14.11.2024
PHOTOVOLTAIK

Anywhere.Solar: Salzburger Startup launcht neue PV-Carports für LKWs und Busse

Das Salzburger PV-Startup Anywhere.Solar präsentiert ein neues Produkt in seinem Portfolio: Voltwings Trucks & Busses.
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CEO Martin Lublasser und CTO Stephan Perrer (c) Anywhere.Solar

Anywhere.Solar bietet Photovoltaik-Überdachungen für Parkplätze. Dabei setzen die beiden Salzburger Gründer Martin Lublasser und Stephan Perrer auf die Nutzung bereits versiegelter Flächen zur Solarstromgewinnung. So will das Startup einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten.

Nur ein Jahr nach der Gründung expandierte das Startup bereits in die USA und nach Deutschland – brutkasten berichtete. Nun präsentiert Anywhere.Solar seine neueste Produktlinie: Voltwings Trucks & Busses.

Anywhere.Solar nutzt versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom

Das neueste Produkt von Anywhere.Solar bietet eine modular aufgebaute Überdachungslösung mit Photovoltaik, die speziell auf die Anforderungen großer Fahrzeuge wie LKWs und Busse zugeschnitten ist. Mit einer Einfahrtshöhe von viereinhalb Metern nutzt das Startup versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom und schützt gleichzeitig Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. In Kombination mit Ladetechnik soll die Anlage es ermöglichen, zunehmend elektrifizierte Nutzfahrzeuge direkt vor Ort mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen.

Die erste Voltwings Trucks & Busses-Anlage wurde bereits im Oktober in Oberösterreich realisiert. Die 30 Meter lange Überdachung dient hier als Schutz für die Ladestationen von E-Bussen. Ein weiteres Projekt wurde im Salzburger Lungau umgesetzt. Hier gibt es die Möglichkeit, Privat-Fahrzeuge zu laden und vor Witterungen zu schützen.

Neues Voltwings-System fokussiert sich auf modularen Aufbau

Die Modelle von Anywhere.Solar sind als Baukastensystem konzipiert und lassen sich daher flexibel an unterschiedliche Parkplatzflächen anpassen. Besonders soll sich das Voltwings-System durch seinen modularen Aufbau auszeichnen. So soll es den typischen Planungsaufwand bei PV-Carports deutlich verringern und eine schnelle Montage ermöglichen, so CEO Lublasser. „Wir haben im Endeffekt ein optimiertes Serienprodukt entwickelt, dass in der Umsetzung so flexibel ist wie eine Individuallösung. Diese Flexibilität ist absolut neu im Bereich der Fahrzeugüberdachungen“, ergänzt CTO Perrer.

Zusätzlich soll das Voltwings-System auch die Kosten für Planung und Installation senken. Mit diesem neuen Produkt möchte Anywhere.Solar die Energiewende „einfach und effizient vorantreiben“.

Gründer wollen „Beitrag zur Energiewende“ leisten

Neben der Einführung ihrer neuen Produktreihe verkündete das PV-Startup auch seinen Erfolg beim Gewinn-Jungunternehmer:in-Award, wo es den zweiten Platz erreichte. Perrer freut sich über die Auszeichnung: „Das ist eine sehr schöne Auszeichnung, die uns auch sehr stolz macht und aufzeigt, dass wir mit unserer Lösung auf dem richtigen Weg sind“.

Anywhere.Solar wurde Anfang 2022 von den Salzburgern Martin Lublasser und Stephan Perrer gegründet. Gemeinsam verfolge man die Vision einer Welt, „in der nachhaltige Energie nahtlos in die Lebensräume der Zukunft integriert“ wird, heißt es von den Gründern. Parkplätze und Verkehrsinfrastrukturen würden ein großes Potenzial haben, mit Photovoltaik-Lösungen einen „entscheidenden Beitrag zur Energiewende zu leisten“, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Auch für die Zukunft bleibt ihr Ziel klar: Anywhere.Solar will Solarenergie überall verfügbar machen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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