19.10.2022

Arbeiterkammer über sexuelle Belästigung: Kein Nein heißt auch Nein

Nicole Reiter von der Arbeiterkammer erklärt im Gespräch mit dem brutkasten, an welche Einrichtungen man sich wenden kann, wenn man im Berufsleben sexuell belästigt wird.
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Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter
Nicole Reiter ist Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkamme und berät unter anderem in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © Nicole Reiter

Nicole Reiter ist als Arbeitsrechtsexpertin in der Frauen- und Familienabteilung der Arbeiterkammer tätig. Hier beschäftigt sie sich unter anderem mit der Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und bietet eine arbeitsrechtliche Beratung an. Im brutkasten-Interview für #growrespect erklärt sie die Möglichkeiten und Handlungsrahmen, die Arbeitnehmer:innen haben, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben und gibt Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag bei der Arbeiterkammer.

Starten wir mit dem Status quo: Wie ist die Lage in Österreich wenn es um sexuelle Belästigung im Arbeitskontext geht?

Bei der Arbeiterkammer machen wir die Erfahrung, dass vor allem Branchen wie das Gastgewerbe oder der Dienstleistungssektor stark von sexueller Belästigung betroffen sind. Da solche Übergriffe häufig im Zusammenhang mit Machtverhältnissen und Abhängigkeiten stehen, sind junge und in Ausbildungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer:innen besonders häufig betroffen.

Woran könnte das liegen?

Es ist natürlich nicht die einzige Gruppe, allerdings sehe ich in meiner Tätigkeit besonders häufig junge Frauen als Betroffene, die nicht wissen, wie sie sich wehren sollen und Angst vor den Folgen haben. Es kommt oft vor, dass die belästigenden Personen Drohungen aussprechen, was die Angst vor negativen Folgen natürlich erhöht. Deshalb ist es besonders wichtig, 

  • alles gut zu dokumentieren, 
  • Vorfälle immer zu melden, 
  • sich, wenn vorhanden, an einen Betriebsrat zu wenden und diesen stets einzubinden 
  • Vorgesetzte zu informieren und 
  • einen Beratungstermin mit der Arbeiterkammer oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft auszumachen.

Sehr häufig kommt das Problem auf, dass sexuelle Übergriffe ohne Zeug:innen passieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Gedächtnisprotokoll führen. 

Wenn es keine Zeug:innen gibt, steht ggf. Aussage gegen Aussage. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Genau deswegen ist die Dokumentation durch ein Gedächtnisprotokoll so wesentlich. Außerdem darf man nicht vergessen: Der Arbeitgeber hat laut Gesetz eine Verpflichtung zur Abhilfe. 

Abgesehen vom eigenen Arbeitgeber: Welche weiteren Stellen gibt es in Österreich, an die man sich wenden kann?

Außerhalb des Unternehmens können sich die Betroffenen selbstverständlich an die Arbeiterkammer und an Fachgewerkschaften wenden. Hier gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die die Betroffenen in solchen Situationen berät und vertritt. Außerdem gibt es die Gleichbehandlungskommission, wo man diese Dinge anzeigen kann. Dort wird der individuelle Fall dann geprüft. Weitere Kooperationspartner sind außerdem der Verein Sprungbrett, mit dem wir bei der AK Wien die Kampagne “Act4Respect” gestartet haben. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für junge Frauen und Männer in Ausbildungen und Berufen, in denen sie sexuell belästigt wurden. Speziell für weibliche Betroffene gibt es außerdem die Frauenhelpline gegen Gewalt, an die man sich wenden kann.

Was sind mögliche Konsequenzen für die belästigende Person, wenn man gegen deren Verhalten vorgeht? 

Das hängt immer von der Schwere der Belästigung ab. Mögliche Konsequenzen sind bspw. eine Verwarnung oder Schadensersatz. Je nach Fall würde der Arbeitgeber eine Verwarnung oder auch eine Versetzung für die belästigende Person aussprechen. Es kann aber auch bis hin zur Kündigung oder Entlassung führen.

Wenn weder der Arbeitgeber noch die belästigende Person reagiert, kann eine Schadensersatzklage eingebracht werden. Diese kann man gerichtlich einbringen oder einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen. Letztendlich muss man glaubhaft machen, was vorgefallen ist und das Erlebte beschreiben. Daher kann ich nicht oft genug sagen, dass ein Gedächtnisprotokoll wichtig und hilfreich ist. Die Verjährungsfrist liegt bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bei drei Jahren. Man kann das Erlebte also nach bis zu drei Jahren einklagen.

