08.08.2017

Areeka: Augmented Reality und 3D-Animationen für Schulbücher

Die Lernerfahrung für Schüler intensiver und nachhaltiger gestalten – mit der Integration von Augmented Reality in den Unterricht soll das möglich werden. Das Startup Amlogy hat dazu ein Projekt gestartet.
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Licht & Wasser heißt das Themenheft von Areeka.

Das Startup Amlogy GmbH, hat sich auf die Anwendungen von Augmented & Virtual Reality in Bildung, Tourismus und Werbung spezialisiert. Nun startet es Areeka – eine neue Marke, die Augmented Reality in Bücher und in die Verlagswelt bringen soll.
Das erste Projekt von Areeka trägt den Namen ‘Licht und Wasser’. Es ist das erste Themenheft für Schüler mit Lernerlebnissen, basierend auf der Augmented Reality Technologie.

Das Schulbuch des 21. Jahrhunderts

„Areeka ist die erste Marke in Europa, die das 21. Jahrhundert in die Schulbüchern bringt. Wir wollen das Verstehen einfacher, das Lernen effektiver und das Einprägen nachhaltiger machen” sagt Arkadi Jeghiazaryan, Gründer von Amlogy und Areeka. “Mit unserem ‘Licht und Wasser’ Themenheft wollen wir zeigen, dass dies mittels der Anwendung von Augmented Reality in Büchern und anderen Printmedien möglich ist.“

Für alle Lerntypen

Mit diesem neuen Buch über die Optik und Physik des Wassers und der kostenlosen Areeka App bekommen Schüler erstmals die Möglichkeit, visualisierte Lerninhalte zu konsumieren. Die Areeka Technologie ermöglicht es, Physik und Phänomene wie eine Sonnenfinsternis oder Mondphasen auf Smartphones darzustellen und aktiviert damit alle drei kreativen Lerntypen: visuell, auditiv und haptisch.

Redaktionstipps

Die Veränderung des Schulunterrichts

„Die App kann wie ein Schulbuch benutzt werden, bei dem zusätzliche 2D und 3D Animationen existieren. Wir sind fest entschlossen, die systematische Verwendung der Technologie in Schulunterrichtsmaterialien zu verwirklichen und sind dazu bereits mit mehreren Verlagen im Gespräch. Dabei zielen wir nicht nur auf Bücher, sondern auch auf jegliches pädagogisches Material ab” sagt Jeghiazaryan.

Neue Technologien integrieren

Auch am Future Learning Lab Wien, einem Innovationszentrum an der Pädagogische Hochschule Wien, begrüßt man die Technologie. „Areeka zeigt sehr praktisch, wie Informations- und Kommunikationstechnologie in die Bildung integriert werden kann,” sagt Klaus Himpsl-Gutermann.“ Am Zentrum arbeiten wir an Modellen zur Implementierung neuer Technologien im Lernprozess und das Buch, welches Areeka nun entwickelt hat, zeigt sehr gut auf, wie alte und neue Medien im Zusammenspiel neue, nachhaltigere Lernerfahrungen ermöglichen.“

Nachhaltiger lernen

Zu Beginn des Projektes „Licht und Wasser“ hat Areeka in Zusammenarbeit mit dem Verlag Morawa drei Pilotversuche mit über 130 Schülern in Wien und Umgebung durchgeführt. Dabei wurden die Klassen aufgeteilt. Ein Teil hat Lerninhalte auf die klassischen Art und Weise vermittelt bekommen, der andere Teil erhielt zusätzlich die Inhalte mit Augmented Reality Animationen. Dieser Versuch zeigte, dass in der Gruppe, in der die Technologie verfügbar war, mehr als 50 Prozent der Schülerden Inhalt nachhaltiger verstanden hatten als in der Kontrollgruppe.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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