12.08.2020

Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

Das Wiener Startup Artivive bietet seit 2017 ein Augmented-Reality-Tool für Museen und Kunstschaffende an. Nun erweitert Artivive sein Angebot mit der Entwicklung eines Marktplatzes für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen. Für den Aufbau der Plattform konnte sich das Startup ein sechsstelliges Investment sichern.
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Artivive
Das Gründerduo Sergiu Ardelean und Codin Popescu (v.l.n.r.) | (c) Artivive

Die Augmented-Reality-Plattform Artivive wurde 2017 von Sergiu Ardelean und Codin Popescu in Wien gegründet. Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden. Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.

Renommierte Museen als Kunden

Das Augmented-Reality-Tool kommt mittlerweile in zahlreichen renommierten Museen zum Einsatz. Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.

Wie das Startup am Mittwoch in einer Aussendung bekannt gab, wird nun das Angebot mit der Entwicklung eines Marktplatzes für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen erweitert. Dafür konnte sich das Unternehmen ein sechsstelliges Investment sichern. 

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Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen 

Das Startup möchte laut eigenen Angaben mit dem Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen dem steigenden Bedarf an digitalen Lösungen im Kunst- und Kulturbereich nachkommen.

Der Marktplatz soll Interessierten nicht nur Zugang zu über 100.000 Augmented-Reality-Kunstwerken von mehr als 66.000 Kunstschaffenden, sondern auch zu kreativen Dienstleistungen bieten. Zudem können Unternehmen und Privatpersonen über den Marktplatz mit Kunstschaffenden und Kreativen in Kontakt treten und komplexe Projekte erstellen. 

Co-Founder Sergiu Ardelean erläutert: „Wir bekommen laufend Anfragen aus  der Wirtschaft und von Privatpersonen, die Augmented-Reality-Projekte oder  Kunstwerke bei uns in Auftrag geben. Einen Marktplatz, der den Austausch  zwischen der Kreativ-Community und Kunstinteressierten ermöglicht, sehen wir als die logische Weiterentwicklung von Artivive.“

Mehrere Business Angels an Bord

Bereits 2019 konnte das Startup die zwei koreanischen Investoren Pyoin und Diane Park, sowie Dan Masca, Eigentümer und Geschäftsführer von Reea aus Rumänien, für sich gewinnen.

In der aktuellen Finanzierungsgrunde steigen nun auch die beiden Business Angels Zaid Al-Aifari und Gernot Singer aus Wien bei Artivive ein. Zusammen unterstützt die internationale Investorenrunde Artivive mit einem Investment im nicht näher genannten sechsstelligen Bereich.

Das Investment soll nun die Weiterentwicklung der Plattform und den Aufbau einer Community rund um Augmented-Reality-Kunst ermöglichen. Die Investoren sollen laut Aussendung nicht nur finanziell, sondern auch mit Knowhow und ihrem Netzwerk beim Aufbau dieses Services unterstützen.


Videoarchiv: Brutkasten mit Artivive in der Albertina

Artivive App bringt Augmented Reality ins Albertina Museum. Wir sprechen mit den Co-Foundern sowie mit der Social Media-Managerin der Albertina, Ivana Novoselac, über das neue Feature.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 15. November 2017

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

  • Die Augmented-Reality-Plattform Artivive wurde 2017 von Sergiu Ardelean und Codin Popescu in Wien gegründet.
  • Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden.
  • Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.
  • Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.
  • Artivive möchte laut eigenen Angaben mit dem Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen dem steigenden Bedarf an digitalen Lösungen im Kunst- und Kulturbereich nachkommen.
  • Zusammen unterstützt die internationale Investorenrunde Artivive mit einem Investment im nicht näher genannten sechsstelligen Bereich.

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Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

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