24.11.2025
SLUSH

Andreas Klinger: „Schöne Seen und Sisi-Mythos retten uns nicht die Zukunft“

Interview. Im Rahmen der Slush haben wir in Helsinki Andreas Klinger, Investor und Mitinitiator der EU-INC, zum Interview getroffen. Im Gespräch gibt er einen Einblick in die Lobbyarbeit rund um EU-INC und erklärt, was Europa jetzt braucht, um seinen Innovationsstandort nachhaltig zu stärken.
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Andreas Klinger im Rahmen der Slush | (c) Martin Pacher

Wohin steuert Europa technologisch, regulatorisch und wirtschaftlich? Diese Frage war eines der dominierenden Themen der Slush 2025. Besonders sichtbar wurde das beim Panel mit EU-Kommissarin Henna Virkkunen und Investor Andreas Klinger, in dem beide offen über den Reformbedarf sprachen. Virkkunen betonte, dass Europa dringend schneller, weniger bürokratisch und innovationsfreundlicher werden müsse.

Henna Virkkunen und Andreas Klinger auf der Hauptbühne der Slush | (c) Martin Pacher

In diesem Spannungsfeld positioniert sich EU–INC, die Initiative für eine europäische Rechtsform, die Klinger gemeinsam mit Verbänden und Startup-Organisationen vorantreibt. Die Petition wird von zahlreichen prominenten Tech-Gründer:innen aus Europa unterstützt – darunter etwa Anton Osika (Lovable) oder Arthur Mensch (Mistral).

Im Zuge der Slush haben wir mit Klinger über den aktuellen Stand der EU–INC, über seine Lobbyarbeit und darüber gesprochen, was Europa jetzt konkret tun muss, um im globalen Innovationswettlauf nicht weiter zurückzufallen. Dabei wurde deutlich: Die kommenden Monate entscheiden, ob Europa den Mut hat, eine wirklich einheitliche Gründer:innen-Entität zu schaffen.


brutkasten: Ihr habt mit EU–INC im Herbst eine Kampagne für Social Media gestartet und die Petition wird von zahlreichen bekannten Gründern aus Europa unterstützt. Was ist die aktuelle Response? 

Andreas Klinger: Der aktuelle Status ist, dass die EU Kommission in wenigen Monaten dazu einen Gesetzesvorschlag machen wird. Die große Frage ist: Was wird darin stehen? Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass es ein Modell wird nach dem Motto „jedes Land bekommt seine eigene EU–INC-Version“. Das wäre fatal. Die Idee ist: eine direkte europäische Verordnung (engl. regulation), eine einheitliche Entität.

Und jetzt ist die Frage: Was genau wird Teil der EU–INC? Sie wollen auch arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Themen integrieren, was grundsätzlich super ist. Aber das Problem ist: Deutschland, Frankreich und Österreich werden nicht die größten Taxpayer in Brüssel abstellen. Da spielt’s einfach nicht.

Andreas Klinger auf der Hauptbühne der Slush | (c) Martin Pacher

Worauf gilt es hier im Zuge der Debatte aus deiner Sicht besonders zu achten?

Die Rechtsform muss für alle verfügbar sein. Vorher zu definieren, was ein „gutes“ oder “innovatives” Startup ist, ist unmöglich. Was Erfolg hat, ist selbst für Investoren schwer vorherzusagen. Das Schlimmste wäre, wenn Brüssel entscheidet, wer die EU–INC nutzen darf. Oder noch schlimmer: wenn Startups nach einem Pivot oder schnellem Wachstum plötzlich neu reincorporaten müssten. Stell dir vor, du erreichst fünf Millionen Revenue und musst dann ein halbes Jahr lang verschwenden, um die Firma neu aufzusetzen. Das killt jedes Momentum. Deshalb: Die Entität muss clean und lean sein. 

Wie läuft deine Lobbyarbeit ab und wie viel Zeit fließt da rein?

Wir haben ein ganzes Team – zum Glück! Ich bin da eher das „funny mouth“. Dabei sind Leute, die die größten europäischen Startup-Verbände machen, wie ESN oder Allied for Startups, aber auch Tier-One-Legal-Experten und Policy-Experten. 

Ich mache das eigentlich als Hobby und stecke hauptsächlich Abende und Wochenenden rein. Der Großteil passiert über Zoom-Calls und eine WhatsApp Gruppe. Und im Moment ist vor allem die EU-Kommission wichtig. Noch wichtiger sind aber die nationalen Führungsebenen: Premiers, Kanzler und Kabinette.

