25.03.2024
DAS LEBEN NACH DEM EXIT

Arnim Wahls im Interview: „Der emotional größte Schmerz war die Umbenennung“

Der größte Schmerz war die Umbenennung, der Prozess "der anstrengendste seiner Karriere": Wie Arnim Wahls seinen Firstbird-Exit erlebte und warum die Motivation trotz Strapazen nicht nachließ.
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Arnim Wahls, Co-Founder von Firstbird (c) brutkasten

Die fünfte Folge mit Arnim Wahls bei „Das Leben nach dem Exit“ findet sich am Ende dieses Artikels.

Wie ein zweiter Job und ein MBA mit schlaflosen Nächten. Bald muss er ihn nicht wieder haben – und gefeiert hat er ihn beim Leberkas-Pepi.

Die Rede ist von Arnim Wahls und seinem Exit mit Firstbird. Seine Recruiting-Plattform gründete Wahls 2013 mit Matthias Wolf und Daniel Winter. Im Jahr 2022 wurde Firstbird vom US-HR-Unternehmen Radancy gekauft.

Der Exit-Prozess liest sich reibungslos, hinter den Kulissen war es nicht leicht. Arnim Wahls erlebte „das anstrengendste Jahr“ seiner Karriere. Als Co-Founder von Firstbird spricht er nun über herausfordernde Monate vor dem Closing, über emotionale und operative Hürden zum US-Markt sowie über die Anlage-Strategien seiner Post-Exit-Zeit.

„Wir dachten, jetzt geht es richtig los“

2021 war Firstbird erfolgreich und wachsend, Pläne zum Exit gab es nicht. “Entgegen der Annahme, dass man das lange strategisch vorbereitet: Der Exit war zufällig”, verrät Co-Founder Wahls. Ursprünglich war eine strategische Partnerschaft mit einem US-Unternehmen geplant: “Wir wollten zu dem Zeitpunkt nicht verkaufen – wir kamen gerade aus Corona raus und dachten, jetzt geht es richtig los.”

Nach Gesprächen und Überlegungen führten zwei Punkte zum Exit – nämlich: „Wir wollten in unserer Nische bleiben und in dieser Nische global werden. Dafür muss man in die USA. Und Radancy hatte das alles für uns: Nämlich Know-how und etablierte Partnerschaften am US-Markt.“

„Wie ein MBA mit vielen schlaflosen Nächten“

Einfach war der Verkaufsprozess nicht: „Es war das intensivste und spannendste Jahr meiner Karriere, aber auch mit Abstand das anstrengendste und teilweise extrem frustrierend“, meint Wahls heute.

„Das Rechtliche und Bürokratische dieses Deals hat uns viele schlaflose Nächte gekostet. Die amerikanische und österreichische Vorstellung von Recht und Echtes zusammenzubringen, war wirklich mühsam“, erinnert sich der Firstbird-Co-Founder.

„Ich habe zwar unglaublich viel gelernt – in nur einem Jahr. Aber es war wie ein MBA, den man mit sehr vielen Nachtschichten in drei Monaten macht. Das muss ich jetzt nicht dringend sehr bald wieder haben.“ Den Deal strategisch zusammenzubringen, das war gut und machte Spaß, meint Wahls. Ein „Pain Point“ waren die „vielen Verhandlungen an verschiedenen Fronten – mit den eigenen Investoren, M&A-Beratern, Rechtsanwälten. Es gab viele verschiedene Puzzle-Teile, die man alle in der Luft und glücklich halten musste. Es war wie ein zweiter Job.“

Vor dem Exit kam der Stillstand

Trotz emotionalen und operativen Strapazen kam es Ende des Jahres 2021 zum Signing des Exit-Deals mit Radancy. Das Closing folgte Anfang 2022. Zwischen Signing und Closing startete der Ukraine-Krieg, der die Welt in Atem hielt – wie auch das Team rund um Wahls: „Wir mussten nicht bangen, aber mulmig wurde uns schon. Weil unklar war, wie sich die Situation entwickelt.“

Denn der österreichische Staat musste den Deal erst freigeben: „Das war recht unangenehm. Wie ein Stillstand. Man will loslegen, kann aber nicht.“

„Wie ein Videoassistent beim Fußball“

„Durch diesen Prozess wird einem irgendwie der Exit genommen. So wie der Videoassistent beim Fußball: Das Tor wird geschossen, aber man muss erstmal abwarten, bis es auch bestätigt wird“, erinnert sich Wahls.

