10.04.2019

Grazer Artis streamt Musik mit Echtzeit-Bezahlung über die Blockchain

Der Halbleiterkonzern Infineon entwickelte in Graz die NFC-Krypto-Karte "Blockchain Security 2Go". Bei einem Hackathon ließ man die teilnehmenden Teams damit "spielen". Das Grazer Startup Artis besorgte sich für seinen Usecase einen Plattenspieler aus den 1970'er-Jahren und holte sich damit den Hackathon-Sieg.
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Die Musik-Streaming-Installation des Grazer Blockchain-Startups Artis beim Infineon-Hackathon
Video-Screenshot: Die Musik-Streaming-Installation des Grazer Blockchain-Startups Artis beim Infineon-Hackathon

Es könnte eine durchaus bahnbrechende Entwicklung im Krypto-Bereich sein, die der Halbleiterkonzern Infineon am Standort Graz kreiert hat. Die „Blockchain Security 2Go“-Card ist optisch eine klassische Chipkarte. Durch auf ihr offline abgespeicherte Private Keys ermöglicht sie Krypto-Bezahlung über NFC. Sprich: Nur wer die Karte (physisch) hat, kann auf die dahinterliegenden Wallets zugreifen. Dann funktionieren Bezahlvorgänge aber so einfach, wie man es (inzwischen) von Bankomatkarten gewohnt ist.

+++ Nach diesen Kriterien investieren 4 VCs in Blockchain-Startups +++

70’er-Plattenspieler meets Artis Mainnet

Bei einem Hackathon in Graz ließ Infineon kürzlich die teilnehmenden Teams aus insgesamt zehn Ländern mit dem neuen Tool „spielen“. Den Sieg holte sich dabei das Grazer Startup Artis. „Wir haben uns gefragt: Was können wir in 24 Stunden schaffen? Und es stellte sich heraus: Durchaus einiges! Wir gingen raus und besorgten uns einen Plattenspieler aus den 70’ern, verkabelten ihn mit einem Raspberry Pi und einem NFC-Card Reader und verbanden das Ganze mit dem Artis Mainnet„, schreibt das Startup im Unternehmens-Blog.

„Ka Göd, ka Musi“

Im Projekt „Ka Göd, ka Musi“ streamte Artis dann – dem alten Plattenspieler gerecht werdend – Schlager-Musik aus den 1970’ern über die Artis-Blockchain (siehe Video). Der Clou: Nur solange die „Blockchain Security 2Go“-Card am NFC-Reader liegt, läuft auch der Plattenspieler. Wird sie entfernt, endet der „Geld-Stream“ der in diesem Fall genutzten „Streemable PLAY Tokens“ (SPLY) – eben: „Ka Göd, ka Musi“.

Artis: Große Pläne mit NFC-Krypto-Karte und App „Minerva“

Auf Dauer hat das Startup mit der Karte noch deutlich mehr vor und arbeitet bereits seit einiger Zeit an weiteren Usecases. So soll die „Blockchain Security 2Go“-Card künftig auch eine essenzielle Rolle im System „Minerva“ spielen, das Artis gemeinsam mit dem finnischen Fonds Sitra entwickelt. Die Minerva-App soll zur digitalen Geldbörse „im wahrsten Sinne des Wortes“ werden. „Minerva wird in der Lage sein, mehrere digitale Identitäten selbstsouverän zu speichern, und Benutzern eine einfache Möglichkeit bieten, Anmeldungen und die Informationen, die sie mit Websites und Diensten teilen, mit denen sie online kommunizieren, zu verwalten und gleichzeitig vorhandene Wertsachen zu schützen“, heißt es dazu auf der Page des Startups.

⇒ „Blockchain Security 2Go“ auf der Infineon-Page

Archiv: Artis-Gründer Thomas Zeinzinger im Video-Talk

Thomas Zeinzinger, der Vorstand von Lab10 Collective, über den aktuellen Stand von artis.eco, der Blockchain 3.0.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 8. Juni 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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