19.10.2022

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

Nicole Reiter von der Arbeiterkammer erklärt im Gespräch mit dem brutkasten, an welche Einrichtungen man sich wenden kann, wenn man im Berufsleben sexuell belästigt wird.
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Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter

Nicole Reiter ist als Arbeitsrechtsexpertin in der Frauen- und Familienabteilung der Arbeiterkammer tätig. Hier beschäftigt sie sich unter anderem mit der Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und bietet eine arbeitsrechtliche Beratung an. Im brutkasten-Interview für #growrespect erklärt sie die Möglichkeiten und Handlungsrahmen, die Arbeitnehmer:innen haben, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben und gibt Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag bei der Arbeiterkammer.

Starten wir mit dem Status quo: Wie ist die Lage in Österreich wenn es um sexuelle Belästigung im Arbeitskontext geht?

Bei der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, dass vor allem Branchen wie das Gastgewerbe oder der Dienstleistungssektor stark von sexueller Belästigung betroffen sind. Da solche Übergriffe häufig im Zusammenhang mit Machtverhältnissen und Abhängigkeiten stehen, sind junge und in Ausbildungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer:innen besonders häufig betroffen.

Woran könnte das liegen?

Es ist natürlich nicht die einzige Gruppe, allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit besonders häufig junge Frauen als Betroffene, die nicht wissen, wie sie sich wehren sollen und Angst vor den Folgen haben. Es kommt oft vor, dass die belästigenden Personen Drohungen aussprechen, was die Angst vor negativen Folgen natürlich erhöht. Deshalb ist es besonders wichtig, 

  • alles gut zu dokumentieren, 
  • Vorfälle immer zu melden, 
  • sich, wenn vorhanden, an einen Betriebsrat zu wenden und diesen stets einzubinden 
  • Vorgesetzte zu informieren und 
  • einen Beratungstermin mit der Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft auszumachen.

Sehr häufig kommt das Problem auf, dass sexuelle Übergriffe ohne Zeug:innen passieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Gedächtnisprotokoll führen. 

Wenn es keine Zeug:innen gibt, steht ggf. Aussage gegen Aussage. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Genau deswegen ist die Dokumentation durch ein Gedächtnisprotokoll so wesentlich. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. 

Abgesehen vom eigenen Arbeitgeber: Welche weiteren Stellen gibt es in Österreich, an die man sich wenden kann?

Außerhalb des Unternehmens können sich die Betroffenen selbstverständlich an die Arbeiterkammer und an Fachgewerkschaften wenden. Hier gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die die Betroffenen in solchen Situationen berät und vertritt. Außerdem gibt es die Gleichbehandlungskommission, wo man diese Dinge anzeigen kann. Dort wird der individuelle Fall dann geprüft. Weitere Kooperationspartner sind außerdem der Verein Sprungbrett, mit dem wir bei der AK Wien die Kampagne “Act4Respect” gestartet haben. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für junge Frauen und Männer in Ausbildungen und Berufen, in denen sie sexuell belästigt wurden. Speziell für weibliche Betroffene gibt es außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt, an die man sich wenden kann.

Was sind mögliche Konsequenzen für die belästigende Person, wenn man gegen deren Verhalten vorgeht? 

Das hängt immer von der Schwere der Belästigung ab. Mögliche Konsequenzen sind bspw. eine Verwarnung oder Schadensersatz. Je nach Fall würde der Arbeitgeber eine Verwarnung oder auch eine Versetzung für die belästigende Person aussprechen. Es kann aber auch bis hin zur Kündigung oder Entlassung führen.

Wenn weder der Arbeitgeber noch die belästigende Person reagiert, kann eine Schadensersatzklage eingebracht werden. Diese kann man gerichtlich einbringen oder einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen. Letztendlich muss man glaubhaft machen, was vorgefallen ist und das Erlebte beschreiben. Daher kann ich nicht oft genug sagen, dass ein Gedächtnisprotokoll wichtig und hilfreich ist. Die Verjährungsfrist liegt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei drei Jahren. Man kann das Erlebte also nach bis zu drei Jahren einklagen.

