23.01.2015

Apple CEO Tim Cook verdiente 2014 9,2 Millionen US-Dollar

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CEO Tim Cook ist nicht Bestverdiener bei Apple

Wie viel Apple-CEO Tim Cook im vergangenen Jahr verdient hat, kann man seit heute in einem Report an die US-Börsenaufsicht SEC auf der Apple Website nachlesen.

9,2 Millionen US-Dollar hat Cook demnach 2014 bei Apple verdient. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundgehalt in der Höhe von 1,7 Mio. US-Dollar und Bonuszahlungen. Damit hat sich übrigens sein Gehalt im Vergleich zu 2013 verdoppelt.

Trotzdem ist Tim Cook, der 2011 Firmengründer Steve Jobs nachfolgte, nicht Bestverdiener bei Apple.

Angela Ahrendts, die davor CEO von Burberry war und nun Chefin der Retail-und Online-Stores bei Apple ist, verdiente dem Bericht nach 73 Millionen US-Dollar. Der Großteil davon wurde in Form von Aktien ausgezahlt.

Aus dem Screenshot geht hervor, welcher Manager wie viel bei Apple im Jahr 2014 verdient hat.

Weitere Top-Verdiener laut dem Bericht:

  • Luca Maestri, Apple-CFO: 14 Mio. US-Dollar
  • Peter Oppenheimer, ehemaliger CFO von Apple (seit September 2014 im Ruhestand): 4,5 Mio. US-Dollar
  • Eddy Cue, der für die Online Dienste verantwortlich ist: 24 Mio. US-Dollar
  • Jeff Williams, COO bei Apple (Vizepräsident des operativen Geschäfts): 24 Mio. US-Dollar

Aus dem Bericht geht ebenfalls hervor, wer im Jahr 2014 für Vorstands-Leistungen bezahlt wurde. In dieser Liste findet sich auch Al Gore wieder, ehemaliger US-Vizepräsident und Präsidentschaftskandidat. Er erhielt 316,481 US-Dollar.

© Apple Inc/ In diesem Screenshot sieht man, wer für Vorstandsleistungen im Jahr 2014 bezahlt wurde, aber nicht bei Apple beschäftigt ist.

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Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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