Wenn man auf das spezielle Szenario der sexuellen Belästigung in einem Startup schaut, gibt es nur selten einen Betriebsrat, dafür aber flache Hierarchien und eine gewisse Nähe zur Kollegschaft bzw. Geschäftsführung. Was bedeutet das für Betroffene?

Wenn der bzw. die Vorgesetzte sexuell belästigt, ist das natürlich schwierig. Vielleicht schafft man es als betroffene Person dennoch aufzuzeigen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Selbstverständlich handelt es sich aber auch um sexuelle Belästigung, wenn man es nicht schafft “Nein” zu sagen. Sexuelle Belästigung setzt nicht voraus, dass sich das Opfer wehrt.

Startups könnten bspw. häufiger von sexueller Belästigung betroffen sein, da die Kontrollmechanismen nicht so groß sind. Bei flachen Hierarchien macht es meiner Meinung nach dennoch Sinn, das Erlebte schriftlich festzuhalten und darauf hinzuweisen, dass von diesem Verhalten Abstand genommen werden muss. Mir ist natürlich bewusst, dass das für das Arbeitsklima nicht förderlich ist. Aber auch bei einem kleinen Unternehmen kann und sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. 

Wie erfolgreich sind solche Fälle denn erfahrungsgemäß, nachdem man sich dazu entscheidet, gegen die belästigende Person vorzugehen?

Es kommt darauf an, was man unter Erfolg versteht. Ich finde den Mindestschadensersatz von 1.000 Euro nicht besonders toll, da diese Summe in keiner Relation zu einer sexuellen Belästigung steht. Natürlich hängt es aber immer stark davon ab, was im individuellen Fall vorgefallen ist. Schließlich kommt es auch häufig zu Mehrfachdiskriminierungen. 

“Nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern.”

Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen, die im Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz unterstützen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass es solche Institutionen gibt und die Bevölkerung diese kennt. Die Menschen sollen wissen, dass sie nicht alleine durch solche Situationen müssen und das Erlebte nicht ignorieren sollten. Diese “Still-halten-Taktik” führt in den seltensten Fällen zum Erfolg. Wir wissen nämlich auch, dass die Betroffenen von sexueller Belästigung häufig an Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzuständen und Panikattacken leiden.

Meiner Meinung nach muss man die Menschen dazu ermutigen, zu handeln. Denn nur wenn Institutionen, wie die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten, kann sich langfristig in der Struktur des Unternehmens etwas ändern. Dann sind sie nämlich gezwungen, etwas zu ändern und Präventivmaßnahmen einzuführen. Für die einzelne Person ist das verständlicherweise ein harter und kräftezehrender Weg, langfristig ist es aber für alle nützlich.


Disclaimer: Mit unserer Initiative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, aber auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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(c) martin pacher | brutkasten

Unter dem Motto “Navigating the Unknown“ bot das Future Forward-Event am vergangenen Donnerstag im Wiener weXelerate auch in diesem Jahr wieder eine Plattform für den Austausch zwischen Startups, Branchenführern und Tech-Visionären. Im Fokus stand Japan als Gastland. Das Land ist nicht nur globaler Innovationstreiber, sondern im nächsten Jahr auch Austragungsort der EXPO 2025.

Japan als Innovationsland

Die enge Verbindung zwischen Japan und Österreich sowie die Bedeutung der bilateralen Zusammenarbeit für die Zukunft hob auch der japanische Botschafter in Österreich Ryuta Mizuuchi hervor, der zu Beginn der Veranstaltung eine Keynote über die engen Handelsbeziehungen beider Länder hielt. Ein herausragendes Beispiel sei die Präsenz des japanischen Pharmariesen Takeda, der in Österreich eine seiner größten Forschungs- und Produktionszentralen betreibt.

Zudem betonte er die Arbeit des Global Incubator Networks Austria, das über das GO AUSTRIA-Programm Startups aus asiatischen Zielregionen nach Österreich bringt – darunter auch japanische Startups. “Startups aus Japan wie Spiral, die Drohnen- und KI-Technologien entwickeln, stehen exemplarisch für den Erfolg unserer Zusammenarbeit”, so der Botschafter.