Wenn man auf das spezielle Szenario der sexuellen Belästigung in einem Startup schaut, gibt es nur selten einen Betriebsrat, dafür aber flache Hierarchien und eine gewisse Nähe zur Kollegschaft bzw. Geschäftsführung. Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn der bzw. die Vorgesetzte sexuell belästigt, ist das natürlich schwierig. Vielleicht schafft man es als betroffene Person dennoch aufzuzeigen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Selbstverständlich handelt es sich aber auch um sexuelle Belästigung, wenn man es nicht schafft “Nein” zu sagen. Sexuelle Belästigung setzt nicht voraus, dass sich das Opfer wehrt.

Startups könnten bspw. häufiger von sexueller Belästigung betroffen sein, da die Kontrollmechanismen nicht so groß sind. Bei flachen Hierarchien macht es meiner Meinung nach dennoch Sinn, das Erlebte schriftlich festzuhalten und darauf hinzuweisen, dass von diesem Verhalten Abstand genommen werden muss. Mir ist natürlich bewusst, dass das für das Arbeitsklima nicht förderlich ist. Aber auch bei einem kleinen Unternehmen kann und sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. 

Wie erfolgreich sind solche Fälle denn erfahrungsgemäß, nachdem man sich dazu entscheidet, gegen die belästigende Person vorzugehen?

Es kommt darauf an, was man unter Erfolg versteht. Ich finde den Mindestschadensersatz von 1.000 Euro nicht besonders toll, da diese Summe in keiner Relation zu einer sexuellen Belästigung steht. Natürlich hängt es aber immer stark davon ab, was im individuellen Fall vorgefallen ist. Schließlich kommt es auch häufig zu Mehrfachdiskriminierungen. 

„Nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern.“

Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen, die im Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz unterstützen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass es solche Institutionen gibt und die Bevölkerung diese kennt. Die Menschen sollen wissen, dass sie nicht alleine durch solche Situationen müssen und das Erlebte nicht ignorieren sollten. Diese “Still-halten-Taktik” führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Wir wissen nämlich auch, dass die Betroffenen von sexueller Belästigung häufig an Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen und Panikattacken leiden.

Meiner Meinung nach muss man die Menschen dazu ermutigen, zu handeln. Denn nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern. Dann sind sie nämlich gezwungen, etwas zu ändern und Präventivmaßnahmen einzuführen. Für die einzelne Person ist das verständlicherweise ein harter und kräftezehrender Weg, langfristig ist es aber für alle nützlich.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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„Nächstes Jahr haben wir die 100 voll“, sagt Elisabeth Mayerhofer. Sie moderierte auch dieses Jahr die Vergabe des S&B Awards des Rudolf Sallinger Fonds – gemeinsam mit Philipp Horvath. Mit 100 meint Mayerhofer Finalisten-Spinoffs, die beim Award gegeneinander antreten. Stand 2026 gab es bislang nämlich 99 davon – der Award wurde nun zum zehnten Mal vergeben.

Prominente Alumni

Welchen Impact der S&B Award hat, erläuterte nicht nur die frühere Casinos-Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner, die als langjährige Vorsitzende des Kuratoriums des Rudolf Sallinger Fonds im vorigen Jahrzehnt den entscheidenden Anstoß zu dessen Schaffung gegeben hatte. Auch prominente Alumni kamen bei der Award Ceremony zu Wort.

Bettina Glatz-Kremsner (m.) erzählte Moderatorin Elisabeth Mayerhofer (r.), wie alles begann | (c) Hannes Winkler

„Das Preisgeld hat uns damals die Finanzierung eines entscheidenden Patents ermöglicht und die Aufmerksamkeit, die wir bekommen haben, war gerade in der Anfangsphase enorm wichtig“, erzählt Cubicure-Gründer Robert Gmeiner, der mit seinem Spinoff im 3D-Druck-Bereich die erste Ausgabe des Awards gewonnen hat und mittlerweile auf einen 79 Millionen Euro schweren Exit zurückblickt.

Das auf Lieferketten-Monitoring spezialisierte KI-Unternehmen Prewave, das mittlerweile zu den größten Scaleups des Landes zählt, holte sich beim Antritt 2018 zwar nicht den Sieg. Profitiert habe man aber dennoch sehr – sowohl von der Sichtbarkeit als auch von der Nachschärfung des eigenen Modells und Pitchs im Rahmen der Bewerbung, erzählt Co-Founder und CEO Harald Nitschinger. Sein Tipp an die aktuellen Finalist:innen: „Think big!“

Die Alumni Harald Nitschinger (l.) und Robert Gmeiner (m.) gaben den Finalist:innen Tipps aus ihrer Erfahrung | (c) Hannes Winkler

Es ist ein Ratschlag, den sich die Forscher:innen hinter den zehn diesjährigen Finalisten-Projekten – brutkasten berichtete im Vorfeld – gewiss zu Herzen nehmen. Denn zwar sind sie mit ihren Spinoffs mitunter noch in einer sehr frühen Phase, doch die forschungsbasierten Produkte haben denkbar großes Potenzial.

