angebot  der Reiseplattform richtet sich nicht an eine bestimmte demographische Zielgruppe, sondern an Gäste, denen das Thema Nachhaltigkeit wichtig ist und die ein überdurchschnittliches Interesse an Natur und Kultur aufweisen.

+++Flightshaming? 19-jähriger Niederösterreicher gründet Reisebüro für Zugfernreisen+++

„Unsere Gäste sind sehr kritisch und hinterfragen, wie wir unsere Reisen organisieren. Die Themen CO2 und Plastikvermeidung auf der ökologischen Seite und lokale Wertschöpfung und faire Arbeitsbedingungen für Locals auf der sozialen Seite sind dabei die wichtigsten Themen“, erklärt Gasser.

Tiroler wollen Experten für authentisches Outdoor werden

Laut Gasser punktet ASI vor allem durch seine Authentizität und die jahrelange Erfahrung im Reisebusiness. „Viele unserer Reisen haben mit dem Thema Outdoor zu tun. Unser Unternehmen mitten in den Bergen zieht natürlich auch Mitarbeiter an, die eine solche Umgebung suchen. Authentizität ist bei uns daher einfach gegeben“, ist er überzeugt.

ASI
ASI-Geschäftsführer Ambros Gasser hat das Unternehmen von seinem Vater übernommen. (c) ASI

Die Mehrheit der Reisen wird dabei über Reisebüros gebucht, die mit ASI zusammenarbeiten. „Wir wachsen derzeit sehr dynamisch. Insbesondere auch deswegen, weil es viele unserer Reisen einfach nur bei ASI gibt. Diese Alleinstellungsmerkmale helfen uns bei der Profilierung“, so Gasser.

Fineway: Reisebüro mit E-Commerce Background

Ein anderes digitales Reisebüro ist Fineway, welches von Markus Feigelbinder und Markus Bohl 2015 in München gegründet wurde. Der Gedanke dahinter war ein sehr persönlicher: „Jeder kennt das Problem, sich bei der individuellen Reiseplanung durch hunderte Angebote im Online-Jungel zu kämpfen. Es ist schwierig, alleine die günstigsten Angebote zu finden“, sagt Feigelbinder. Hilfreich war für beide Gründer ihre bisherige Berufserfahrung.

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Bohl war Mitgründer und Geschäftsführer zweier E-Commerce-Startups, Feigelbinder war im Founder-Team bei Westwing und im Senior Management bei Amazon tätig. „Unsere Erfahrung und die Beziehungen, die wir beide bereits geknüpft hatten, waren bei der Gründung von Fineway auf jeden Fall hilfreich, vor allem bei der Suche nach Investoren“, so Feigelbinder.

Algorithmen stellen Reisepakete zusammen

Fineway erstellt die Reiseangebote mit Hilfe von Algorithmen, die die jeweiligen Reiseleistungen auf die individuellen Präferenzen der Reisenden abstimmen. Dabei wird der Kunde durch eine eigens konzipierte Konversation geleitet, nach welcher ein maßgeschneiderter, sofort-buchbarer Reiseplan generiert wird. Dieser wird oft von Fineway-Mitarbeitern verfeinert. Das Erstellen der Algorithmen war mit harter Arbeit verbunden: „Die umfassenden Daten zu sammeln, die wir für den Start der Plattform brauchten, hat mehrere Jahre gedauert. Wir arbeiten auch nach wie vor ständig daran, unser Angebot auszubauen und zu verfeinern“, erklärt Feigelbinder.

Aktuell beinhaltet das Angebot 1,2 Millionen Unterkünfte weltweit. Die Zahlen des Startups haben sich positiv entwickelt. „Wir verbuchen aktuell jedes Monat einen siebenstelligen Umsatz“, berichtet Feigelbinder. Neben dem Angebot soll auch der Kundenkreis in den kommenden Jahren noch weiter ausgebaut werden, vor allem im B2B-Bereich.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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ASI und Fineway: Zwei Startups revolutionieren das Geschäft der Reisebüros

Die Reiseportale ASI und Fineway stellen ihre Buchungsplattformen sowohl Privatkunden als auch anderen Onlineplattformen und Reisebüros zur Verfügung. Beide Startups verzeichneten im aktuellen Jahr ein stabiles Wachstum – mit Konzepten, die einiges Neues aber auch viel Altes haben. Das Angebot  der Reiseplattform ASI richtet sich nicht an eine bestimmte demographische Zielgruppe, sondern an Gäste, denen das Thema Nachhaltigkeit wichtig ist und die ein überdurchschnittliches Interesse an Natur und Kultur aufweisen. ASI punktet vor allem durch seine Authentizität und die jahrelange Erfahrung im Reisebusiness. Die Mehrheit der Reisen wird dabei über Reisebüros gebucht, die mit ASI zusammenarbeiten.

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ASI und Fineway: Zwei Startups revolutionieren das Geschäft der Reisebüros

Die Reiseportale ASI und Fineway stellen ihre Buchungsplattformen sowohl Privatkunden als auch anderen Onlineplattformen und Reisebüros zur Verfügung. Beide Startups verzeichneten im aktuellen Jahr ein stabiles Wachstum – mit Konzepten, die einiges Neues aber auch viel Altes haben. Das Angebot  der Reiseplattform ASI richtet sich nicht an eine bestimmte demographische Zielgruppe, sondern an Gäste, denen das Thema Nachhaltigkeit wichtig ist und die ein überdurchschnittliches Interesse an Natur und Kultur aufweisen. ASI punktet vor allem durch seine Authentizität und die jahrelange Erfahrung im Reisebusiness. Die Mehrheit der Reisen wird dabei über Reisebüros gebucht, die mit ASI zusammenarbeiten.

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