27.09.2023

anodu: Burgenländer Startup lässt Investor:innen den Wareneinkauf von Unternehmen zahlen

Anodu aus Mattersburg will mit seinem System eine völlig neue Art der Einkaufsfinanzierung für Unternehmen bieten.
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Die anodu-Gründer Alexander Körner und Christoph Igler | © Felix Uitz
Die anodu-Gründer Alexander Körner und Christoph Igler | © Felix Uitz

Hardware is hard“ ist ein geflügeltes Wort in der Startup-Szene. Wer ein physisches Produkt anbietet, hat mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Eine davon ist paradoxerweise die Nachfrage. Denn jedes Stück, das man verkaufen will, muss man auch vorfinanzieren.

Im Wachstum lautet dann die Entscheidung oft: Liquiditätsengpass oder Lieferengpass. Gerade bei Startups in früheren Unternehmensphasen kommt auch häufig beides gleichzeitig vor. Das 2023 gegründete Startup anodu aus Mattersburg setzt mit seinem System bei dieser Problematik an.

Investor:innen übernehmen Lieferverbindlichkeiten von KMU und Startups

KMU und Startups – allerdings nur solche, denen der Kreditschutzverband ein geringes Ausfallsrisiko attestiert – können ihre Lieferverbindlichkeiten über anodu bezahlen lassen. Das Geld zahlen sie dann nach Verkauf der Ware mit Spesen zurück. Der Clou: Das burgenländische Startup finanziert den Einkauf nicht selber, sondern lässt das Investor:innen machen. Für die wiederum ist das ein Investment mit relativ kurzer Laufzeit bei vergleichsweise hoher Rendite von aktuell aufs Jahr gerechnet 10,2 Prozent.

„Verbindlichkeiten früher bezahlen und so die Liquidität optimieren“

„Anodu ermöglicht Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten früher zu bezahlen und so ihre Liquidität zu optimieren. Anstatt auf das übliche Zahlungsziel zu warten, können die Betriebe ihre Lieferant:innen schneller bezahlen“, erklärt Christoph Igler, der das Startup gemeinsam mit Alexander Körner gegründet hat. Das habe positive Auswirkungen auf die Lieferant:innentreue und fördere eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für die Investor:innen sei es „eine neuartige, niederschwellige und transparente Möglichkeit zur Veranlagung“.

Investor:innen können Rechnungen selbst auswählen, bleiben aber anonym

Konkret können die Unternehmen ihre Lieferverbindlichkeiten – Rechnung für Rechnung – auf die anodu-Plattform stellen. Die Investor:innen können dann aus einem zuvor auf ein Treuhandkonto überwiesenen Budget von ihnen selbst ausgewählte Rechnungen bezahlen. Dabei bleiben sie anonym, sollen aber gleichzeitig völlige Transparenz haben, was mit ihrem Geld passiert.

Derzeit bei anodu noch Überhang der Nachfrage von Unternehmen

Das Konzept komme gut an, heißt es vom Startup. Es würden laufend Verträge mit weiteren Unternehmen und Investor:innen abgeschossen. In den ersten Monaten habe man ein eingelöstes Volumen von ca. 500.000 Euro bei einer Pipeline in Höhe von rund einer Million Euro verzeichnen können. Das bedeutet aber auch: Aktuell ist die Nachfrage seitens Unternehmen noch deutlich höher als seitens Investor:innen. Dazu Gründer Christoph Igler: „Um die Anfragen zu bestätigen und zu finanzieren, konzentrieren wir uns in den nächsten Monaten auf die Akquise weiterer Investor:innen“.

„Sehen anodu zukünftig als die führende Online-Plattform für Einkaufsfinanzierung für KMUs im deutschsprachigen Raum“

Ziel sei es dabei, „dass wir auch Personen ansprechen, die bis jetzt vielleicht noch gar nicht daran gedacht haben, einen Teil ihres Vermögens oder Erspartem zu investieren. Schlichtweg, weil es ihnen zu kompliziert oder zu langwierig war“, meint Igler. Mit anodu wolle man zeigen, dass es auch einfach gehe. Co-Founder Alexander Körner umreißt die Vision: „Wir sehen anodu zukünftig als die führende Online-Plattform für Einkaufsfinanzierung für KMUs im deutschsprachigen Raum.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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