23.01.2015

Apple CEO Tim Cook verdiente 2014 9,2 Millionen US-Dollar

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CEO Tim Cook ist nicht Bestverdiener bei Apple

Wie viel Apple-CEO Tim Cook im vergangenen Jahr verdient hat, kann man seit heute in einem Report an die US-Börsenaufsicht SEC auf der Apple Website nachlesen.

9,2 Millionen US-Dollar hat Cook demnach 2014 bei Apple verdient. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt in der Höhe von 1,7 Mio. US-Dollar und Bonuszahlungen. Damit hat sich übrigens sein Gehalt im Vergleich zu 2013 verdoppelt.

Trotzdem ist Tim Cook, der 2011 Firmengründer Steve Jobs nachfolgte, nicht Bestverdiener bei Apple.

Angela Ahrendts, die davor CEO von Burberry war und nun Chefin der Retail-und Online-Stores bei Apple ist, verdiente dem Bericht nach 73 Millionen US-Dollar. Der Großteil davon wurde in Form von Aktien ausgezahlt.

Aus dem Screenshot geht hervor, welcher Manager wie viel bei Apple im Jahr 2014 verdient hat.

Weitere Top-Verdiener laut dem Bericht:

  • Luca Maestri, Apple-CFO: 14 Mio. US-Dollar
  • Peter Oppenheimer, ehemaliger CFO von Apple (seit September 2014 im Ruhestand): 4,5 Mio. US-Dollar
  • Eddy Cue, der für die Online Dienste verantwortlich ist: 24 Mio. US-Dollar
  • Jeff Williams, COO bei Apple (Vizepräsident des operativen Geschäfts): 24 Mio. US-Dollar

Aus dem Bericht geht ebenfalls hervor, wer im Jahr 2014 für Vorstands-Leistungen bezahlt wurde. In dieser Liste findet sich auch Al Gore wieder, ehemaliger US-Vizepräsident und Präsidentschaftskandidat. Er erhielt 316,481 US-Dollar.

© Apple Inc/ In diesem Screenshot sieht man, wer für Vorstandsleistungen im Jahr 2014 bezahlt wurde, aber nicht bei Apple beschäftigt ist.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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