23.05.2019

„Außergewöhnliche Maßnahme“: Finanzaufsicht BaFin erhöht Druck auf N26

Seit dem vergangenen Sommer beschäftigt sich die Deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin verstärkt mit der Challenger-Bank N26. Nun wurde mit einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung ein "außergewöhnlicher" Schritt gesetzt.
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BaFin erhöht mit öffentlicher Anordnung Druck auf N26
Screenshot: N26 Co-Founder und CEO Valentin Stalf

Eine „Truppe von zehn bis zwölf Leuten“ der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin soll es laut Insidern gewesen sein, die im Sommer vergangenen Jahres in der Berliner Zentrale von N26 zu einer Sonderprüfung anrückte – das berichtet finanz-szene.de. Die Aktion wurde im April diesen Jahres publik und sorgte für entsprechende Aufregung rund um die von den zwei Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Challenger-Bank. Damals versicherte N26, auch gegenüber dem brutkasten, dass man die Ergebnisse der Kontrolle sehr ernst nehme und die Verbesserungsvorschläge so schnell wie möglich umsetzen wolle.

+++ Fokus-Channel: FinTech +++

„Außergewöhnliche“ Maßnahme der BaFin

Der BaFin geht es aber offenbar nicht schnell genug. Sie griff nun zu einer Maßnahme, die in deutschen Medien als „außergewöhnlich“ bezeichnet wird: einer veröffentlichungspflichtigen Anordnung (hier im Original). So eine erfolge erst, wenn festgestellte Mängel nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums beseitigt wurden, heißt es etwa in der Süddeutschen Zeitung zur Erklärung. Die Anordnung trägt den Titel „N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ und enthält eine Reihe verpflichtend umzusetzender Maßnahmen.

„Rückstände im EDV-Monitoring“

Unter anderem muss N26 demnach „angemessene interne Sicherungsmaßnahmen“ ergreifen und „allgemeine Sorgfaltspflichten“ einhalten. Zudem seien „Rückstände im EDV-Monitoring“ abzuarbeiten, man müsse Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und habe „eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden“ neu zu identifizieren. Außerdem muss N26 „eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung“ sicherstellen, um die geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten zu können.

N26: „nehmen diese Anordnung sehr ernst“

Von N26 heißt es auf Anfrage des brutkasten in einem Statement unter anderem: „Wir nehmen diese Anordnung sehr ernst und haben schon im Vorfeld die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung eng mit der BaFin abgestimmt. Unabhängig davon hat unser Team zur Bekämpfung von Geldwäsche bereits seit längerer Zeit Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung von Finanzkriminalität ergriffen. Deswegen sind wir uns sicher, dass wir alle Vorgaben noch vor der von der BaFin vorgegebenen Frist umsetzen werden“.

Umsetzung erster Maßnahmen „bis Ende nächster Woche“

Mit welchem Datum die besagten Fristen angesetzt wurden, geht weder bei der BaFin, noch bei N26 hervor. Die Challenger-Bank scheint aber einen straffen Zeitplan zu verfolgen, wie aus dem Statement hervorgeht: „Wir arbeiten mit Hochdruck sämtliche noch unbearbeitete Fälle von Transaktionen ab, die von unseren Systemen als unregelmäßig oder auffällig identifiziert wurden. Derzeit haben wir bereits rund 90 Prozent dieser ausstehenden Fälle bearbeitet und werden alle noch offenen Fälle bis Ende nächster Woche finalisieren“. Das Personal wolle man insgesamt bis Ende diesen Jahres um weitere 50 Prozent aufstocken. Besonders stark soll auch weiterhin das Team zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität wachsen.

Medien-Echo: „Bloßstellung“ und „öffentlicher Pranger“

Offen bleibt im N26-Statement freilich, warum es überhaupt so weit gekommen ist. Medial scheint die Lage eindeutig. Die Süddeutsche Zeitung geht so weit, mit „Behörden verlieren die Geduld – und stellen N26 bloß“ zu titeln. Und auch finanz-szene.de geht hart mit N26 ins Gericht: „BaFin stellt Fintech-Bank N26 öffentlich an den Pranger“. Doch auch wenn die Maßnahme Seltenheitswert hat, ist die Challenger-Bank damit nicht ganz alleine. Im vergangenen September erging es etwa der Deutschen Bank auch so – aus sehr ähnlichen Gründen.

Valentin Stalf im Video-Talk im April 2019:

Live-Talk mit Valentin Stalf und Georg Hauer von N26

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26, und Georg Hauer, der General Manager für Österreich über den geplanten Tech Hub am Standort Wien mit 300 Mitarbeitern sowie über die aktuellen Themen rund um die letzten Ereignisse.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 23. April 2019

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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