26.05.2020

Ärdoo: Neue Mockumentary zeigt die schlimmsten Seiten des Startup-Lebens

Der Ärdoo Breezer ist ein revolutionärer Lufterfrischer, der Bergluft in eure Räume bringt. Klingt toll? Ist aber Fake. Und Teil einer satirischen Startup-Doku auf A1 Now.
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Das Team von Ärdoo
(c) Ärdoo/A1

Der Chef, der die ganze Zeit vom großen Investments spricht, sich in Wahrheit aber von Papa durchfüttern lässt. Die Marketingbeauftragte, die den ganzen Tag auf Instagram rumhängt. Der soziophobe Techniker, der vollkommen überarbeitet ist und kurz vor dem Nervenzusammenbruch steht. Und der „Chief Happiness Officer“, bei dem ohnehin nicht ganz klar ist, welche Funktion er überhaupt erfüllt. Willkommen bei Ärdoo – einem „ganz normalen“ Startup in Wien, dessen Alltag im Rahmen einer Mockumentary (also einer Fake-Documentary) auf A1 Now gezeigt wird.

Ärdoo: Der Lufterfrischer mit Kohlenstoff-Peroxid-Filtertechnologie

Doch was ist Ärdoo eigentlich? In der Presseaussendung von A1 liest sich die Beschreibung des fiktiven Startups wie Vieles von dem, was auch in der realen Welt mit Hilfe von Marketingfloskeln verbreitet wird: „Die meisten werden schon davon gehört haben, denn „Ärdoo“ erobert bereits seit Ende 2019 die österreichische Gründerszene. Was hinter dem mysteriösen Namen steckt? Der Ärdoo Breezer, ein Lufterfrischer, der frischeste Bergluft direkt in Wohnzimmer und Büroräume bringt. Ein Produkt, das Sauerstoff in seiner reinsten Form fördert und noch dazu besonders effizient ist: Mithilfe der Kohlenstoff-Peroxid-Filtertechnologie benötigt der Breezer weniger Energie als eine einfache LED Lampe. A1now hat das Potenzial der innovativen Idee von Gründer Julius Mesch früh erkannt und begleitet das Team seit einigen Monaten auf ihrem Weg zum Erfolg.“

Fake-Startup mit allen Social Accounts und Spreadshirt-Shop

Man hat sich dabei sogar die Mühe angetan, eine eigene Website online zu stellen, auf der das Startup, das Team und das Produkt mit all seinen glanzvollen Vorteilen präsentiert werden. Zudem gibt es neben dem obligatorischen Facebook-Auftritt für Ärdoo auch einen eigenen TikTok-Kanal. Und es gibt einen Spreadshirt-Shop, bei dem man unter anderem Mundschutzmasken mit Branding bestellen kann.

+++Was kann TikTok und lohnt es sich (schon), es als Startup zu nutzen?+++

Hier ein kurzes Beispiel-Video aus dem TikTok-Account, in dem Gründer Julian Mesch wertvolle Ernährungstipps zum Durchtauchen einer 80-Stunden-Woche gibt.

@aerdooserieSonst stirbst du! ##fürdich ##fds ##fd♬ Originalton – aerdooserie

 

Ärdoo-Team produzierte Pioneers-Veräppelung

Das Filmteam hinter dem Fake-Startup treibt dabei schon etwas länger in der Startup-Szene sein Unwesen. Dem brutkasten fielen die Satiriker unter anderem auf, als sie im Vorjahr eine bitterböse Fake-Reportage vom Pioneers Festival auf ihrem Instagram-Account veröffentlichten.

 

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Vor einem Jahr! Pioneers Festival 2019! ? #megageileerfahrung #pioneersfestival #pioneersfestival2019 #hofburg #wien #gründer #startuplife #ärdoo #feelthebreeze

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Übertragung der Ärdoo-Serie auf A1 Now

Wer angesichts dieser kurzen Clips auf den Geschmack gekommen ist, der kann sich nun an der neuen Serie erfreuen. Ab jetzt können Interessierte kostenlos in ganz Österreich die Serie auf a1now.tv unter diesem Link streamen.  Ab Dienstag, 26. Mai, um 16:00 Uhr wird die Serie zudem im TV auf A1now (Sender 0 im A1 Xplore TV Paket) übertragen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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Ärdoo: Neue Mockumentary zeigt die schlimmsten Seiten des Startup-Lebens

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