„Furchtbare“ Auswahl aufgrund durchwegs hoher Qualität

Entsprechend schwer war die Auswahl für die Jury, bei der Ceremony vertreten durch Rudolf Dömötör (WU Wien), Gertraud Leimüller (winnovation) und Josef Glössl (BOKU). Juryvorsitzender Dömötör verriet mit einem Augenzwinkern: „Es war furchtbar! Also nicht die Projekte, sondern bei dieser enormen Qualität einen Sieger zu ermitteln,“ und doch habe es, wie immer, nur einen geben können.

Rudolf Dömötör fungierte als Juryvorsitzender | (c) Hannes Winkler

Hauptpreis für Diamens

Den Hauptsieg und damit ein Preisgeld von 20.000 Euro holte sich schließlich das JKU-Linz-Spinoff Diamens (brutkasten berichtete bereits mehrmals). Das HealthTech-Startup entwickelt eine neue, nicht-invasive Diagnose-Methode für Endometriose, an der weltweit rund 190 Millionen Frauen leiden. Der Weg zum Award-Sieg sei ein spannender Prozess gewesen, sagt Co-Founderin und CEO Marlene Rezk-Füreder gegenüber brutkasten: „Die Jury war sehr kompetent und hat nicht die Fragen gestellt, die man sonst immer bekommt.“ Mit dem Preisgeld habe man bereits einen konkreten Plan: „Wir werden damit unser zweites Patent einreichen, um unsere Technologie weiter schützen zu können.“

Das Gründerinnen-Team von Diamens (v.l.n.r.): Clara Ganhör, Angelika Lackner, Marlene Rezk-Füreder und Eva Scharnagl | (c) Hannes Winkler

brutkasten-Sonderpreis für Duramea

Auch dieses Jahr vergab brutkasten einen Sonderpreis über 5.000 Euro Medienvolumen, dessen Sieger per Online-Voting ermittelt wurde. Diesen holte sich das TU-Graz-Spinoff Duramea, das eine Membran-Technologie für die effiziente Erzeugung von grünem Wasserstoff entwickelt. „Wir wollen damit grünen Wasserstoff günstiger machen, als Wasserstoff, der aus Erdöl produziert wird“, erklärt Gründer Sebastian Rohde. Vom S&B Award habe man sich vor allem Sichtbarkeit versprochen. Auch wie man die zusätzliche Sichtbarkeit über das brutkasten-Medienvolumen einsetzen wolle, verrät Rohde bereits: „Wir sind aktuell noch sehr gut durch Förderungen finanziert. Aber mit der weiteren Entwicklung werden wir früher oder später auch auf Investorensuche gehen.“

Duramea vertreten durch Jean Claude Koffi (2.v.l.) und Sebastian Rohde (2.v.r.) holte sich den brutkasten-Sonderpreis | (c) Hannes Winkler

Sonderpreis von Onsight Ventures für Cairos

Und noch ein weiterer Sonderpreis wurde dieses Jahr vergeben – von Onsight Ventures rund um Tech-Pionier und Investor Hermann Hauser. Das Siegerteam erhält ein Ticket für das Hermann Hauser Frontier Lab im Oktober in Graz. Den Preis holte sich das Montanuniversität-Leoben-Spinoff Cairos, das ein Verfahren zur Herstellung von erneuerbarem synthetischen Erdgas entwickelt. „Unser nächstes großes strategisches Ziel ist die erste kommerzielle Anlage und dafür werden wir Kapital brauchen. Da wird uns die Teilnahme am Hermann Hauser Frontier Lab definitiv weiterhelfen“, kommentiert Co-Founder Martin Peham gegenüber brutkasten.

Cairos von Andreas Krammer (2.v.l.) und Martin Peham (2.v.r.) sicherte sich den Sonderpreis von Onsight Ventures | (c) Hannes Winkler
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