17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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NovaLabs
© NovaLabs - Gründer von NovaLabs: Christian Gubik und David Schweiger (v. l.).

NovaLabs ist ein steirischer Produzent von Nahrungsergänzungsmitteln und hat seit der Gründung vor rund fünf Jahren den Umsatz jährlich verdoppelt: Allein heuer sollen 25 Millionen Euro erwirtschaftet werden, so das Ziel.

NovaLabs: Drei Millionen Euro in neue Anlagen

Das Wachstum veranlasste die beiden Gründer und Geschäftsführer David Schweiger und Christian Gubik nun zum nächsten Expansionsschritt: Nachdem heuer bereits rund zwei Millionen Euro in den Aufbau des kürzlich eröffneten zweiten Standorts in Graz-Rudersdorf geflossen sind, werden bis Jahresende weitere drei Millionen Euro in neue Maschinen und Anlagen investiert.

„Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel – von Proteinen und Kollagen über Vitamine bis hin zu Mineralstoffen – wächst extrem stark. Wir haben uns als Produzent mit hohem Qualitätsanspruch einen Namen gemacht. Mit der aktuellen Investition bauen wir unsere Kapazitäten gezielt aus, um mit der steigenden Nachfrage Schritt halten zu können“, erklärt das Gründerduo unisono.

Im Mittelpunkt des Investitionsprogramms stehen zwei neue Verpackungslinien für Kapseln am Standort Graz-Rudersdorf. Auch am Hauptsitz in Graz-Straßgang wird die Produktion erweitert: Eine neue Füllmaschine dosiert pulverförmige und optional auch flüssige Produkte automatisiert in Stickpacks. Ergänzt wird die Anlage durch eine neue Standbodenbeutel-Linie für wiederverschließbare Pulververpackungen sowie einen Pick-and-Place-Roboter. Damit soll vor allem die steigende Nachfrage nach pulverförmigen Produkten, insbesondere Kollagen, abgedeckt werden.

„Pulver im Standbodenbeutel oder in den Stickpacks ist derzeit eines der großvolumigsten Segmente am Markt. Gleichzeitig sehen wir weiterhin eine sehr starke Nachfrage nach Kapseln in unterschiedlichsten Formen und Rezepturen“, sagt Schweiger. Die neuen Anlagen werden dem Unternehmen zufolge sukzessive in den kommenden Wochen geliefert beziehungsweise in Betrieb genommen. Bis Jahresende soll das gesamte Investitionsprogramm umgesetzt sein.

Neue Mischhalle

Auch am Grazer Hauptsitz wird erweitert: In die bestehende Produktion wird eine neue Mischhalle mit drei Anlagen integriert. Dort werden Rohstoffe künftig automatisiert eingewogen, zugeführt und weiterverarbeitet. Zum Einsatz kommt unter anderem ein Kugelmischer mit einem Fassungsvermögen von rund 2.000 Litern. Zwei gegenläufig arbeitende Wellen würden dabei für eine gleichmäßige Durchmischung sorgen. Der Mischvorgang soll dadurch von bisher bis zu 20 Minuten auf rund 90 Sekunden verkürzt werden.

Dabei gehe es aber nicht nur um Geschwindigkeit, sagt Schweiger: „Die immer komplexeren Zusammensetzungen stellen auch höhere Ansprüche an die eingesetzte Mischtechnologie. Bei einer Rezeptur können beispielsweise mehrere hundert Kilogramm eines Rohstoffes mit nur wenigen Gramm eines anderen Wirkstoffes kombiniert werden. Auch bei diesen Kleinstmengen muss am Ende eine gleichmäßige Verteilung im gesamten Produkt sichergestellt werden.“ Das Gründer-Duo sieht darin auch einen Beleg für eine sich immer stärker professionalisierende Branche: „Was vor wenigen Jahren mit klassischen Fassmischern ausreichend war, genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr.“

NovaLabs-Umsatz genährt durch Export

Bemerkenswert ist zudem, dass rund 50 Prozent des NovaLabs-Umsatzes mittlerweile im Export erzielt werden. Deutschland ist mit rund 40 Prozent des Gesamtumsatzes inzwischen der wichtigste Auslandsmarkt. Weitere Produkte gehen unter anderem in die Schweiz, nach Belgien und Frankreich. Über Kunden und Vertriebspartner gelangen die in der Steiermark hergestellten Nahrungsergänzungsmittel darüber hinaus bis nach Dubai und China. „Unsere Kunden wachsen – und wir mit ihnen. Gleichzeitig gewinnen wir laufend neue Aufträge. Unsere Aufgabe ist deshalb, die Produktion heute bereits so aufzustellen, dass sie auch mit den Mengen von morgen umgehen kann“, sagt Gubik.

Der Expansionskurs macht sich bei NovaLabs auch bei der Beschäftigung bemerkbar. Anfang des Jahres verfügte NovaLabs über 76 Mitarbeiter:innen. Rund 30 zusätzliche Stellen wurden 2026 bislang geschaffen – die Beschäftigtenzahl ist damit auf über 100 gestiegen. Weitere Neueinstellungen sind bis Jahressende geplant.

„Je automatisierter und größer wir werden, desto wichtiger werden Menschen, die Prozesse verstehen, Anlagen beherrschen und unsere Strukturen mitentwickeln“, erklärt Schweiger. Für ihn und Co-Gründer Gubik ist die Millioneninvestition daher weniger Abschluss der jüngsten Expansion als Vorbereitung auf die nächste Wachstumsstufe, so die Geschäftsführer: „Am ursprünglichen Ziel hat sich nichts geändert: Wir sind angetreten, um Europas führender Produzent für Nahrungsergänzungsmittel zu werden. Dafür schaffen wir jetzt die industrielle Basis.“

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