16.10.2019

Grazer Blockchain-Startup Artis: „1000 mal günstiger als Ethereum“

Q&A. Das Grazer Blockchain-Startup Artis hat einige Fragen zum anstehenden Upgrade seines Netzwerks beantwortet, das auch bei der Erreichung ambitionierter Ziele im Bereich Klimaschutz helfen soll.
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Artis startet Mainnet Sigma1
(c) Artis: CEO Thomas Zeinzinger (r.)

Seit bald einem Jahr läuft die Artis Chain. Mit einem Upgrade will das Grazer Blockchain-Startup nun den nächsten großen Schritt machen. Unterstützt werden sollen dadurch auch ambitionierte Pläne in Sachen Klimaschutz und Blockchain für E-Mobility und erneuerbare Energien. In einem Q&A erklärt das Artis-Team die Eckpunkte der Neuerungen.

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Ihr plant in naher Zukunft ein Upgrade Eures Artis-Netzwerks. Was genau passiert da?

Die Artis Chain feiert demnächst ihren ersten Geburtstag. Am 14. November vergangenen Jahres wurde das Netzwerk gestartet und läuft seither fehlerfrei. Betrieben werden die Knoten hauptsächlich von Personen aus dem lab10 collective. Dass noch nicht jedermann/-frau seinen eigenen Knoten starten kann, liegt unter anderem an der bis jetzt verwendeten Software, genauer gesagt dem Governance-System. Jetzt wollen wir Artis endgültig in die „Freiheit“ entlassen, sprich permission-less machen. Ab dann kann sich jedermann am Netzwerk beteiligen und selbst Knoten betreiben – vorausgesetzt er oder sie hat ausreichend ATS (Anm.: Token der Artis Blockchain). Technisch und konzeptionell sind bereits alle Voraussetzungen gegeben. Das Upgrade mit dem Codenamen „Moon“ wird also auf jeden Fall heuer noch stattfinden. Auf die Frage „When Moon?“ haben wir also eine konkrete Antwort.

„Energie-effizient, Zensur-resistent und mindestens 1000 mal günstiger als Ethereum“

Welche Vorteile bringt das Upgrade?

Im Konsortium mit anderen etablierten Ethereum Side-Chains haben wir die Knotensoftware (Parity) angepasst, die den Zugang für Knotenbetreiber vereinfacht, und einen neuen Konsens-Algorithmus entwickelt, der über ein paar herausragende Eigenschaften verfügt. Mit der Einführung dieses so genannten Honey Badger BFT Konsens, spielt Artis in der „Champions League der Blockchains“. So ist Artis nicht nur absolut Energie-effizient (Proof-of-Stake) und Zensur-resistent, sondern auch mindestens 1000 mal wirtschaftlicher, sprich günstiger, als Ethereum.

Wie werden Eure Pläne rund um Elektromobilität, Smart Contracts und die „Streams“ in dieses Programm passen?

Im Zusammenspiel mit Ethereum bietet Artis allen Unternehmen, die nachhaltig und CO2-neutral wirtschaften möchten, eine skalierbare dezentrale Smart Contracting-Plattform. Damit ist es aktuell die einzige Blockchain, die sich speziell auf Anwendungen der Elektromobilität und der erneuerbare Energien konzentriert.

Als Ethereum-Sidechain ist Artis weiterhin voll kompatibel zu Ethereum, aber eben günstiger, schneller und mit zusätzlichen Funktionalitäten ausgestattet. Über sogenannte „Brücken“ kann man jederzeit Daten und Token zwischen Ethereum und Artis verschieben – was heute schon genutzt wird.

Unser Konzept der „Streams“ gibt es auch weiterhin, und es lässt sich zum Beispiel perfekt bei klassischen Anwendungsfällen der Elektromobilität anwenden. Ein kontinuierlicher Zahlungsstrom macht beim Betanken eines Elektroauto auch wirklich Sinn – das haben wir bereits eindrucksvoll demonstrieren können. Streams bieten einfach neue Möglichkeiten, die zukünftige dApps nützen und schätzen werden.

Wie wird der „Klima-Fonds“ funktionieren, den Ihr nächstes Jahr starten wollt? Und welchen Nutzen hat er?

Auf Grund der zuvor genannten Eigenschaften wird Artis jene Plattform werden, wo externe Entwickler und Unternehmen ihre Applikationen und Geschäftsmodelle in den Bereichen des Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung betreiben. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Wir wollen nicht nur die dezentrale Plattform für CO2-neutrale Applikationen entwickeln, sondern haben uns dem Gebot der Stunde verschrieben und „Let’s co-create a zero-carbon society!“ zu unserem Mantra gemacht.

