04.09.2023

Hilfe, es ist Revolution!

Leitartikel. Wegen des Arbeitskräftemangels halten nun die Arbeitnehmer:innen am Arbeitsmarkt das Heft in der Hand, die junge Generation kommt mit völlig neuen Vorstellungen und die AI dreht das Feld derweil von hinten um. Eine explosive Mischung.
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Revolution am Arbeitsmarkt - Dominik Perlaki
Vordergrund: brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten | Hintergrund (c) Miguel Bruna via Unsplash

Sie ist laut, nicht zu überhören. Die Diskussion um eine mögliche Arbeitszeitverkürzung – im Klartext: um die Vier-Tage-Woche – steht stellvertretend für eine Phase des Umbruchs. „Phase des Umbruchs“ ist eigentlich noch eine Untertreibung. Wenn man will, ein Euphemismus. Was aktuell am Arbeitsmarkt passiert, ist eine Revolution. Es wird rhetorisch scharf geschossen und der Ausgang ist ungewiss.

Destabilisierung der Machtverhältnisse

Wie jede Revolution nimmt auch diese ihren Ausgang in einer Destabilisierung der Machtverhältnisse. Wie es dazu gekommen ist, ist nicht so schwer nachzuvollziehen. Der niemals gestillte Durst nach Wachstum in der Wirtschaft führte zum Arbeitskräftemangel. Und der führt dazu, dass Arbeitnehmer:innen erstmals nach langer Zeit am Arbeitsmarkt das Heft in der Hand halten. Vor allem die junge Generation, die mit Burnout als Volkskrankheit und Selbstbestimmung als oberste Maxime aufgewachsen ist, will neue Regeln schaffen. Doch die Wünsche sind diffus, die Reihen der „Aufständischen“ keineswegs geschlossen. Eben so, wie bei jeder Revolution.

Das Unternehmen als Traumprinz:essin

Es geht nicht nur um „harte“ Themen wie die Arbeitszeit und die damit verbundene Frage der Work-Life-Balance. Es geht um ein ernst genommen werden, um ein sich wohl fühlen, um ein sich selbst verwirklichen in der Arbeit. Und natürlich muss die Firma dabei klimafreundlich sein. Ein Job ist nicht mehr nur zum Geld verdienen da – wohlgemerkt haben die Jungen meist auch in diesem Bereich selbstbewusste Vorstellungen.

Die Ansprüche an Arbeitgeber:innen sind in den 2020ern etwa so, wie jene der Generationen davor an den zukünftigen Ehepartner. Zumindest in der ersten Phase muss wirklich alles passen, bevor man langsam auch die Schwächen kennenlernen kann. Und wenn diese zu stark in den Vordergrund treten, geht es mit der Scheidung sehr schnell.

„Alles passen“ heißt, die Arbeitgeber:innen können die Regeln nicht, wie noch vor nicht allzu langer Zeit, alleine schreiben. Sie müssen sich auf die Wünsche der Bewerber:innen einstellen. Und diese Wünsche werden immer größer. So groß, dass ihre Erfüllung Unternehmen mit knappen Margen zusehends schwer fällt.

Absurde Absolut-Setzungen

Und spätestens an diesem Punkt wird die parallel verlaufende politische Debatte zumindest ein wenig absurd. Denn sie arbeitet mit Generalisierungen und Absolut-Setzungen. Die einen fordern die Vier-Tage-Woche bei voller Bezahlung für alle Arbeitnehmer:innen von allen Arbeitgeber:innen – was vielen Unternehmen, bei denen es finanziell ohnehin schon knapp ist, das Genick brechen könnte.

Die anderen sehen in der Arbeitszeitverkürzung einen Wahnsinn, der den Arbeitskräftemangel zusätzlich verstärkt – und ignorieren dabei, dass Angebot und Nachfrage in vielen Unternehmen längst unabhängig von politischen Entscheidungen neue Verhältnisse schaffen. Fest steht: Egal ob der Markt oder die Politik die Sache Regeln – die Revolution wird Opfer fordern.

Eine zweite Revolution mit ungewissem Ausgang

Und als ob das alles nicht genug Herausforderung wäre, kommt zu der gesellschaftspolitischen noch eine technologische Revolution am Arbeitsmarkt dazu. Und die hat es in sich: Künstliche Intelligenz. Die durch sie ausgelöste Automatisierungswelle wird gerne mit jenen der vorangegangenen industriellen Revolutionen seit dem 18. Jahrhundert verglichen.

Doch sie ist anders. Denn bislang ermöglichten es technologische Innovationen den Menschen stets, in dem, was sie bereits machen, schneller und effizienter zu werden. Künstliche Intelligenz schaltet den Faktor Mensch in der Wertschöpfung aber ganz aus. Denn sie dringt immer weiter in jenes Kompetenzfeld ein, das bislang die menschliche USP schlechthin war: das Denken. Auch der Ausgang dieser Revolution ist ungewiss.

Und jetzt? Die Revolutionen sind bereits in vollem Gange und werden sich nicht von selbst im Sand verlaufen. Wenn sie nicht (politisch) gewaltsam niedergeschlagen werden, wird es gravierende Änderungen geben. Dass am Ende der erhoffte Idealzustand steht, ist sehr unwahrscheinlich – das weiß jeder, der sich schon einmal etwas eingehender mit Revolutionen beschäftigt hat. Jedenfalls aber werden die Karten neu gemischt.

Der brutkasten widmet diesen und weiteren Entwicklungen im Arbeitsmarkt und im HR-Bereich den Themenschwerpunkt beyond9to5. Dabei legen wir wie immer einen besonderen Fokus auf innovative Lösungen für die behandelten Herausforderungen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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