10.07.2017

AVATAR: Artificial Intelligence als Lügendetektor am Flughafen

Wahrheit oder Lüge liegen oft nahe beieinander. Ein spezieller Lügendetektor soll nun Flughafenmitarbeiter bei der Wahrheitsfindung unterstützen. Ob ein Reisender etwa über seinen Aufenthaltsgrund richtige Angaben macht, könnte in Zukunft eine Künstliche Intelligenz analysieren.
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Security Guards könnten von einer Maschine bald starke Hilfe bekommen.

AVATAR soll der Lügendetektor heißen, der an Flughäfen in Einsatz kommen soll. Erfunden wurde die Maschine von Aaron Elkins, einem Professor an der San Diego State University. „Automated Virtual Agent for Truth Assessments in Real Time“ ist der volle Name der Künstlichen Intelligenz, die Flughäfen sicherer machen soll.

Wichtig, wie man antwortet

Nachdem der Reisende seine ID oder seinen Pass in das System eingescannt hat, werden ihm von AVATAR mehrere Fragen gestellt. Ein Mix von belanglosen Fragen ist darunter, aber auch Fragen, wie man vielleicht nicht erwarten würde. Diese muss der Reisende ganz genau beantworten, während er vom Programm beim Antworten analysiert wird. „Beschreiben Sie mir doch, was sie heute gemacht haben“, wäre eine von vielen möglichen Beispielfragen. (Siehe auch Video unten)

Verräter ist eigener Körper

AVATAR analysiert die Körpersprache des Reisenden beim Antworten. Tonlage, Betonung, Pupillenveränderungen, Augenbewegungen, Gesichtsausdrücke und Haltung werden dafür herangezogen. „Es kann sogar sagen, wenn du deine Zehenspitzen zusammen rollst“, erzählt Erfinder Elkins im Rahmen eines Interviews. Die Theorie: Jemand, der nicht die Wahrheit sagt, muss sich körperlich viel mehr anstrengen, seine Lügengeschichten zu decken.

Testphase auch in einem EU-Land

Auch wenn AVATAR noch in den Kinderschuhen steckt, werden bereits Testdaten gesammelt. Bei den Grenzübergängen in Mexiko und auch in Rumänien möchte man AVATAR genauer prüfen.

Hier geht es zum Video:

Quelle: inc.com 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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