31.08.2017

Andreas Treichl: Keine Angst vor FinTechs

Andreas Treichl, Vorsitzender des Vorstands der Erste Group, stellte sich beim Managementclub-Europafrühstück am Forum Alpbach u. a. den Themen Kreditvergabe und FinTech.
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(c) Richard Tanzer: Andreas Treichl am Forum Alpbach

Das Managementclub-Europafrühstück im Böglerhof hat beim Europäischen Forum Alpbach schon Tradition. Heuer begrüßte Generali Gruppe-Geschäftsführer Gustav Dressler den Erste Group-Chef als Gesprächspartner und sprach Andreas Treichl darauf an, dass die Vermögensentwicklung in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern sinkt. „Österreich hat den Nachteil, dass es gegenüber vielen Ländern weniger Möglichkeiten hat, den Bürgern Investitionen anzubieten, mit denen sie sich am Wachstum der österreichischen Wirtschaft beteiligen und daran verdienen können“, sagte Treichl und sieht eine Lösung im Finden einer besseren Umverteilungsfunktion zwischen den Ersparnissen der Österreicher und den Möglichkeiten, sich am Wachstum österreichischer Betriebe beteiligen zu können. Keine leichte Aufgabe in einem Land mit stark ausgeprägtem KMU-Gefüge.

Mehr Mut zum Risiko

Positiv stimmt den Finanzexperten der im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Investitionswille der Menschen, gleichzeitig bedauert er den geringen Mut zum unternehmerischen Risiko in Österreich. Ganz anders als etwa in den ehemaligen kommunistischen EU-Ländern. Tschechien verzeichnet zum Beispiel zwei bis drei Prozent Kreditwachstum, die Slowakei sogar rund zehn Prozent. „Die Arbeitsmarktbedingungen in den Ostländern sind wesentlich flexibler und unternehmensfreundlicher.“ Österreichische Unternehmen hätten hingegen das Gefühl, von Regulierungen eingeschnürt zu werden. „Die regulatorischen Kosten und Aufwendungen werden immer höher.“ Es sei dringend notwendig, dass die Politik Maßnahmen setzt, die Österreicher verstärkt dazu zu bewegen, unternehmerisch tätig zu werden und unternehmerisches Risiko einzugehen. „Sonst werden wir kein Wachstum produzieren.“

Redaktionstipps

Voneinander profitieren

Natürlich kamen beim Experten-Talk auch die Umwälzungen der Finanzbranche zur Sprache. Fintechs bereiten dem Erste Group-Vorstand keine schlaflosen Nächte. Banken hätten noch immer den großen Vorteil gegenüber Nischenanbietern, alles unter einem Dach anbieten zu können. „Fintechs breiten sich zwar in immer mehr Produktsparten aus, werden aber auch in Zukunft kaum das gesamte Finanzleben abdecken.“ Mit „George“ habe die Erste Bank zudem eine innovative Plattform, die theoretisch zahlreiche Möglichkeiten zu Kooperation mit Fintech biete. „Wir sind sogar bereit, auf Produkte von Startups umzusteigen und unsere abzudrehen, wenn deren Weiterentwicklungen besser sind als unsere“, sagte der Erste Group-Chef.

Der Zahlungsverkehr der Zukunft

Brisanter empfindet Treichl momentan jedoch die Frage, wie Banken den Zahlungsverkehr in Zukunft abwickeln werden. In diesem Bereich stünden, teilweise regulatorisch getrieben, einige neue Entwicklungen in den Startlöchern. „Ab 2018 kommen Instant Payments und werden dramatische Veränderung mit sich bringen“, sagte Treichl. „Stellen wir uns in diesem Bereich gut an, haben wir unter Umständen sogar einen Vorteil gegenüber eWallet-Anbietern, wie Paypal.“ Noch lasse sich nicht abschätzen, wie diese Entwicklungen tatsächlich das Kundenverhalten beeinflussen. Gerade darin liege auch das große Problem für große Bankkonzerne. „Wir müssen uns auf sämtliche Szenarien einstellen. Das bedeutet, dass wir uns eine teure Infrastruktur erhalten müssen.“ In jedem Fall ist Treichl davon überzeugt, dass keine Branche in den nächsten zwanzig Jahren von Digitalisierung und Artificial Intelligence stärker betroffen sein wird als die Finanzbranche.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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