31.03.2021

2000 Beschwerden: Arbeiterkammer will Klarna klagen

Geklagt werden soll das Mega-Fintech unter anderem wegen angeblicher intransparenter Geschäftsbedingungen.
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Arbeiterkammer will Klarna klagen
(c) Klarna

Mit einer Bewertung von 31 Milliarden US-Dollar nach der letzten Milliarden-Finanzierungsrunde vor etwa einem Monat ist das schwedische FinTech Klarna das wertvollste nicht-börsennotierte Startup des Kontinents. Die Zahlungsdienstleistungen des Unternehmens, das auch über eine Banklizenz verfügt, werden von unzähligen Unternehmen nicht nur für Online-Shops, sondern auch am Point of Sale genutzt. Darunter sind etwa H&M, Spotify, MediaMarkt oder Nike. Für Endkunden verläuft das aber häufig nicht reibungslos, wie Beschwerden bei der Arbeiterkammer (AK) zeigen, über die die Tageszeitung die Presse berichtet.

Beschwerden: Inkasso und Rechtsanwalt trotz nicht gelieferter Ware

Rund 2000 Beschwerden seien demnach vergangenes Jahr bei der Konsumentenberatung der AK eingegangen. „KonsumentInnen berichten über eingemahnte offene Klarna-Rechnungen, obwohl sie die Ware/erste Rechnung nicht erhalten oder die Ware wieder an den Händler retourniert haben und vom Vertrag zurückgetreten sind. Klarna schickt rasch Mahnungen, schaltet häufig Inkassobüros/Anwälte ein. Zentrales Problem: keine Kommunikation und Problemlösung mit den KonsumentInnen“, hieß es auf der Seite der AK bereits im Dezember.

Die Konsumenten hätten in der AK-Beratung erzählt, die online bestellte Ware sei nicht oder zu spät geliefert worden. Oder man sei vom Kaufvertrag rechtswirksam zurückgetreten, doch Klarna habe auf Zahlung beharrt und zusätzlich Mahnungen geschickt. „Es kommt sogar vor, dass ein Rechtsanwalt oder Inkassobüro den geforderten Kaufpreis eintreibt – sie verrechnen hohe Spesen. Das schnalzt die Kosten für die Betroffenen nochmals in die Höhe“, so die AK-Konsumentenschützer damals.

Arbeiterkammer will klagen – Klarna gelobt Besserung

Nun will die Arbeiterkammer deswegen laut Presse unter anderem wegen „intransparenter Geschäftsbedingungen“ klagen – derzeit werde sie Klage vorbereitet. In der Erklärung heißt es nun auch, viele Kunden würden sich vom Kundenservice im Kreis geschickt fühlen, keine Antworten erhalten oder würden mit Mahnungen, Inkassobüro oder Rechtsanwälten konfrontiert. Die Kontaktmöglichkeit für Kunden sei „unzureichend“. Außerdem sei die gesetzlich erforderliche Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung nicht ausreichend erfüllt. Seitens Klarna betont man gegenüber der Presse, man habe schnell reagiert und das Kundenservice verbessert. Seitdem seien die Beschwerden zurückgegangen.

Brisantes Timing: Erst heute kommunizierte das FinTech den Relaunch seiner App. Nun kann unter anderem auch direkt in der App bei den Partner-Händlern des Zahlungsdienstleisters eingekauft werden. Nach eigenen Angaben hat man in Österreich bereits Millionen Kunden.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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