15.06.2019

APEX Digital Health: Neuer 50 Mio. Euro-HealthTech-Fonds

Die Beteiligungsgesellschaft APEX Ventures mit Sitz in Wien und Frankfurt will für den neuen HealthTech-Fonds APEX Digital Health bis kommendes Jahr 50 Millionen Euro aufstellen. Wir sprachen mit dem hauptverantwortlichen APEX-Partner Gordon Euller über die Details.
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APEX Ventures: Gordon Euller ist hauptverantwortlich für den neuen Fonds APEX Digital Health
Gordon Euller ist hauptverantwortlich für den Fonds APEX Digital Health. (c) interfoto 2019

Im Herbst 2017 hatte APEX Ventures das Closing seines ersten Fonds APEX One verkünden können. Rund zehn Millionen Euro hatte man damals für Early Stage DeepTech-Investments aufgestellt. Im Final Closing wurden es 16 Millionen Euro. Am Austrian Health Forum präsentierte die Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Wien und Frankfurt nun ihr nächstes Großprojekt. Für den neuen Seed-Fonds APEX Digital Health will man bis kommendes Jahr 50 Millionen Euro einsammeln. Investiert werden soll damit, wie der Name nahelegt, in HealthTech-Startups. Wie auch beim ersten Fonds spezialisiert man sich dabei auf DeepTech-Lösungen in der Frühphase.

+++ Österreicher haben noch wenig Vertrauen in HealthTech +++

Fokus auf DACH-Raum bei Raising und Investments

Der Löwenanteil des Kapitals für APEX Digital Health soll von institutionellen Investoren, etwa Vorsorgekassen – vorrangig aus dem DACH-Raum – kommen, verrät der für den neuen Fonds hauptverantwortliche APEX-Partner Gordon Euller im Gespräch mit dem brutkasten. „Insgesamt soll es aber eine Investorenmischung werden, bei der auch finanzkräftige Einzelinvestoren dabei sind“, sagt Euller. Auf den DACH-Raum sowie auf den CEE-Raum will man später auch beim Startup-Scouting fokussieren. „Den Lead werden wir nur dort übernehmen. Strategisch co-investieren werden wir aber auch im Rest Europas, in den USA und in Israel“, erklärt der APEX-Partner.

Gordon Euller im Video-Talk zum neuen Fonds:

Live mit Gordon Euller, Partner Digital Health bei APEX Ventures, über den neuen 50 Mio. Euro MedTech-Fonds:

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. Juni 2019

APEX Digital Health: Ticket-Größen zwischen 300.000 und 600.000 Euro

Die Ticket-Größe soll dabei zwischen 300.000 und 600.000 Euro liegen. „Für Folgerunden werden wir aber immer mindestens doppelt so viel zurücklegen“, sagt Euller. Bevorzugt will man co-investieren. Dabei zeigt Euller sich auch offen für die Zusammenarbeit mit anderen heimischen HealthTech-Investmentvehikeln, etwa mit Uniqa Ventures oder dem kürzlich angekündigten Digital Health-Fonds von Lucanus Polagnoli, Michael Ströck, der auch von Hansi Hansmann unterstützt wird. „Wir haben gute Kontakte zu den anderen Playern. Generell sehen wir das Venture Capital-Geschäft als sehr kollaborativ“, sagt der APEX-Partner.

Gordon Euller: Radiologe, Berater und Serial Entrepreneur

Unterstützen soll APEX Digital Health die Portfolio-Startups übrigens nicht nur mit Kapital. „Wir wollen auch als Company Builder agieren und dabei unser Know-how und unser Netzwerk mit Playern aus der Branche einbringen. Natürlich geht es auch darum, die Struktur der Startups fit für Folgerunden zu machen“, sagt Euller. Als Facharzt für Radiologie, ehemaliger McKinsey-Healthcare-Berater und zweifacher Gründer bringt der APEX-Partner selbst einen beachtlichen Kompetenz-Mix ein.

Schon zwei HealthTech-Startups APEX-Porfolio

Bereits mit APEX One hatte man in zwei HealthTech-Startups – beide aus Wien – investiert. ImageBiopsy Lab unterstützt mit seiner KI-Lösung Ärzte bei orthopädisch-radiologischen Diagnosen. contextflow erleichtert mit Hilfe einer Suchmaschine für 3D-CT Scan Bilder und Deep Learning die Arbeit von Radiologen. Die beiden APEX-Portfolio-Startups liegen damit direkt im medizinischen Fachbereich von Euller.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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