Gut zwei Monate nach dem Signing war es aber soweit: Der Deal wurde freigegeben, das Closing stand bevor. Champagner-Flaschen wurden allerdings nicht geöffnet: „Gefeiert haben wir dann klassisch beim Leberkas-Pepi. Alle waren total erledigt an dem Tag.“

„Ich wäre eingegangen, hätten wir an einen Großkonzern verkauft“

Auf das Closing folgte für Wahls ein Exit ohne Abgang: Der Firstbird-Co-Founder blieb beim Käuferunternehmen – und zwar vorerst als CEO vom nunmehrigen Radancy-Tochterunternehmen Firstbird. Anfang 2023 verschwand die Marke und Wahls wurde zum Executive Vice President DACH von Radancy. Ende Jänner 2024 trat Wahls eine neue Rolle an: Fortan ist er Executive Vice President Europe – brutkasten berichtete.

Sein mitunter größter Wunsch wäre allerdings jener einer dreimonatigen Pause gewesen, erzählt Wahls im brutkasten-Talk. „Aber – nach dem Exit geht es erst richtig los. Dann fängt die Integration an, und dann will man ja auch, dass das Ganze funktioniert.“

Der Übergang zu Radancy als „mittelgroßes Unternehmen mit damals 1.200 Mitarbeitenden“ war für den Founder „managebar“. Dass der Sprung zu Radancy kein zu großer war, erleichterte die Umstellung: „Ich glaube, ich wäre eingegangen, hätten wir an einen Großkonzern verkauft, wo man dann wirklich nur noch so eine Stellschraube rechts unten wird.“

Für Wahls war das optimal, denn „ich glaube, das haben wir alle nicht verdient, nach zehn Jahren Startup-Aufbau dann einfach im Corporate rum zu dämmern. Wir wollen ja, dass das alles funktioniert.“

An seiner Einstellung zu Arbeit und Unternehmen habe sich nicht viel geändert. Schließlich seien Kund:innen, Mitarbeitende und Teams dieselben geblieben. Wahls und sein Team waren motiviert: „Vor, während und auch nach dem Verkaufsprozess hatten wir das Gefühl: Da geht noch was. Wir sind noch nicht am Ende unserer Reise.“

Investieren „in Sachen, die einfach Spaß machen“

Über zehn Jahre hat Wahls mit seinem Team das Startup Firstbird aufgebaut, mit Geldanlage habe er sich währenddessen aber „nie auseinandergesetzt“. Also habe Wahls seine Exit-Gelder vorerst „in Sicherheit gebracht“ und weiters in Aktien und Startups investiert. Eingestiegen sei Wahls unter anderem beim Linzer Softwareunternehmen Blockpit – „aber auch in ein paar Sachen, die einfach Spaß machen, außerhalb meiner SaaS-Welt“.

An Radancy beteiligt sei Wahls weiterhin mit einem Prozentsatz seiner Anteile – und zwar über Earnouts: „Ich finde das Thema Earnouts spannend, weil: Es ist wie eine Wette auf die Zukunft. Wenn man einen Teil seines Verkaufserlöses in Earnouts legt, dann glaubt und will man ja auch, dass der Zusammenschluss funktioniert.“

„Der größte Schmerz war die Umbenennung“

Obwohl sich der Exit für Wahls wie ein Zweitjob, ein MBA mit Nachtschichten oder wie seine bisher anstrengendste Karrierephase anfühlte, kam der größte emotionale Schmerz erst mit dem Rebranding ein Jahr nach dem Verkauf: „Die Umbenennung tat am meisten weh. Und damit wir das besser verkraften konnten, haben wie ein Jahr nach dem Exit eine Feier gemacht. Sozusagen: Ein Goodbye zur Vergangenheit und ein Blick nach vorne – auf das Neue.“

Einer Neugründung gegenüber sei der Co-Founder nicht abgeneigt: „Ich kann mir schon vorstellen nochmal von Null zu starten. Das Gründer-Gen ging nicht verloren, das Kribbeln wäre noch da.“


Arnim Wahls in der fünften Folge von „Das Leben nach dem Exit“.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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