12.08.2020

Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

Das Wiener Startup Artivive bietet seit 2017 ein Augmented-Reality-Tool für Museen und Kunstschaffende an. Nun erweitert Artivive sein Angebot mit der Entwicklung eines Marktplatzes für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen. Für den Aufbau der Plattform konnte sich das Startup ein sechsstelliges Investment sichern.
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Artivive
Das Gründerduo Sergiu Ardelean und Codin Popescu (v.l.n.r.) | (c) Artivive

Die Augmented-Reality-Plattform Artivive wurde 2017 von Sergiu Ardelean und Codin Popescu in Wien gegründet. Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden. Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.

Renommierte Museen als Kunden

Das Augmented-Reality-Tool kommt mittlerweile in zahlreichen renommierten Museen zum Einsatz. Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.

Wie das Startup am Mittwoch in einer Aussendung bekannt gab, wird nun das Angebot mit der Entwicklung eines Marktplatzes für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen erweitert. Dafür konnte sich das Unternehmen ein sechsstelliges Investment sichern. 

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Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen 

Das Startup möchte laut eigenen Angaben mit dem Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen dem steigenden Bedarf an digitalen Lösungen im Kunst- und Kulturbereich nachkommen.

Der Marktplatz soll Interessierten nicht nur Zugang zu über 100.000 Augmented-Reality-Kunstwerken von mehr als 66.000 Kunstschaffenden, sondern auch zu kreativen Dienstleistungen bieten. Zudem können Unternehmen und Privatpersonen über den Marktplatz mit Kunstschaffenden und Kreativen in Kontakt treten und komplexe Projekte erstellen. 

Co-Founder Sergiu Ardelean erläutert: „Wir bekommen laufend Anfragen aus  der Wirtschaft und von Privatpersonen, die Augmented-Reality-Projekte oder  Kunstwerke bei uns in Auftrag geben. Einen Marktplatz, der den Austausch  zwischen der Kreativ-Community und Kunstinteressierten ermöglicht, sehen wir als die logische Weiterentwicklung von Artivive.“

Mehrere Business Angels an Bord

Bereits 2019 konnte das Startup die zwei koreanischen Investoren Pyoin und Diane Park, sowie Dan Masca, Eigentümer und Geschäftsführer von Reea aus Rumänien, für sich gewinnen.

In der aktuellen Finanzierungsgrunde steigen nun auch die beiden Business Angels Zaid Al-Aifari und Gernot Singer aus Wien bei Artivive ein. Zusammen unterstützt die internationale Investorenrunde Artivive mit einem Investment im nicht näher genannten sechsstelligen Bereich.

Das Investment soll nun die Weiterentwicklung der Plattform und den Aufbau einer Community rund um Augmented-Reality-Kunst ermöglichen. Die Investoren sollen laut Aussendung nicht nur finanziell, sondern auch mit Knowhow und ihrem Netzwerk beim Aufbau dieses Services unterstützen.


Videoarchiv: Brutkasten mit Artivive in der Albertina

Artivive App bringt Augmented Reality ins Albertina Museum. Wir sprechen mit den Co-Foundern sowie mit der Social Media-Managerin der Albertina, Ivana Novoselac, über das neue Feature.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 15. November 2017

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Artivive: Wiener Art-Tech-Startup erhält sechsstelliges Investment

  • Die Augmented-Reality-Plattform Artivive wurde 2017 von Sergiu Ardelean und Codin Popescu in Wien gegründet.
  • Artivive gibt Kunstschaffenden die Möglichkeit, analoge und digitale Kunst zu verbinden.
  • Um die digital erweiterten Kunstwerke  erleben zu können, muss lediglich die Artivive App auf das Smartphone oder Tablet geladen und auf das mit Artivive erweiterte Kunstwerk gerichtet werden – der brutkasten berichtete über die Technologie.
  • Zu den Kunden zählen beispielsweise die Wiener Albertina, das Shanghai Himalayas Museum in China, das Belvedere Wien und zuletzt auch das MuseumsQuartier und die Österreich Werbung.
  • Artivive möchte laut eigenen Angaben mit dem Marktplatz für digitale Kunst und kreative Dienstleistungen dem steigenden Bedarf an digitalen Lösungen im Kunst- und Kulturbereich nachkommen.
  • Zusammen unterstützt die internationale Investorenrunde Artivive mit einem Investment im nicht näher genannten sechsstelligen Bereich.

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