„Wir brauchen nicht auf Präsident Trump oder die heimische Politik zu schimpfen, sondern können das Schicksal von uns und unseren Kindern selbst in die Hand nehmen“

Was heißt das konkret? Um deinen ganz persönlichen CO2-Abdruck zu kompensieren, bräuchte es nur ein Investment von einem einem Euro pro Tag. Ein Euro pro Tag, welcher in Solarpanele oder Windräder investiert wird. Daher launchen wir im nächsten Schritt eine Plattform, wo Menschen, wie du und ich, ihren eigenen CO2-Fußabdruck offsetten können und Geld in Projekte investieren, die nachhaltig erneuerbare Energie produzieren. Dies ist aber nicht als Spende zu verstehen, wie wir es von Airlines kennen. Beim „1 Earth | 0 Carbon“ Fund werden all unsere individuellen Investments gepoolt und mit entsprechenden Partnern in Solar-, Wind- etc. Anlagen investiert. Dabei schafft die Artis Blockchain volle Transparenz der Geldflüsse: Einerseits der Investitionen in die (gepoolten) Anlagen, und andererseits den Weg der inflationssicheren Rendite zurück zu den Investoren.

Wir brauchen also nicht auf Präsident Trump oder die heimische Politik zu schimpfen, sondern können das Schicksal von uns und unseren Kindern selbst in die Hand nehmen und unseren eigenen Beitrag leisten.

Wie finanziert Ihr diese Projekte? Was ist das Business Model dahinter?

Die bisherige Entwicklung des Artis Protokolls haben wir aus eigenen Mitteln und ausgewählten Forschungsförderungen finanziert. In Summe ist in den vergangenen zweieinhalb Jahren rund eine Million Euro in das Projekt geflossen. Aktuell verkaufen wir – im Rahmen einer „privaten Finanzierungsrunde“ – Artis Coins an all jene, die sich am Erfolg dieses Projekts beteiligen möchten.

Mit dem so eingesammelten Kapital, können wir unsere gemeinsam mit Infineon entwickelte Hardware Wallet und den Crypto Schilling in den Handel bringen. Darüberhinaus werden der „1 Earth | 0 Carbon“ – Fund und die oben schon angesprochene vollautomatische Ladung und Bezahlung von E-Autos nachhaltig Umsatz generieren.

Und wie gliedern sich eure Web Wallet (Minerva Cash) und die Hardware Wallet in die Klimaschutz-Pläne ein?

Wallets sind das wesentliche Element, um mit einem Blockchain-System interagieren zu können, vergleichbar mit einer Bankomatkarte oder dem Zugang zum Online-Banking, die in der „traditionellen Finanzwelt“ den Zugang zum eigenen Geld auf der Bank ermöglichen. Mit Artis verwenden wir in unseren Projekten ein hocheffizientes Blockchain-System. Aber um Applikationen anzubieten, die von allen Benutzergruppen auch kinderleicht bedient werden können, braucht es moderne Wallets, die dem gelernten Nutzerverhalten (daher zum Beispiel die Wallet in der Form einer Bankomatkarte) entsprechen und keinerlei technisches Wissen voraussetzen.

Deshalb entwickeln wir so intensiv an der Minerva Wallet-Produktfamilie. Die Browser-basierte Wallet ist da revolutionär und aktuell sicher der einfachste Weg, mit einer Blockchain zu interagieren. Davon kann sich jeder selbst innerhalb von wenigen Sekunden selbst überzeugen.

Die NFC-basierte Minerva Card, die mit einem Sicherheitschip von Infineon Technologies ausgestattet ist, wurde in Graz entwickelt und kommt nächstes Jahr in den Handel. Damit kann dann jedermann mittels Plastikkarte kinderleicht mit dem Bezahlnetzwerk „Made in Graz“ interagieren.

„Die Blockchain ist mittlerweile erwachsen geworden und kann ihre Versprechen einlösen.“

Der Blockchain-Hype ist (momentan) vorbei. Was macht euch sicher, dass das die richtige Technik zur richtigen Zeit ist?

CO2-Neutralität ist in aller Munde. Immer mehr Menschen spüren, dass die nächsten paar Jahre entscheiden, in welcher Welt die Generation unserer Kinder leben wird, und wollen daher für den Klimaschutz aktiv werden. Aber sie wissen auch, dass es Kooperation und entsprechende Hebel braucht, um das Ruder noch herum zu reißen.

Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, braucht es die neueste Technologie. Die Blockchain ist mittlerweile erwachsen geworden und kann ihre Versprechen (Transparenz, Dezentralität, Geschwindigkeit etc.) einlösen. Wir im lab10 collective konnten die letzten zwei Jahre nutzen und sind technologisch jedenfalls ganz vorne dabei.

Wir laden alle Menschen, die zwischen Wirtschaft und Umwelt, Technologie und Mensch, sowie Geld und Nachhaltigkeit, ein „und“ und kein „oder“ sehen (wollen), ein, frühzeitig in diese neue Technologie zu investieren. Umweltschutz und Geld verdienen schließen sich nicht aus. Denn CO2 Neutralität auf Blockchain-Basis ermöglicht neue, zukunftsfähige und nachhaltige Geschäftsmodelle.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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