23.05.2019

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

Seit dem vergangenen Sommer beschäftigt sich die Deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin verstärkt mit der Challenger-Bank N26. Nun wurde mit einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung ein "außergewöhnlicher" Schritt gesetzt.
/artikel/anordnung-bafin-n26
BaFin erhöht mit öffentlicher Anordnung Druck auf N26
Screenshot: N26 Co-Founder und CEO Valentin Stalf

Eine „Truppe von zehn bis zwölf Leuten“ der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin soll es laut Insidern gewesen sein, die im Sommer vergangenen Jahres in der Berliner Zentrale von N26 zu einer Sonderprüfung anrückte – das berichtet finanz-szene.de. Die Aktion wurde im April diesen Jahres publik und sorgte für entsprechende Aufregung rund um die von den zwei Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Challenger-Bank. Damals versicherte N26, auch gegenüber dem brutkasten, dass man die Ergebnisse der Kontrolle sehr ernst nehme und die Verbesserungsvorschläge so schnell wie möglich umsetzen wolle.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

„Außergewöhnliche“ Maßnahme der BaFin

Der BaFin geht es aber offenbar nicht schnell genug. Sie griff nun zu einer Maßnahme, die in deutschen Medien als „außergewöhnlich“ bezeichnet wird: einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung (hier im Original). So eine erfolge erst, wenn festgestellte Mängel nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beseitigt wurden, heißt es etwa in der Süddeutschen Zeitung zur Erklärung. Die Anordnung trägt den Titel „N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ und enthält eine Reihe verpflichtend umzusetzender Maßnahmen.

„Rückstände im EDV-Monitoring“

Unter anderem muss N26 demnach „angemessene interne Sicherungsmaßnahmen“ ergreifen und „allgemeine Sorgfaltspflichten“ einhalten. Zudem seien „Rückstände im EDV-Monitoring“ abzuarbeiten, man müsse Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und habe „eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden“ neu zu identifizieren. Außerdem muss N26 „eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung“ sicherstellen, um die geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten zu können.

N26: „nehmen diese Anordnung sehr ernst“

Von N26 heißt es auf Anfrage des brutkasten in einem Statement unter anderem: „Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst und haben schon im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung eng mit der BaFin abgestimmt. Unabhängig davon hat unser Team zur Bekämpfung von Geldwäsche bereits seit längerer Zeit Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung von Finanzkriminalität ergriffen. Deswegen sind wir uns sicher, dass wir alle Vorgaben noch vor der von der BaFin vorgegebenen Frist umsetzen werden“.

Umsetzung erster Maßnahmen „bis Ende nächster Woche“

Mit welchem Datum die besagten Fristen angesetzt wurden, geht weder bei der BaFin, noch bei N26 hervor. Die Challenger-Bank scheint aber einen straffen Zeitplan zu verfolgen, wie aus dem Statement hervorgeht: „Wir arbeiten mit Hochdruck sämtliche noch unbearbeitete Fälle von Transaktionen ab, die von unseren Systemen als unregelmäßig oder auffällig identifiziert wurden. Derzeit haben wir bereits rund 90 Prozent dieser ausstehenden Fälle bearbeitet und werden alle noch offenen Fälle bis Ende nächster Woche finalisieren“. Das Personal wolle man insgesamt bis Ende diesen Jahres um weitere 50 Prozent aufstocken. Besonders stark soll auch weiterhin das Team zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität wachsen.

Medien-Echo: „Bloßstellung“ und „öffentlicher Pranger“

Offen bleibt im N26-Statement freilich, warum es überhaupt so weit gekommen ist. Medial scheint die Lage eindeutig. Die Süddeutsche Zeitung geht so weit, mit „Behörden verlieren die Geduld – und stellen N26 bloß“ zu titeln. Und auch finanz-szene.de geht hart mit N26 ins Gericht: „BaFin stellt Fintech-Bank N26 öffentlich an den Pranger“. Doch auch wenn die Maßnahme Seltenheitswert hat, ist die Challenger-Bank damit nicht ganz alleine. Im vergangenen September erging es etwa der Deutschen Bank auch so – aus sehr ähnlichen Gründen.

Valentin Stalf im Video-Talk im April 2019:

Live-Talk mit Valentin Stalf und Georg Hauer von N26

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26, und Georg Hauer, der General Manager für Österreich über den geplanten Tech Hub am Standort Wien mit 300 Mitarbeitern sowie über die aktuellen Themen rund um die letzten Ereignisse.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 23. April 2019

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
10.09.2026

Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
/artikel/kommission-schlaegt-neues-europaeisches-innovationsgesetz-vor-das-sind-die-eckpunkte
10.09.2026

Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
/artikel/kommission-schlaegt-neues-europaeisches-innovationsgesetz-vor-das-sind-die-eckpunkte
European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26