17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Der Web Summit in Lissabon | (c) martin pacher / brutkasten

Für viele Gründer:innen aus Österreich ist der Web Summit in Lissabon im November ein Fixpunkt im Kalender. Was am Ende dabei herauskommt, ist jedoch oft Zufall.

„Viele Startups sind nicht gut vorbereitet. Die fangen ein, zwei, drei Tage vorher an, machen vielleicht das eine oder andere Meeting aus und verlassen sich darauf, dass sie zum Österreicher-Abend gehen“, sagt Andreas Jaritz im Gespräch mit brutkasten. Der Serial Founder, der unter anderem das Remote-Work-Startup Emma Wanderer mitgegründet hat und heute in Lissabon lebt, kennt beide Seiten. Mit seinem eigenen Startup war er selbst am Web Summit im Fundraising unterwegs und kam mit zwei Investoren bis zur Due Diligence.

Aus dieser Erfahrung ist nun ein Programm entstanden. Gemeinsam mit Jasper Ettema, Gründer von JET Growth und Initiator der Startup Investment Academy, startet Jaritz heuer das „Lisbon Launchpad“. Die Idee: Startups sollen nicht „kalt“ in den Web Summit gehen, sondern mit ausgearbeiteter Sales-Strategie, geschärftem Pitch und bereits geknüpften Kontakten. “80 Prozent des Erfolgs solcher Veranstaltungsteilnahmen liegt in der Vorbereitung. Wir zeigen den Teilnehmer:innen wie sie das beste aus ihre Teilnahme machen.” 

Zwei Online-Sessions, fünf Tage Lissabon, dann der Summit

Das Programm läuft in drei Phasen. Am 2. Oktober gibt es einen zweistündigen Online-Kick-off, am 23. Oktober eine weitere Online-Session. Vom 4. bis 9. November arbeiten die Teams dann vor Ort in Lissabon mit den Coaches am Markteintritt in Portugal, Sales-Pipeline und Fundraising. Direkt im Anschluss, vom 9. bis 12. November, nehmen sie am Web Summit teil und setzen um, was sie in den Tagen zuvor erarbeitet haben.

Jasper Ettema und Andreas Jaritz, die Initiatoren des „Lisbon Launchpad“ | Foto: zur Verfügung gestell

Inhaltlich stützt sich das Launchpad auf drei Säulen. Erstens die Sales-Strategie mit Ideal Customer Profiles, Buyer Personas, Outreach-Nachrichten und dem Aufbau einer konkreten Pipeline. Zweitens das Fundraising: Finanzierungsbedarf ableiten, Investor:innen-Personas entwickeln, Pitch und One-Pager erstellen. Nach eigenen Angaben erhalten die Teilnehmer:innen dazu Zugang zu einer Investor:innen-Liste mit mehr als 2.500 Einträgen zu über 1.800 europäischen Investor:innen. Drittens der Markteintritt in Portugal und darüber hinaus, etwa in Richtung Südamerika und Afrika, wofür lokale Expert:innen eingebunden werden.

„Ich habe das bei großen Events immer sehr strategisch gemacht. Wie viele Termine machst du aus? Wie sorgst du dafür, dass du nichts dem Zufall überlässt?“, sagt Jaritz. Genau dieses Vorgehen soll im Launchpad vermittelt werden. Die Coachings finden laut Programmbeschreibung in Gruppen- und Einzelformaten statt, jeweils mit einem theoretischen Teil und einer direkten Umsetzung für das eigene Startup. “Wir nehmen dieses Erfolgsformat aus der Startup Investment Academy mit, wo wir einen 100-Prozent-Promotor-Score erreichen haben,” sagt dazu Ettema.

Pitching Night bei den COREangels

Der wohl größte Anreiz liegt in den beiden Side Events, die während der Tage in Lissabon stattfinden. Bei einer Partner Night geht es um den Markteintritt in Portugal, Südamerika und Afrika. Bei einer Investment Night pitchen die Teilnehmer:innen vor Business Angels aus lokalen Netzwerken, darunter den COREangels, einer Angel-Investment-Vereinigung, die laut Jaritz in in mehreren Ländern mit über 300 Angels aktiv zwischen 50.000 und 250.000 Euro investiert. 

Dazu kommt ein weiteres Element, das Jasper Ettema  erst kürzlich fixieren konnte: Jenes teilnehmende Startup, das den höchsten Grad an „Investment Readiness“ erreicht, kommt auf die Shortlist des Investment Committees der COREangels und darf dort pitchen. Ettema und Jaritz wollen außerdem österreichische Business Angels und Investor:innen zu den Side Events nach Lissabon bringen.

Dass die beiden Initiatoren mit dem Format nicht bei null starten, zeigen die Zahlen der Startup Investment Academy in Graz, auf der das Launchpad aufbaut. “Von den 28 Startups, die bislang teilgenommen und gegründet haben, sind laut Ettema alle noch aktiv, sieben davon haben mittlerweile ein Funding abgeschlossen, und eines machte bereits einen Exit. Jaritz selbst war mit dem Grazer Startup FreyZein Teilnehmer der Academy.

Unterstützung durch Advantage Austria, Förderung über GO International

Unterstützt wird das Launchpad von der Wirtschaftskammer Österreich und Advantage Austria in Lissabon. Die Idee zum Programm entstand laut den beiden im Austausch mit Günther Schabhüttl, der die Außenwirtschaft in Lissabon vertritt. Für die Teilnehmer:innen relevant ist vor allem die Förderschiene: Laut Programmbeschreibung können die Kosten für Launchpad und Web Summit inklusive Beratungs- und Reisekosten je nach Situation des Startups über den Internationalisierungsscheck des GO-International-Programms der Wirtschaftskammer Österreich zu 50 Prozent gefördert werden.

Was es kostet

Das Paket umfasst die beiden Online-Sessions, fünf Tage Gruppen- und Einzelcoaching in Lissabon, die Side Events, alle Methoden und Vorlagen. Anreise und Übernachtungen müssen die Teilnehmer:innen selbst organisieren. Für Einzelgründer:innen kostet die Teilnahme 2.990 Euro exklusive Umsatzsteuer, für Zweierteams 4.990 Euro.

Wer sich informieren will, kann dies in drei Online-Info-Calls am 15. September (17 Uhr), am 23. September (17 Uhr) und am 28. September (13 Uhr) tun. Die Anmeldung läuft über die Website des Programms.

Kontakt: 

Jasper Ettema

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