03.02.2026
PERSONALIE

Anyline: Christoph Braunsberger neuer CEO – Co-Founder Kinigadner nun CRO

Das Wiener KI-Scaleup Anyline setzt nach seiner strategischen Neuausrichtung im Mai 2025 den nächsten Schritt: Mit sofortiger Wirkung übernimmt Christoph Braunsberger die Rolle des CEO.
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Anyline
(c) Anyline - Christoph Braunsberger.

Das Wiener KI-Scaleup Anyline kündigte im Mai 2025 eine umfassende strategische Neuausrichtung an – brutkasten berichtete. Rund 30 bis 40 Prozent der Mitarbeiter:innen verließen damals das Unternehmen. Am Montag gab es die Ernennung von Christoph Braunsberger zum Chief Executive Officer (CEO) mit sofortiger Wirkung bekannt.

Anyline mit strategischem Wendepunkt

Dieser Führungswechsel markiere einen strategischen Wendepunkt: „Anyline baut auf jahrelangen erfolgreichen Implementierungen in den Bereichen Logistik, Fertigung, Einzelhandel und im öffentlichen Sektor auf, wobei die Automobilbranche mit außergewöhnlicher kommerzieller Dynamik und beschleunigter Akzeptanz in Unternehmen einen zentralen Wachstumsfaktor darstellt“, heißt es per Aussendung.

Braunsberger folgt damit auf Lukas Kinigadner, Mitbegründer von Anyline, der in die Rolle des Chief Revenue Officer (CRO) wechselt. In dieser Funktion soll sich Kinigadner auf die weltweite Umsatzgenerierung, den Ausbau des Kundenstamms und strategische Partnerschaften konzentrieren, da die Nachfrage nach Anylines KI-basierten Inspektions- und Datenerfassungslösungen in zahlreichen Branchen weiter steige.

„Kurs Richtung Wachstum“

„Dieser Führungswechsel spiegelt den aktuellen Stand von Anyline wider“, sagte Kinigadner. „Unsere KI-Plattform hat in verschiedenen Branchen einen klaren Product-Market-Fit erreicht, mit einer starken und sich beschleunigenden Dynamik im Automobilsektor. Das Unternehmen befindet sich auf einem klaren Kurs in Richtung profitables Wachstum. Christoph ist der richtige CEO für diese Phase, und ich freue mich darauf, mich voll und ganz auf den Umsatz, Partnerschaften und den Erfolg unserer Kunden zu konzentrieren.“

Braunsberger kam 2019 als Chief Financial Officer und Geschäftsführer zu Anyline, wo er am Aufbau der operativen und organisatorischen Grundlagen für die internationale Skalierung des Unternehmens beteiligt war. Er spielte eine Schlüsselrolle bei der US-Expansion von Anyline, leitete mehrere Finanzierungsrunden und stärkte als Präsident von Anyline Inc. die Präsenz des Unternehmens auf dem nordamerikanischen Markt.

Anyline: „AI-First“ weiter ausbauen

Mit seinem Hintergrund in den Bereichen Investmentbanking, Strategieberatung und Finanzen, zuletzt bei PwC, bringt er Expertise in den Bereichen Umsetzung, Governance und Skalierung von Technologieunternehmen in schnellen Wachstumsphasen mit.

Unter der neuen Führungsstruktur möchte Anyline sein „AI-First“-Betriebsmodell weiter ausgestalten, während man die Einführung seiner Lösungen bei globalen Unternehmenskunden und in verschiedenen Branchen beschleunige.

100 Millionen Reifenscans

Anyline hat mittlerweile eigenen Angaben nach die Marke von 100 Millionen Reifenscans weltweit überschritten und damit seine Computer-Vision-Technologie im industriellen Maßstab validiert. Auf diesem Fundament aufbauend sei die Plattform des Unternehmens für ein breites Spektrum an visuellen Inspektions- und Datenerfassungs-Anwendungsfällen bei Unternehmenskunden direkt einsetzbar.

„Die KI von Anyline liefert bereits heute reale Ergebnisse in großem Maßstab“, sagt Braunsberger. „Mein Fokus liegt darauf, diese Dynamik zu nutzen – unser Betriebsmodell zu stärken, effizient zu skalieren und die Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern zu vertiefen, während sich die weltweite KI-Adaption beschleunigt.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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