31.03.2021

2000 Beschwerden: Arbeiterkammer will Klarna klagen

Geklagt werden soll das Mega-Fintech unter anderem wegen angeblicher intransparenter Geschäftsbedingungen.
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Arbeiterkammer will Klarna klagen
(c) Klarna

Mit einer Bewertung von 31 Milliarden US-Dollar nach der letzten Milliarden-Finanzierungsrunde vor etwa einem Monat ist das schwedische FinTech Klarna das wertvollste nicht-börsennotierte Startup des Kontinents. Die Zahlungsdienstleistungen des Unternehmens, das auch über eine Banklizenz verfügt, werden von unzähligen Unternehmen nicht nur für Online-Shops, sondern auch am Point of Sale genutzt. Darunter sind etwa H&M, Spotify, MediaMarkt oder Nike. Für Endkunden verläuft das aber häufig nicht reibungslos, wie Beschwerden bei der Arbeiterkammer (AK) zeigen, über die die Tageszeitung die Presse berichtet.

Beschwerden: Inkasso und Rechtsanwalt trotz nicht gelieferter Ware

Rund 2000 Beschwerden seien demnach vergangenes Jahr bei der Konsumentenberatung der AK eingegangen. „KonsumentInnen berichten über eingemahnte offene Klarna-Rechnungen, obwohl sie die Ware/erste Rechnung nicht erhalten oder die Ware wieder an den Händler retourniert haben und vom Vertrag zurückgetreten sind. Klarna schickt rasch Mahnungen, schaltet häufig Inkassobüros/Anwälte ein. Zentrales Problem: keine Kommunikation und Problemlösung mit den KonsumentInnen“, hieß es auf der Seite der AK bereits im Dezember.

Die Konsumenten hätten in der AK-Beratung erzählt, die online bestellte Ware sei nicht oder zu spät geliefert worden. Oder man sei vom Kaufvertrag rechtswirksam zurückgetreten, doch Klarna habe auf Zahlung beharrt und zusätzlich Mahnungen geschickt. „Es kommt sogar vor, dass ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro den geforderten Kaufpreis eintreibt – sie verrechnen hohe Spesen. Das schnalzt die Kosten für die Betroffenen nochmals in die Höhe“, so die AK-Konsumentenschützer damals.

Arbeiterkammer will klagen – Klarna gelobt Besserung

Nun will die Arbeiterkammer deswegen laut Presse unter anderem wegen „intransparenter Geschäftsbedingungen“ klagen – derzeit werde sie Klage vorbereitet. In der Erklärung heißt es nun auch, viele Kunden würden sich vom Kundenservice im Kreis geschickt fühlen, keine Antworten erhalten oder würden mit Mahnungen, Inkassobüro oder Rechtsanwälten konfrontiert. Die Kontaktmöglichkeit für Kunden sei „unzureichend“. Außerdem sei die gesetzlich erforderliche Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung nicht ausreichend erfüllt. Seitens Klarna betont man gegenüber der Presse, man habe schnell reagiert und das Kundenservice verbessert. Seitdem seien die Beschwerden zurückgegangen.

Brisantes Timing: Erst heute kommunizierte das FinTech den Relaunch seiner App. Nun kann unter anderem auch direkt in der App bei den Partner-Händlern des Zahlungsdienstleisters eingekauft werden. Nach eigenen Angaben hat man in Österreich bereits Millionen Kunden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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