23.05.2019

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

Seit dem vergangenen Sommer beschäftigt sich die Deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin verstärkt mit der Challenger-Bank N26. Nun wurde mit einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung ein "außergewöhnlicher" Schritt gesetzt.
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BaFin erhöht mit öffentlicher Anordnung Druck auf N26
Screenshot: N26 Co-Founder und CEO Valentin Stalf

Eine „Truppe von zehn bis zwölf Leuten“ der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin soll es laut Insidern gewesen sein, die im Sommer vergangenen Jahres in der Berliner Zentrale von N26 zu einer Sonderprüfung anrückte – das berichtet finanz-szene.de. Die Aktion wurde im April diesen Jahres publik und sorgte für entsprechende Aufregung rund um die von den zwei Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Challenger-Bank. Damals versicherte N26, auch gegenüber dem brutkasten, dass man die Ergebnisse der Kontrolle sehr ernst nehme und die Verbesserungsvorschläge so schnell wie möglich umsetzen wolle.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

„Außergewöhnliche“ Maßnahme der BaFin

Der BaFin geht es aber offenbar nicht schnell genug. Sie griff nun zu einer Maßnahme, die in deutschen Medien als „außergewöhnlich“ bezeichnet wird: einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung (hier im Original). So eine erfolge erst, wenn festgestellte Mängel nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beseitigt wurden, heißt es etwa in der Süddeutschen Zeitung zur Erklärung. Die Anordnung trägt den Titel „N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ und enthält eine Reihe verpflichtend umzusetzender Maßnahmen.

„Rückstände im EDV-Monitoring“

Unter anderem muss N26 demnach „angemessene interne Sicherungsmaßnahmen“ ergreifen und „allgemeine Sorgfaltspflichten“ einhalten. Zudem seien „Rückstände im EDV-Monitoring“ abzuarbeiten, man müsse Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und habe „eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden“ neu zu identifizieren. Außerdem muss N26 „eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung“ sicherstellen, um die geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten zu können.

N26: „nehmen diese Anordnung sehr ernst“

Von N26 heißt es auf Anfrage des brutkasten in einem Statement unter anderem: „Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst und haben schon im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung eng mit der BaFin abgestimmt. Unabhängig davon hat unser Team zur Bekämpfung von Geldwäsche bereits seit längerer Zeit Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung von Finanzkriminalität ergriffen. Deswegen sind wir uns sicher, dass wir alle Vorgaben noch vor der von der BaFin vorgegebenen Frist umsetzen werden“.

Umsetzung erster Maßnahmen „bis Ende nächster Woche“

Mit welchem Datum die besagten Fristen angesetzt wurden, geht weder bei der BaFin, noch bei N26 hervor. Die Challenger-Bank scheint aber einen straffen Zeitplan zu verfolgen, wie aus dem Statement hervorgeht: „Wir arbeiten mit Hochdruck sämtliche noch unbearbeitete Fälle von Transaktionen ab, die von unseren Systemen als unregelmäßig oder auffällig identifiziert wurden. Derzeit haben wir bereits rund 90 Prozent dieser ausstehenden Fälle bearbeitet und werden alle noch offenen Fälle bis Ende nächster Woche finalisieren“. Das Personal wolle man insgesamt bis Ende diesen Jahres um weitere 50 Prozent aufstocken. Besonders stark soll auch weiterhin das Team zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität wachsen.

Medien-Echo: „Bloßstellung“ und „öffentlicher Pranger“

Offen bleibt im N26-Statement freilich, warum es überhaupt so weit gekommen ist. Medial scheint die Lage eindeutig. Die Süddeutsche Zeitung geht so weit, mit „Behörden verlieren die Geduld – und stellen N26 bloß“ zu titeln. Und auch finanz-szene.de geht hart mit N26 ins Gericht: „BaFin stellt Fintech-Bank N26 öffentlich an den Pranger“. Doch auch wenn die Maßnahme Seltenheitswert hat, ist die Challenger-Bank damit nicht ganz alleine. Im vergangenen September erging es etwa der Deutschen Bank auch so – aus sehr ähnlichen Gründen.

Valentin Stalf im Video-Talk im April 2019:

Live-Talk mit Valentin Stalf und Georg Hauer von N26

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26, und Georg Hauer, der General Manager für Österreich über den geplanten Tech Hub am Standort Wien mit 300 Mitarbeitern sowie über die aktuellen Themen rund um die letzten Ereignisse.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 23. April 2019

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Mistral.
© LinkedIn/Canva - Arthur Mensch, Co-Founder und CEO Mistral AI.

