17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Das energiedigital Team mit Investor Ali Siddiqui (7. v.l.) © energiedigital

Bislang war das 2022 gegründete Grazer Startup energiedigital rein aus Eigenmitteln, Förderungen und Cashflow gewachsen. Nun hat das Team rund um die Gründer Martin Moser, Andreas Zobl und Stefano Coss erstmals externes Kapital aufgenommen. Wie der ORF Steiermark zunächst berichtete, steigt Ali Siddiqui, Vorsitzender der JS Bank in Pakistan bei dem steirischen Unternehmen ein. Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass der neue Gesellschafter 50 Prozent der Anteile übernimmt. Über die genaue Summe der Seed-Runde wurde Stillschweigen vereinbart.

Fokus auf Spanien, Frankreich und UK

Der Kontakt in die Vereinigten Arabischen Emirate kam vor ca. einem Jahr über NEOS-Mitgründer Veit Dengler zustande, der sowohl mit dem Investor als auch mit Co-Founder Coss vernetzt ist. „Dieser Investor hat schon sehr viele Green-Tech-Investments getätigt und ein sehr großes Netzwerk“, erklärt Mitgründer Martin Moser im Gespräch mit brutkasten. Man hätte sich über mehrere Monate hinweg angenähert und schussendlich beschlossen zusammenzuarbeiten.

Das frische Kapital fließt nun in die Weiterentwicklung der Produkte und vorrangig in den Vertriebsausbau. Im Visier hat das aktuell zehnköpfige Team, das bis Jahresende auf 20 Mitarbeitende anwachsen soll, Märkte wie Spanien, Frankreich und Großbritannien.

„Low-hanging fruits“ ernten

Entscheidend für den Markteintritt sind rechtliche Rahmenbedingungen, der lokale Smart-Meter-Ausbau sowie die Verfügbarkeit dynamischer Stromtarife. „Deswegen ist zum Beispiel Deutschland nicht ganz vorne auf unserer Liste, weil die leider mit dem Smart-Meter-Ausbau noch weiter hinten sind“, so Moser.

Die beauftragte Marktstudie identifiziert Spanien, Frankreich oder auch England als attraktive Zielmärkte. Dort will man nun im nächsten Schritt „die Low-hanging fruits ernten“, erklärt Moser im Interview. Eigene Büros im Ausland sind vorerst nicht geplant, das Startup operiert weiterhin vom Grazer Standort aus.

Zwei Säulen im Geschäftsmodell

Hinter energiedigital steht ein eingeschweißtes Gründerteam: Martin Moser und Andreas Zobl arbeiten bereits seit 2005 zusammen, als sie die heutige quadratic GmbH (ursprünglich snowreporter Telekommunikationssysteme GmbH) gründeten. Das anfängliche Kerngeschäft mit Wetterstationen unter anderem auf Skipisten verlagerte sich im Laufe der Jahre zunehmend in den Energiebereich. Aus diesem strategischen Wandel heraus entstand schließlich die Tochtergesellschaft energiedigital.

Energiedigital finanziert sich über zwei Standbeine: Einerseits bietet das Startup eine Software-Lösung für die Verwaltung und Verrechnung von Energiegemeinschaften an. Dabei werden ein bis zwei Cent pro ausgetauschter Kilowattstunde verrechnet. Andererseits optimiert das Unternehmen Stromlasten bei Endkonsument:innen. Über Kooperationen mit Herstellern, etwa von Warmwasser-Boilern, und ein B2C-Abonnement sorgt das Startup laut eigenen Angaben dafür, dass Hardware dann Energie bezieht, wenn der Strom günstig ist.

Mit dem frischen Kapital im Rücken bereitet sich energiedigital bereits auf das nächste Wachstumskapitel vor: Laut Moser soll spätestens in zwei Jahren eine Series-A-Runde folgen.

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