Das japanische Technologieunternehmen Spiral Inc. ist ein weltweit führender Anbieter von automatisierten Indoor-Drohnenlösungen. 2024 gründete das Unternehmen in Österreich eine FlexCo und wurde bei der Ansiedelung vom Global Incubator Network Austria (GIN) unterstützt (brutkasten berichtete). Die Ansiedelung erfolgte über das GO AUSTRIA PLUS-Programm, das auch das japanische KI-Startup Godot nutzte und bereits 2023 einen Standort in Wien errichtete.

Ryuto Mizuuchi beim Future Forward-Event | (c) martin pacher | brutkasten

Werner Müller, FFG-Programmleiter des Global Incubator Network Austria (GIN), erklärt: „Japan ist eine strategische Zielregion für unser Netzwerk. Seit 2016 haben wir 40 Startups aus Japan über das GO AUSTRIA-Programm nach Österreich geholt.” Die Zusammenarbeit mit Japan, so Müller, profitiere von der starken Innovationskultur beider Länder. Während in Österreich KMUs und Forschungseinrichtungen maßgeblich Innovationen vorantreiben, dominieren in Japan große Konzerne.

Werner Müller | (c) martin pacher

Unter anderem werden über das GO ASIA-Programm des Global Incubator Network Austria (GIN) auch österreichische Startups nach Japan geholt. Müller hob zudem die Chancen der EXPO 2025 hervor: “Die EXPO bietet eine großartige Plattform, um österreichische Innovationen einem internationalen Publikum zu präsentieren. Geplant sind Delegationsreisen, Hackathons und Präsentationen im österreichischen Pavillon in Osaka.”

Sechs Startups auf der Bühne

Ein weiteres Highlight im Rahmen des Future Forward-Events und der Eventpartnerschaft mit dem Global Incubator Network Austria (GIN) war die Beteiligung von Startups aus ganz Asien. Sechs asiatische Startups aus dem aktuellen Durchgang von GO AUSTRIA präsentierten ihre Technologien auf der Bühne, darunter auch Alexis Huang vom taiwanesischen Startup Allxon. Das Unternehmen bietet eine Lösung für Remote Device Management, die insbesondere auf KI-gestützte Geräte zugeschnitten ist. Alexis erklärt: „Unser Ziel ist es, Geräte immer verfügbar zu machen, was der Name Allxon – ‚Always On‘ – widerspiegelt.”

Alexis Huang | (c) martin pacher / brutksaten

Die Teilnahme am GO AUSTRIA-Programm war für Allxon ein entscheidender Schritt, um den europäischen Markt zu erschließen. Alexis betont: „Wir haben bereits viele Nutzer in Westeuropa, aber wir möchten unsere Marktpräsenz in Mittel- und Osteuropa ausbauen. Österreich ist dafür ein idealer Ausgangspunkt – geografisch zentral gelegen, mit hervorragenden Flugverbindungen und einer aufgeschlossenen Kultur.”

Die Rolle der Mentoren

Ein wichtiger Erfolgsfaktor des GIN-Programms sind erfahrene Mentoren wie Jasper Ettema, der Startups bei ihrem Markteintritt in Österreich unterstützt. Ettema erläutert seine Motivation das Programm zu unterstützen.: “Das GO AUSTRIA-Programm ist eine großartige Initiative, weil es gezielt die Stärken einzelner Länder berücksichtigt und Startups die Möglichkeit bietet, auf diese zuzugreifen. Meine Aufgabe ist es, Startups dabei zu helfen, ihr Potenzial in Österreich und darüber hinaus voll auszuschöpfen.”

Jasper Ettem | (c) martin pacher | brutkaten

Ettema spricht auch über die besondere Dynamik des österreichischen Marktes: „Österreich ist ein überschaubarer Markt, bietet aber durch seine Nähe zu Deutschland und die starke Forschungslandschaft ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die eine solide Basis in Europa suchen.“

Ein Beispiel seiner Arbeit zeigt die Zusammenarbeit mit dem japanischen Drohnen-Startup Spiral, das durch das GIN-Programm in Österreich eine Niederlassung gründete: „Wir haben mit ihnen gemeinsam überlegt, wie ihre Technologie die österreichische Industrie unterstützen kann. Durch mein Netzwerk konnten wir wertvolle Verbindungen herstellen, die langfristig Wachstum ermöglichen.”


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