Drei Milliarden Euro. Das ist die Summe, die der französische Anthropic- und OpenAI-Herausforderer Mistral in seiner heute verkündeten Series-D-Finanzierungsrunde aufnahm. Es ist die größte VC-Runde für ein Tech-Unternehmen in der europäischen Geschichte – und das für ein gerade einmal drei Jahre altes Unternehmen.

Den Lead in der Runde übernahm mit Samsung – wenig überraschend – ein außereuropäischer Player. Dazu kommen große US-Investoren wie PSG Equity als Co-Lead, a16z und Nvidia, aber auch eine ganze Reihe europäischer Kapitalgeber, darunter der Scaleup Europe Fund der schwedischen EQT als weiterer Co-Lead.

Keine normalen Umstände

Drei Milliarden Euro. Eine Bewertung von 21 Milliarden Euro. Das sollte unter normalen Umständen ein Garant für den großen Durchbruch sein. Zum Vergleich: Meta (damals Facebook) genügten vor seinem Börsengang insgesamt 2,27 Milliarden US-Dollar VC-Kapital, um sich im Social-Media-Wettlauf klar an die Spitze zu setzen und zum Tech-Giganten zu werden.

Doch die Umstände sind nicht normal. Der KI-Wettlauf hat die Volumina an VC-Kapital vor allem in den USA auf ein nie dagewesenes Level gehievt. Anthropic, das Unternehmen hinter Claude, hat allein in seiner Series-H-Runde im Mai dieses Jahres 65 Milliarden US-Dollar aufgenommen und steht bei einer Bewertung von 965 Milliarden Dollar. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, hat diesen März in seiner Finanzierungsrunde sogar 122 Milliarden US-Dollar eingesammelt und steht bei einer Bewertung von 852 Milliarden Dollar.

Beim insgesamt aufgenommenen Kapital steht Mistral (ca. 6 Mrd. Euro inklusive Kredite) in einem Verhältnis von etwa 1:19 zu Anthropic (mindestens 130 Mrd. US-Dollar) und 1:26 zu OpenAI (mindestens 180 Mrd. US-Dollar). Das wird im beinharten internationalen Tech-Wettlauf vermutlich nicht ausreichen.

Digitale Souveränität als Verkaufsargument

Und das weiß man auch beim französischen Scaleup. Der größte Trumpf, den es in der Hand hat, ist, dass es aus Europa kommt. Punkten kann das Unternehmen vor allem bei den Themen Digitale Souveränität und Datensicherheit. Und das wiederum sind Fragen, die im B2B- und vor allem im öffentlichen Bereich deutlich schwerer wiegen als im B2C-Bereich, den aktuell Anthropic, OpenAI und Google dominieren.

„Während der ersten Welle der generativen KI lautete die zentrale Frage: Wer kann das leistungsstärkste Modell entwickeln? Unternehmen und Regierungen stellen sich nun eine andere Frage: „Wie können sie die Leistungsfähigkeit der KI für ihre geschäftskritischen Anforderungen nutzen, ohne die Kontrolle über die Infrastruktur und den Informationskreislauf abzugeben?“, heißt es von Mistral in der Presseaussendung zur aktuellen Kapitalrunde.

Die Frage will man freilich mit dem eigenen Produkt beantworten. „Die Nachfrage nach dieser Kombination aus Leistung, Kontrolle, Auswahlmöglichkeiten und Unabhängigkeit nimmt weltweit zu“, ist man sich sicher. Und Mistral sei das weltweit einzige KI-Unternehmen, das den gesamten Stack entwickle, der dafür erforderlich ist: „Open-Weight-Modelle, die Infrastruktur und die Rechenkapazität, auf der sie laufen, und die Produkte, mit denen sie in den Unternehmen wirksam werden“.

Ausstehender Beweis

Dass diese Argumente angesichts des europäischen Diskurses durchaus valide sind, liegt auf der Hand. Ob die Rechnung am Ende auch betriebswirtschaftlich aufgeht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Mistral bekommt durch die Mega-Runde genug Luft, um sich innerhalb Europas weiterhin im öffentlichen und im Unternehmenssegment zu etablieren. Doch dass das ausreicht, um das eingesetzte Kapital (mehrfach) zurückzuspielen, muss erst bewiesen werden.

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