Was ist deine Rolle auf der Slush? Bist du hier als Investor oder für EU–INC?

Ich raise gerade meinen Solo-GP-Fonds. Zielsumme haben wir erreicht, aber ich mache ihn noch etwas größer – rund 20 Millionen. Den Fonds werden wir in den nächsten Wochen announcen. Der Fokus: Automation, Robotics, Hardware, Developer-Tooling, Manufacturing. Hier auf der Slush treffe ich LPs, die sowieso alle da sind. Zudem bin ich auch als Speaker auf der Bühne. Mit Henna Virkkunen (Exekutive Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie) und dem Gründer von Wolt haben wir uns auf der Hauptbühne über EU–INC unterhalten.

Du investierst jetzt vor allem in Europa. Warum dieser Fokus?

Weil wir die nächsten zehn Jahre nutzen müssen, um Europas Wirtschaft zu reparieren. Sonst sind wir erledigt. Compounding wirkt nämlich auch nach unten. Die letzten 25 Jahre wurden alle Premium-Jobs in den USA geschaffen: Software, AI, Cloud. Dadurch entstanden Einkommen, Wohlstand, Produktivität. Europa hat das verpasst.

China wird nicht langsamer. Indien zieht extrem stark an – als Manufacturing-Hub, aber auch als Tech-Standort. Amerika wird Europa nicht retten. Und gleichzeitig haben wir hier Wirtschaftskrise, Krieg, Klimawandel. Wir müssen jetzt entscheiden, ob wir in Zukunft auf Platz zwei, drei, vier oder überhaupt auf der Liste sind.

Was braucht Europa deiner Meinung nach wirklich dringend, um wieder konkurrenzfähig zu werden?

Für mich hängt viel am Innovation Loop. Du musst schnell incorporaten können, du musst schnell investieren können, du brauchst funktionierende Stock Options. Das ist EU–INC. Wenn dieser Loop nicht funktioniert, brauchst du den Rest gar nicht diskutieren.

Dann brauchst du High-Skill-Immigration. Wirklich schnell. Wenn du in Wien jemanden hast, der Hammer ist und in Kasachstan sitzt, dann muss der innerhalb von 24 Stunden ein Angebot mit VIsa bekommen können. Punkt. Anders funktioniert das nicht.

Und wir brauchen mehr institutionelles Geld. Pension Funds, Versicherungen, die großen Töpfe – die müssen überhaupt einmal in Venture investieren dürfen. Sonst hast du nie genug Kapital, um irgendwas Großes aufzubauen. Und dann brauchst du einen paneuropäischen Stock Exchange. Einen Ort, wo du überhaupt exiten kannst. Weil erst dann kommt internationales Risk Capital zu uns.

Ohne Exits kein Kapital. Und wir haben in den letzten Jahren Schlüsselunternehmen wie ABB Robotics oder KUKA nach Asien verkauft. Europa sollte viel stärker auf das Leitthema Manufacturing setzen, darin sind wir richtig gut.

Auf welches Leitthema sollte Österreich setzen?

Österreich glaubt, es ist ein Tourismusland. Das ist falsch. Tourismus sind vielleicht sechs Prozent im GDP. Industrie sind 20 bis 40 Prozent. Österreich muss aufhören zu glauben, dass schöne Seen und Sisi-Mythos die Zukunft retten. Politiker sehen Startups als „junge, kreative SMEs“. Das ist absurd. Das Ziel eines Startups ist es, massiv und die größte Firma eines Landes zu werden.. Das checken leider viele nicht.


Slush-Insights 2025: Warum der Norden Europas so stark ist

Die Slush 2025 unterstreicht erneut, warum die nordischen Länder international als Benchmark für Innovation, Deep-Tech-Entwicklung und Startup-Skalierung gelten. Kaum ein anderes Event bündelt in so kurzer Zeit so viel Kapital, Talent und Technologie.

Mitten in diesem Umfeld spricht Mikolaj Norek, Head of Technology and Innovation am AußenwirtschaftsCenter Stockholm, über die Besonderheiten des nordischen Ökosystems, die langjährige Entwicklung der Slush und die Faktoren, die diese Region zu einem internationalen Hotspot gemacht haben.

Disclaimer: Die Reise- und Übernachtungskosten wurden von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich übernommen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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