03.10.2025
TECHNOLOGIE

Asfinag setzt bei Unfallabwicklung auf Drohnen

Die Asfinag setzt in der Verkehrssicherheit nun auf Drohnen. Wie der Einsatz im Alltag gelingt.
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Symbolbild | Foto: Envato

Die Asfinag setzt künftig auf Drohnen – vor allem in Ballungsräumen. Konkret sollen die Traffic Manager, die rund um Wien, Linz, Salzburg und Graz bei Ereignissen auf der Strecke rasch präsent sind und dort Absicherungen oder Pannenhilfe vornehmen, von Drohnen unterstützt werden.

Asfinag prüfte Einsatz bereits in Oberösterreich

Eine entsprechende Simulation eines schweren Unfalls mit Verletzten fand aktuell gemeinsam mit der Polizei auf dem Verkehrskontrollplatz Kematen auf der A8 Innkreis Autobahn in Oberösterreich statt. Auch in den Asfinag-Autobahnmeistereien ist die Verwendung von Drohnen auf dem Vormarsch, heißt es per Aussendung.

„Unser Drohnenprojekt steht ganz im Zeichen der Verkehrssicherheit. Wir erkennen sofort die exakte Ausdehnung der Unfallstelle, wie viele Fahrstreifen blockiert sind, wo Fahrzeuge zum Stillstand gekommen sind und wie weit der Rückstau bereits reicht“, sagt Heimo Maier-Farkas, Geschäftsführer der Asfinag Service GmbH. Diese Informationen sollen unmittelbar in die Entscheidungen einfließen, etwa welche Absicherungsmaßnahmen akut zu setzen sind, und ob in Abstimmung mit der Polizei eine Umleitung oder Totalsperre notwendig ist.

Drohnenpiloten für Einsatz ausgebildet

In den Reihen der Traffic Manager wurden zuletzt zahlreiche Drohnenpiloten ausgebildet, wie die Asfinag vermeldet. Bei einem schweren Ereignis steuern diese nach Erledigung der Erstmaßnahmen eine kleine, 250 Gramm leichte Drohne in höchstens 20 Meter Höhe über oder abseits der Autobahn. Die Drohnen sollen Lenker:innen dabei nicht ablenken, wie die Asfinag weiter bestätigt.

„Mittels Sensorik kann die Drohne den Mitarbeitenden automatisch folgen. Der Vorgang ist gesetzlich gedeckt, das gefilmte Material wird nur intern verwendet und unterliegt dem Datenschutz“, versichert die Asfinag.

Suche nach Mensch, Tier und Hindernissen

Auch bei der Koordination von Einsatzorganisationen wie Polizei, Feuerwehr und Rettung soll eine gemeinsame Lageübersicht dank der Luftaufnahmen möglich sein. Außerdem sollen die eingesetzten Drohnen, dabei helfen, Gefahrenquellen zu erkennen, die vom Boden aus schwer sichtbar sind. Darunter: ausgelaufene Flüssigkeiten, verlorenes Ladegut, beschädigte Infrastruktur. Die Drohnen sollen überdies der Suche nach Menschen und Tieren sowie zu Dokumentationszwecken dienen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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