17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Runtastic, Runtastic wird eingestellt, Adidas, Runtastic aus...
(c) Runtastic/FB - Wilde Gerüchte um Runtastic im Netz.

Es ist das Ende eine Ära. Runtastic galt als der “erste große Exit in unserem Ökosystem” (220 Millionen Euro), wie auch Founder Alfred Luger vor wenigen Monaten dem brutkasten erzählte (siehe Video unten). Er selbst hat als letzter Founder das Unternehmen 2022 verlassen.

Nun sperrt der deutsche Konzern adidas, der das Paschinger Startup 2015 übernommen hat, Runtastic zu. Die Büros in Pasching bei Linz, Salzburg und Wien werden gestrichen – 170 Mitarbeiter:innen werden gekündigt.

70 Jobs schon im Vorjahr gestrichen

Diese Entwicklung hatte sich schon länger abgezeichnet: Im März 2023 hieß es bereits: “Runtastic möchte sich zukünftig auf seine App ‘adidas Running’ fokussieren und wird die aktuell zusätzlich bestehende App ‘adidas Training’ in den kommenden Monaten einstellen. Zudem werden die Unternehmensstrukturen ‘effizienter’ ausgerichtet sowie Projekte und Teams verkleinert”. Damals wurden bereits 70 von 250 Jobs gestrichen.

Zudem hatte es seit vegangenem Freitag Gerüchte auf der Plattform reddit über ein All-Hands-Meeting am heutigen Montag (konkret eine Betriebsversammlung) gegeben, für das auch “Leute aus dem Urlaub ins Büro gebeten wurden” (inkl. NDA-Erklärungen), wie es dort heißt. Ein User namens “bjorn_gulden”, der sich nach dem Vorstandsvorsitzenden von adidas benannt hat und seit dem 13. September existiert, war bei dieser Diskussion federführend.

Verzahnung mit anderen Digitalangeboten von adidas

Zur Einordnung: Runtastic wurde 2009 von Florian Gschwandtner, René Giretzlehner, Christian Kaar und Alfred Luger gegründet. Vier Jahre danach stieg der Axel Springer-Verlag ein und sicherte sich 50,1 Prozent Anteile. 2015 übernahm adidas das ehemalige österreichische Vorzeige-Startup.

Nach der Übernahme erfolgte eine immer stärkere Verzahnung mit anderen Digitalangeboten des Unternehmens. Die Mitarbeiter:innen von Runtastic brachten etwa ihr Know-how auch in anderen Digitalbereichen des Konzerns ein, beispielsweise bei der Weiterentwicklung der adidas App, der adidas Confirmed App oder in die Kooperation mit dem Fitnessanbieter LesMills.

Offizielle Mitteilung von adidas

Laut offizieller Pressemittelung wird die Running App “adidas Running” künftig aus den bestehenden zentralen Unternehmensstandorten in Herzogenaurach, Amsterdam und Saragossa betrieben werden.

Ziel der Entscheidung sei es, das Know-how und die digitalen Kompetenzen an weniger Standorten zu bündeln, so effektiver am Digitalangebot des Unternehmens arbeiten zu können und gleichzeitig Strukturen an Marktbedingungen und die strategische Ausrichtung des Unternehmens anzupassen.

“Infolge der Entscheidung werden die Runtastic-Standorte in Österreich – Pasching, Wien und Salzburg – von denen aus zuletzt schwerpunktmäßig an der Running App gearbeitet wurde, bis Mitte 2025 schrittweise geschlossen. Davon betroffen sind derzeit rund 170 Runtastic Mitarbeiter:innen. Für diese besteht die Möglichkeit, sich auf Positionen an den adidas Standorten Herzogenaurach, Amsterdam oder Saragossa zu bewerben”, heißt es per Aussendung.

Runtastic-Geschäftsführer Dunlap: “Unterstützen bei einem Wechsel”

Scott Dunlap, Geschäftsführer von Runtastic erklärt den Schritt: “Wir bedauern die Auswirkungen der Entscheidung sehr und setzen alles daran, den Veränderungsprozess für alle Betroffenen respektvoll und fair zu gestalten. Wir sind im Austausch mit den Mitarbeitenden dazu, wie wir in dieser Situation unterstützen können, sei es bei einem Wechsel an einen anderen adidas-Standort oder bei einer beruflichen Neuorientierung. Wir bedanken uns bei allen Runtastic-Mitarbeiter:innen für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie hatten in den vergangenen zehn Jahren einen wesentlichen Anteil daran, die digitalen Kompetenzen bei adidas auf- und auszubauen, und haben die adidas Running App zu einem zentralen Bestandteil des Digitalangebots des Unternehmens entwickelt.”

Tobias Seemann, bei adidas Senior Vice President Global Digital & eCommerce, ergänzt: “Die Bündelung unserer digitalen Kompetenzen an wenigen Standorten ist ein wichtiger Schritt, um unser Digitalangebot zielgerichtet weiterzuentwickeln, unseren Kunden die bestmöglichen digitalen Erlebnisse zu bieten und uns gleichzeitig stärker auf die Kernkompetenzen von adidas zu fokussieren. Wir verstehen, dass diese Entscheidung für viele unserer Mitarbeiter:innen eine Herausforderung darstellt. Deshalb werden wir alles tun, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten und umfassende Unterstützung anzubieten.”

In Österreich bleibt adidas trotz der Entscheidung verwurzelt. So plant das Unternehmen seinen Marktanteil in Österreich in diesem und im kommenden Jahr auszubauen, sowohl durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern im Einzelhandel als auch über eigene Geschäfte.

Aus dem Archiv: “Adidas war die Kür” – Alfred Luger von Runtastic

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