17.06.2020

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

Apple ist gleich doppelt im kartellrechtlichen Fokus der EU-Kommission - erstens wegen In-App-Käufen bei Diensten wir dem App Store, zweitens wegen Apple Pay.
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Apple, e-auto, i-car, Apple-Car, Apple-Auto, tesla
(c) Apple

Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit. Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten. Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

Beschwerden von Spotify & Co gegen Apple

Doch eins nach dem anderen: Das Thema App Store. Die Untersuchungen diesbezüglich betreffen vor allem die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission: Die Untersuchungen betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen.

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Die Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück, heißt es weiter. Spotify hatte diese Beschwerde am 11. März 2019 eingereicht.  Der nicht näher genannte E-Book- und Hörbuchhändler hatte seine Beschwerde am 5. März 2020 eingereicht.

Apples Rolle als “Torwächter”

“Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Torwächters“ eingenommen”, sagt dazu Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission: “Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert.”

Sie habe daher beschlossen, die Vereinbarkeit von Apples App-Store-Regeln mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu prüfen.

Diese zwei Beschränkungen werden geprüft

Konkret wird die Kommission die folgenden zwei Beschränkungen verstärkt unter die Lupe nehmen:

  1. Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 % auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
  2. Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Die Apple-Untersuchung zu Apple Pay

Zweitens hat die EU-.Kommission “eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt”. Sie prüft insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) „tap and go“ auf iPhones auf Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay, heißt es diesbezüglich in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Heikle Angelegenheit wegen Corona

Das Thema gewinnt vor allem an Brisanz, da wegen der Corona-Pandemie immer mehr Menschen kontaktlos, online und mobile zahlen anstatt mit Bargeld. Vestager: “Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion „tap and go“ nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit.” Apple dürfe den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten, so Vestager weiter: “iese müssen weiterhin von einer besseren Auswahl, höherer Qualität, Innovation und wettbewerbsbestimmten Preisen profitieren können.”

Daher stelle man auch Apples Herangehensweoise in Bezug auf Apple Pay auf den Prüfstand. Im Rahmen der Untersuchung wird die Kommission auch die mutmaßlichen Beschränkungen des Zugangs zu Apple Pay unter die Lupe nehmen, die für bestimmte Konkurrenzprodukte auf iOS/iPadOS-Mobilgeräten bestehen sollen.

Die nächsten Schritte in der Apple-Untersuchung zum App Store
Die untersuchten Praktiken verstoßen möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und/oder die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV), heißt es seitens der Kommission.

Die Kommission wird diese  Untersuchungen vorrangig behandeln. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es allerdings keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

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Wiener Wärmepumpen-Startup ecop holt 8,5 Millionen Euro Finanzierung

Es will die Energiewende in der Industrie und darüber hinaus vorantreiben. Dafür erhielt es bereits reichlich Zuspruch - und nun auch eine Kapitalspritze in Millionenhöhe.
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(c) ecop

Es positioniert sich als Spezialist in der Entwicklung von “effizienten Hochtemperatur-Wärmepumpen für Industrie und Fernwärme”. Schlagzeilen schrieb es deshalb schon einige – auch Kapitalgeber sind an dem Modell des in Wien gegründeten Jungunternehmens ecop interessiert.

Mit Wärmerückgewinnung zur Energiewende

Trocknen, Destillieren oder Schmelzen sind tägliche Prozesse in der Industrie. Ohne die dazu notwendige Wärme wäre die Industrie nicht denkbar. Wärme macht nämlich über 70 Prozent des industriellen Energiebedarfs aus – brutkasten berichtete. Das Ganze wird dann verschwenderisch, wenn die durch Industrieprozesse entstandene Wärme nicht genutzt wird.

Diesem Problem nahm sich das Wiener Startup ecop an und entwickelte eine Lösung zur Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpen. Dabei wird die von der Industrie erzeugte Prozesswärme in den Produktionsprozess zurückgeführt. Damit kann man jene Wärme nutzen, die ansonsten ungenutzt in die Umgebung freigesetzt würde.

