12.08.2020

Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

Das Wiener Startup Artivive bietet seit 2017 ein Augmented-Reality-Tool für Museen und Kunstschaffende an. Nun erweitert Artivive sein Angebot mit der Entwicklung eines Marktplatzes für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen. Für den Aufbau der Plattform konnte sich das Startup ein sechsstelliges Investment sichern.
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Artivive
Das Gründerduo Sergiu Ardelean und Codin Popescu (v.l.n.r.) | (c) Artivive

Die Augmented-Reality-Plattform Artivive wurde 2017 von Sergiu Ardelean und Codin Popescu in Wien gegründet. Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden. Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.

Renommierte Museen als Kunden

Das Augmented-Reality-Tool kommt mittlerweile in zahlreichen renommierten Museen zum Einsatz. Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.

Wie das Startup am Mittwoch in einer Aussendung bekannt gab, wird nun das Angebot mit der Entwicklung eines Marktplatzes für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen erweitert. Dafür konnte sich das Unternehmen ein sechsstelliges Investment sichern. 

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Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen 

Das Startup möchte laut eigenen Angaben mit dem Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen dem steigenden Bedarf an digitalen Lösungen im Kunst- und Kulturbereich nachkommen.

Der Marktplatz soll Interessierten nicht nur Zugang zu über 100.000 Augmented-Reality-Kunstwerken von mehr als 66.000 Kunstschaffenden, sondern auch zu kreativen Dienstleistungen bieten. Zudem können Unternehmen und Privatpersonen über den Marktplatz mit Kunstschaffenden und Kreativen in Kontakt treten und komplexe Projekte erstellen. 

Co-Founder Sergiu Ardelean erläutert: „Wir bekommen laufend Anfragen aus  der Wirtschaft und von Privatpersonen, die Augmented-Reality-Projekte oder  Kunstwerke bei uns in Auftrag geben. Einen Marktplatz, der den Austausch  zwischen der Kreativ-Community und Kunstinteressierten ermöglicht, sehen wir als die logische Weiterentwicklung von Artivive.“

Mehrere Business Angels an Bord

Bereits 2019 konnte das Startup die zwei koreanischen Investoren Pyoin und Diane Park, sowie Dan Masca, Eigentümer und Geschäftsführer von Reea aus Rumänien, für sich gewinnen.

In der aktuellen Finanzierungsgrunde steigen nun auch die beiden Business Angels Zaid Al-Aifari und Gernot Singer aus Wien bei Artivive ein. Zusammen unterstützt die internationale Investorenrunde Artivive mit einem Investment im nicht näher genannten sechsstelligen Bereich.

Das Investment soll nun die Weiterentwicklung der Plattform und den Aufbau einer Community rund um Augmented-Reality-Kunst ermöglichen. Die Investoren sollen laut Aussendung nicht nur finanziell, sondern auch mit Knowhow und ihrem Netzwerk beim Aufbau dieses Services unterstützen.


Videoarchiv: Brutkasten mit Artivive in der Albertina

Artivive App bringt Augmented Reality ins Albertina Museum. Wir sprechen mit den Co-Foundern sowie mit der Social Media-Managerin der Albertina, Ivana Novoselac, über das neue Feature.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 15. November 2017

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

  • Die Augmented-Reality-Plattform Artivive wurde 2017 von Sergiu Ardelean und Codin Popescu in Wien gegründet.
  • Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden.
  • Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.
  • Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.
  • Artivive möchte laut eigenen Angaben mit dem Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen dem steigenden Bedarf an digitalen Lösungen im Kunst- und Kulturbereich nachkommen.
  • Zusammen unterstützt die internationale Investorenrunde Artivive mit einem Investment im nicht näher genannten sechsstelligen Bereich.

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  • Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden.
  • Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.
  • Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.
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Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

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