17.06.2020

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

Apple ist gleich doppelt im kartellrechtlichen Fokus der EU-Kommission - erstens wegen In-App-Käufen bei Diensten wir dem App Store, zweitens wegen Apple Pay.
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Apple, e-auto, i-car, Apple-Car, Apple-Auto, tesla
(c) Apple

Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit. Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten. Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

Beschwerden von Spotify & Co gegen Apple

Doch eins nach dem anderen: Das Thema App Store. Die Untersuchungen diesbezüglich betreffen vor allem die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission: Die Untersuchungen betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen.

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Die Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück, heißt es weiter. Spotify hatte diese Beschwerde am 11. März 2019 eingereicht.  Der nicht näher genannte E-Book- und Hörbuchhändler hatte seine Beschwerde am 5. März 2020 eingereicht.

Apples Rolle als „Torwächter“

„Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Torwächters“ eingenommen“, sagt dazu Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission: „Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert.“

Sie habe daher beschlossen, die Vereinbarkeit von Apples App-Store-Regeln mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu prüfen.

Diese zwei Beschränkungen werden geprüft

Konkret wird die Kommission die folgenden zwei Beschränkungen verstärkt unter die Lupe nehmen:

  1. Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 % auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
  2. Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Die Apple-Untersuchung zu Apple Pay

Zweitens hat die EU-.Kommission „eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt“. Sie prüft insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) „tap and go“ auf iPhones auf Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay, heißt es diesbezüglich in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Heikle Angelegenheit wegen Corona

Das Thema gewinnt vor allem an Brisanz, da wegen der Corona-Pandemie immer mehr Menschen kontaktlos, online und mobile zahlen anstatt mit Bargeld. Vestager: „Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion „tap and go“ nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit.“ Apple dürfe den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten, so Vestager weiter: „iese müssen weiterhin von einer besseren Auswahl, höherer Qualität, Innovation und wettbewerbsbestimmten Preisen profitieren können.“

Daher stelle man auch Apples Herangehensweoise in Bezug auf Apple Pay auf den Prüfstand. Im Rahmen der Untersuchung wird die Kommission auch die mutmaßlichen Beschränkungen des Zugangs zu Apple Pay unter die Lupe nehmen, die für bestimmte Konkurrenzprodukte auf iOS/iPadOS-Mobilgeräten bestehen sollen.

Die nächsten Schritte in der Apple-Untersuchung zum App Store
Die untersuchten Praktiken verstoßen möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und/oder die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV), heißt es seitens der Kommission.

Die Kommission wird diese  Untersuchungen vorrangig behandeln. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es allerdings keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

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Die Quivo-Geschäftsführer Christoph Glatzl und Georg Weiß | (c) Quivo
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Mit rund 55 Millionen Euro Schulden war die Insolvenz des von Katharina Schneider aufgebauten Unternehmens MediaShop im Februar eine der aufsehenerregenderen in diesem Jahr. Zunächst war die Zukunft der Marke ungewiss. Mit dem Unternehmer Christoph Bauer mit One Spot fand sich ein Käufer, der die Marke seit Anfang Juni weiterführte und neu aufstellte. Im Zuge dessen wird nun auch die Logistik am deutschen Markt umgestellt. Dieser ist mit rund der Hälfte der Gesamtumsätze der wichtigste Einzelmarkt des Unternehmens. In den drei Monaten nach dem Neustart Anfang Juni wurden dort nach Unternehmensangaben mit rund 60.000 Bestellungen mehr als vier Millionen Euro Umsatz erzielt.

Neuer Partner im Fulfillment ist das vom österreichischen Gründer-Duo Christoph Glatzl und Georg Weiß geführte Scaleup Quivo, das stark auf Automatisierung setzt. Dieses war 2022 aus der Fusion des Wiener Startup Logsta mit der deutschen Ancla hervorgegangen und hat seinen formellen Hauptsitz in Deutschland, seinen operativen Sitz aber in Wien. Vor etwa einem Jahr machte es mit einer großen Finanzierungsrunde auf sich aufmerksam, wie brutkasten berichtete.

Logistische Herausforderungen durch kurzfristige Peaks

Mit der Logistik-Umstellung von MediaShop in Deutschland werden nun rund 10.000 Paletten Ware vom bisherigen Zentrallager in Augsburg nach Frankfurt verlagert. Das ist aber nur die erste von vielen zu erwartenden logistischen Herausforderungen, will das Teleshopping-Unternehmen seine Präsenz am deutschen Markt doch noch stärker ausbauen. So steigerte man die TV-Einschaltungen in Deutschland seit dem Neustart von zwischenzeitlich nur drei Sendern auf zwölf. International stieg die Zahl der Sender seit dem Neustart von 16 in zwei Ländern auf 50 in fünf Ländern.

Das Geschäftsmodell von MediaShop stelle enorme Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität, sagt Quivo-CEO Weiß: „Bei MediaShop zeigt sich besonders deutlich, dass modernes Fulfillment weit mehr ist als Lagerfläche und Paketversand. Wenn innerhalb kurzer Zeit große Bestellmengen eingehen, müssen Technologie, Prozesse und Personal nahtlos zusammenspielen.“ Die Plattform verbinde unterschiedliche Systeme und automatisiere große Teile der Bestellabwicklung. „Gleichzeitig haben wir die Infrastruktur und die personellen Ressourcen, um auch kurzfristige Nachfragespitzen abzufangen. Genau für solche Wachstumsszenarien haben wir Quivo aufgebaut“, so der Gründer.

„Wir haben MediaShop in sehr kurzer Zeit neu aufgestellt und sind wieder auf Kurs. Dafür brauchen wir eine Logistik, die nicht nur unser heutiges Bestellvolumen zuverlässig bewältigt, sondern auch mit uns wachsen kann“, kommentiert der neue MediaShop-Inhaber und -Chef Christoph Bauer. „Mit Quivo haben wir einen Partner gefunden, der Technologie, operative Erfahrung und die notwendige Skalierbarkeit verbindet. Das ist für uns insbesondere in einem Geschäft entscheidend, in dem Nachfrage sehr kurzfristig entstehen kann.“

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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

  • Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit.
  • Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten.
  • Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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