Flexibler Einsatz in Industrie

Seit seiner Gründung 2007 verfolgt ecop das Ziel, Rotationspumpen als Schlüssel zur Wärmerückgewinnung in der Industrie durchzusetzen. Das Startup hat dafür eine Technologie entwickelt, die es selbst als weltweit einzigartig bezeichnet.

2015 wurde der erste vollfunktionsfähige Prototyp fertiggestellt. Die Technologie basiert auf einem neuartigen thermodynamischen Kreislauf und ermöglicht eine effiziente Rückgewinnung und Wiederverwendung von Fabrikabwärme mit direkten Ausgangstemperaturen von bis zu 200 °C. Die Rotationsgeschwindigkeit könne jederzeit abgeändert werden, um sich an verschiedene Temperaturen der Wärmequellen anzupassen.

2.500 Tonnen CO2 pro Jahr gespart

Industrieunternehmen soll es dank ecop also möglich sein, ihren Einsatz von Erdgas und fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung erheblich reduzieren zu können. Konkret sollen Einsparungen von 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr möglich sein, heißt es von ecop.

“Unser Produkt ist eine revolutionäre Großwärmepumpe für die Industrie, die völlig neue Anwendungsfelder für die Verwertung von Abwärme schafft und als erste wirtschaftlich effektive Wärmepumpe für Temperaturen bis 150 Grad gilt”, sagte ecop-Gründer und Geschäftsführer Bernhard Adler gegenüber brutkasten im Jahr 2022.

3,9 Mio. im Sommer 2022 – nun frische 8,5 Mio. von EIC

Die Lösung fand auch von Seite einige Kapitalgeber Zuspruch. Mit einem Investment in Höhe von 3,9 Millionen Euro beteiligte sich im Sommer 2022 mit EIT InnoEnergy ein starker Partner am Unternehmen (brutkasten berichtete). Um die Skalierung zu managen, holte sich ecop die Wiener Beteilgungsgesellschaft epoona rund um Lothar Stadler und Werner Töpfl an Bord – beide zwei erfahren C-Level Manager aus der Industrie. Ziel war es damals, eine Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von zehn Millionen Euro abzuschließen.

Zwar nicht zehn, aber satte 8,5 Millionen Euro holte man sich nun vom EIC Accelerator, wie der Wärmepumpen-Spezialist am heutigen Freitag vermeldet. Der EIC Accelerator als Programm des European Innovation Council fördert DeepTech-Startups und Kleinunternehmen, die er in “einem hochkompetitiven Verfahren” auswählt.

EIC Accelerator förderte 68 von 347 Bewerbern

Direkte Zuschüsse werden in einer Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro vergeben, Kapitalbeteiligungen seien bis zu sechs Millionen Euro möglich. Nach eigenen Angaben erhält das DeepTech somit “die maximale Investitionssumme, um die Produktion seiner Rotations-Wärmepumpe zu skalieren”, heißt es per Aussendung.

Nach eigenen Angaben wurde ecop von der EIC Accelerator-Jury als eines der 969 Bewerber:innen zur Förderung ausgewählt. 347 Unternehmen kamen in die Interviewphase der Jury, 68 erhielten schließlich eine endgültige Finanzierungsrunde – darunter ecop. Insgesamt stellte das Investmentvehikel des European Innovation Council, der EIC-Fonds, eine Summe von 411 Millionen Euro zur verfügung, davon 165 Millionen in Form von direkten Zuschüssen und 245 Millionen in Form von Kapitalbeteiligungen.

Fabian Sacharowitz, seit April Co-CEO von ecop und früher Investment Director bei EIT InnoEnergy, äußert sich zur frischen Kapitalspritze wie folgt: „Das Innovations-Ökosystem der EU ist für uns eine wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung unserer Technologie. Mit der Finanzierung können wir die Entwicklung unseres neuen Rotordesigns abschließen und den nächsten Skalierungsschritt starten sowie unsere Technologie noch breiter in den Markt bringen. Unternehmen und Kommunen können so bezahlbare CO2-freie Wärme erzeugen und ihre Betriebe nachhaltig versorgen.”

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AI Summaries

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

  • Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit.
  • Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten.
  • Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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