31.10.2022

App-Business: Fünf Mythen und ihre Auflösung

Apps bieten für Startups, KMU und Einzelunternehmer:innen große Geschäftschancen – auch im kleinen Stil. Das meint Paul Dyrek, CEO von deineseite.at und entlarvt die oft fatalen und teuren Irrtümer im App-Business.
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Apps, Mythen über Apps, wie mit App Geld verdienen, wie mit Apps Geld verdienen
(c) DeineSeite.at - Paul Dyrek, CEO der App-Entwicklungs-Agentur und des Startup-Accelerators deineseite.at

Sie helfen uns beim Aufwachen, beim Kochen, bei ToDos, bei der Freizeitplanung, bei Fitness, beim Steuern von Smart Home und bei Finanzen: Die App ist aus dem Alltag längst nicht mehr wegzudenken.

App-Downloads 2021: 140 Milliarden Mal

Im Jahr 2021 wurden weltweit rund 140 Milliarden Apps heruntergeladen. (2019: 120 Mrd. Downloads). Der durch Apps generierte Umsatz stieg im Jahr 2021 global um 20 Prozent auf 135 Milliarden US-Dollar.

Mit Apps verbinden viele Unicorns mit millionenschweren Exits. Laut Paul Dyrek, Gründer und CEO der App-Entwicklungs- und Digitalagentur deineseite.at, bieten jedoch Apps gerade für kleine Unternehmen, Startups und sogar für EPUs enormes Potenzial.

Der Founder berät gemeinsam mit seinem Team diese Zielgruppen bei der App-Umsetzung und ist auch als Business Angel und Erstinvestor tätig.

„Immer wieder kommen Leute mit Ideen zu Apps zu mir – manches ist sinnlos oder nicht unternehmerisch gedacht“, sagt er. Und weiß mit seiner Erfahrung, dass sich um das App-Business einige Mythen und Irrtümer ranken, mit denen er aufräumen will.

Mythos 1: Für eine App brauchst du einen Groß-Investor

Viele Apps stammen von kleineren Entwicklerstudios oder kleinen Unternehmen – und die seltensten davon seien mit millionenschweren Investments gesegnet. Paul Dyrek hat eine Studie unter seinen rund 250 App-Kund:innen durchgeführt.

Die Ergebnisse: Nur fünf Prozent haben einen Investor an Bord. Im Schnitt setzen jene, die vor zwei Jahren mit ihrer App gestartet haben, 9.255 Euro im Monat um, Apps mit Start vor drei Jahren liegen bei 17.950 Euro Monatsumsatz.

Die Kosten für die App-Entwicklung betragen im Schnitt 30.000 Euro, aber: „Spätestens nach zwölf Monaten haben sich die Kosten amortisiert. Wir hatten auch schon Kund:innen mit nur 7.000 Euro Kosten“, sagt Dyrek.

Groß-Investoren würden oft Millionen in vielversprechende App-Startups stecken – vor allem in ein globales Rollout und Marketing, weiß er.

Und sagt: „Diesen Return on Investment müssen die Startups erst erwirtschaften – das erzeugt viel Druck. Gleichzeitig geben sie Unternehmensanteile und Entscheidungsmacht an Investoren ab. Aber, man benötigt kein Mega-Investment, sondern vor allem ein fundiertes Geschäftsmodell.“

Dyrek selbst investiert bis zu 50.000 Euro in seine App-Kunden, wenn die Geschäftsidee lohnend scheint. „Wir prüfen jede App-Idee auf Herz und Nieren und entwickeln mit unseren Kund:innen das passende Geschäftsmodell dazu – das kann auch von der Ursprungsidee abweichen“, sagt er.

Mythos 2: Eine App ist ein Geschäftsmodell

Laut Dyrek herrscht hier Verwechslungsgefahr: „Eine App allein ist noch kein Geschäftsmodell, sondern hat das Potenzial, eines zu werden“, sagt er. „Unser Smartphone ist inzwischen längst ein erweiterter Körperteil, eine App muss sich also intuitiv und natürlich in den Lebensalltag einfügen“,

Ansätze zur Umsatzgenerierung gebe es verschiedene. Über die End-User selbst lasse sich eher kein Geld verdienen, meint er.

„Wir wurden so sozialisiert, dass Apps prinzipiell kostenlos sind“, weiß der App-Experte und favorisiert prinzipiell das Freemium-Modell, also eine kostenlose App mit In-App Käufen: „Zusätzlicher Umsatz kann über Sponsoren und Kooperationspartner etwa via Affiliate-Marketing kommen.“

Mythos 3: Eine App rentiert sich erst mit Millionen User:innen

Sofort mehrere Sprachen und ein internationales Rollout? Das sei Dyrek nach anfangs nicht nötig. „Viele Apps bauen künstliche User-Blasen auf – mit Millionen Usern, die gar keinen Bedarf haben und bald wieder abspringen. Das sind Riesensterne, die rasch verglühen. Dann hat man womöglich sehr viel Geld in Personal und Standorte investiert“, so der studierte Astrophysiker.

Er ergänzt: „Apps beziehen sich meist auf bestimmte Communities – und die findet man immer auch regional. Es ist oft besser, mit einer Region zu starten und nach und nach auf andere auszuweiten, als zu breit zu streuen“, rät er. „Auch Apps, die Nischen-Interessen bedienen, können sehr lohnend sein. Dann bringt man es zwar nur auf wenige hundert oder tausend User, aber immerhin auch auf mehrere tausend Euro Umsatz im Monat mit nur wenigen Stunden Aufwand – das ist für Einzelunternehmer:innen besonders spannend.“

Mythos 4: Für den Start braucht man eine klare Zielgruppe

Zu Dyrek würden auch angehende Startups kommen, die das gegenteilige Problem haben: Statt auf die globale Masse zu setzen, würden sie ihre Zielgruppe zu eng fassen. Er rät dazu, die App am Markt früh zu testen und die Zielgruppe nach und nach zu adaptieren.

„Die ideale Zielgruppe kristallisiert sich in der Regel im Laufe des ersten Jahres heraus“, weiß er.

Mythos 5: Für den Start brauchst du ein Team

Allen Einzelunternehmer:innen, die glauben, dass sie erstmal in ein Team investieren müssten, gibt Paul Dyrek Entwarnung. Die Wartung der App kann man an das Entwicklerteam auslagern. Ansonsten sei nicht viel Aufwand vonnöten.

„Ich rate dazu, sich punktuell Freelancer für Marketingzwecke zu suchen, aber auch viel über Kooperationspartner abzuwickeln“, sagt Dyrek. Darum, so der App-Experte abschließend, seien besonders Nischen-Apps spannende Einkommensquellen für Einzelunternehmer:innen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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